Außerordentlich fristlose Kündigung zu sofort

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb380955-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Außerordentlich fristlose Kündigung zu sofort

Hallo Leute :)

Ich habe bis Ende Dezember in einer WG gewohnt, in der wir alle vier Hauptmieter gewesen sind.
Wir wurden dann vom Vermieter außerordentlich fristlos gekündigt und haben noch im selben Monat die Wohnung verlassen - drei von vier Bewohnern zumindest. Unser einer Mitbewohner möchte die Wohnung nicht verlassen und der Vermieter möchte solange das Geld von uns allen bis dieser eine Bewohner die Wohnung verlassen hat. Wir haben unsere Zimmer schon leergeräumt und die Schlüssel abgegeben. Ist dies rechtens? Hängen wir da noch mit drin weil wir alle Hauptmieter sind oder sind wir aus der Sache raus weil wir fristlos gekündigt worden sind und dieser Pflicht sofort nachkamen? Die Rückgabe der Schlüssel hatte der Vermieter uns quittiert.

Liebe Grüße und danke für alle Antworten.

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-- Editiert fb380955-91 am 07.01.2014 11:53

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Im Zweifel seid Ihr Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass der Vermieter von jedem den ganzen Mietzins fordern kann, oder aber auch splitten. Ganz wie er will.

Ich würde mit schleunigst mit dem verbliebenen Mieter einigen, bzw. das versuchen.

wirdwerden

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#2
 Von 
fb380955-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist das Problem, wir werden uns mit dem alten Mitbewohner auf keinen Fall einigen können, da wir mit ihm sehr zerstritten sind und er auch keine Alternative zum Wohnen besitzt. Wenn wir aber so krass gekündigt worden sind und diesem nachgehen, sind wir da echt noch mit verantwortlich für die anderen? Ich bin am Verzweifeln, ich kann ja nicht zwei Monate lang parallel für zwei Wohnungen zahlen. Mein aktueller Wohnsitz ist übrigens unbekannt, da ich auch erst ab Mitte dieses Monats in die neue Wohnung kann, ich habe von seiner Forderung nur zufällig durch die anderen erfahren. Ist es nicht möglich, da einfach nicht drauf zu reagieren, da er nicht weiß, wo ich mich aufhalte? Ich hab immer pflichtbewusst alles gezahlt aber hier sehe ich keine Möglichkeit..

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wie kommst Du auf die Idee, dass es nur um 2 Monate geht? Die Wohnung ist nicht geräumt, folglich habt Ihr anderen auch unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes auch für ein längeres Verbleiben des einen Mitbewohners die Miete zu zahlen.

Einfach nicht reagieren, das verschafft Dir vielleicht einen Aufschub von ein paar Wochen, mehr nicht. Denn Du musst Dich anmelden, in Deutschland kann man langfristig nicht einfach verschwinden. Nur, bei so einer Aktion wird es immer teurer.

Wie wärs, wenn der Rest der Ex-WG sich mal richtig fundiert von einem Anwalt beraten lässt? Das würde ich empfehlen.

wirdwerden

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#4
 Von 
fb380955-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht um zwei Monate, weil die fristlose Kündigung Anfang Dezember ausgesprochen wurde, jedoch unter dem Vorbehalt dass, wenn wir die Wohnung nicht sofort verlassen, diese innerhalb von drei Monaten geräumt sein muss. Ich denkr spätestens dann habe ich ja nichts mehr damit zu tun, wenn iwer nicht raus will. Wir haben auch einen Termin veim Mieterbund, ich will mich nur vorab informieren, da ich mich die ganze Zeit verrückt mache.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wenn der Vermieter die Wohnung nicht weiter vermieten kann, dann habt Ihr anderen natürlich was damit zu tun. Hab ich doch geschrieben.

wirdwerden

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Ich denkr spätestens dann habe ich ja nichts mehr damit zu tun, wenn iwer nicht raus will.
Da denkst du leider falsch.
Di hast dann nichts mehr damit zu tun, wenn der Vermieter seine Wohnung ordnungsgemäß geräumt zurückerhalten hat. Das ist nämlich eine Mieterpflicht bei Beendigung des Mietervtrages: Die Wohnung eben so zurückzugeben.
Wenn nicht, so ist der Mietervertrag zwar beendet, aber der Vermieter hat selbstverständlich Schadenersatzansprüche gegen die Mieter, solange die ihrer Pflicht zur Rückgabe nicht nachkommen.
Bei einer GBR von Mietern (und das seid ihr anscheinend) kann er sich aussuchen, an welchen Mieter er sich hält.

Du hast dann widerum Schadenersatzansprüche gegen den Mitbewohner, der da nicht ausziehen will. Mehr aber auch nicht.

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Es geht um zwei Monate, weil die fristlose Kündigung Anfang Dezember ausgesprochen wurde, jedoch unter dem Vorbehalt dass, wenn wir die Wohnung nicht sofort verlassen, diese innerhalb von drei Monaten geräumt sein muss. Ich denkr spätestens dann habe ich ja nichts mehr damit zu tun, wenn iwer nicht raus will.


Das ist ein Irrtum. Ihr müßt solange zahlen, solange der noch verbliebene Mieter nicht auszieht.

Weshalb wurde eigentlich fristlos gekündigt?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

...und danach noch eventuell, bis alle Schäden beseitigt sind und ein neuer Mieter gefunden ist.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:
in der wir alle vier Hauptmieter gewesen sind


also Gesamtschuldnerische Haftung
wurde ja schon einiges dazu gesagt
Wenn der letzte Hauptmieter nicht freiwillig auszieht, wird der Vermieter auf Räumung klagen und ggf die Zwangsräumung durchführen lassen müssen. Kostenmäßig ist man da so ab 10.000 Euro aufwärts dabei (Anwälte, Gericht, Gerichtsvollieher, Spedition etc) plus der Mietausfall bis die Sache durch ist (meist 3-9 Monate)
Kann also ein feiner Spass werden!!!

hier noch weitere Infos - erklären kann's Euch dann ja der Mieterbund erklären - "innergemeinschaftlich" könnt Ihr die Kosten dann wieder vom Mitmieter ersetzt verlangen ... soweit bei dem was zu holen ist ...
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb380955-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja, zu holen ist bei mir auch nichts, ich bin Studentin und beziehe Bafög..
Oh man, das kann doch echt nicht wahr sein, dass man sich an die Frist hält,alles leer räumt, die Schlüssel abgibt und immer pflichtbewusst seinen Anteil bezahlt hat und man dann wegen so einem Mist, den man gar nicht beeinflussen kann, so viel zahlen und mit zur Rechenschaft gezogen werden soll. Nie wieder in eine WG ziehen ist da wohl die Lehre. Keine Ahnung woher ich das Geld jemals nehmen sollte..

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Naja, zu holen ist bei mir auch nichts, ich bin Studentin und beziehe Bafög..


Macht ja nichts, nachdem der Vermieter einen entsprechenden Titel erwirkt hat, hat er ja 30 Jahre Zeit.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb380955-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Mahnbescheid ging jetzt an zwei meiner ehemaligen Mitbewohner, glücklicherweise auch an den, der sich so quer stellt. Mal ganz abgesehen von der Schuldfrage - habe ich dann noch irgendwas zu erwarten, wenn an mich nichts gerichtliches gerichtet ist? Ich werde die andere natürlich unterstützen wo ich kann.

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#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:
Nie wieder in eine WG ziehen ist da wohl die Lehre.

Kann man schon so sagen - oder sich die Leute, mit denen man gemeinschaftlich Verträge eingeht sehr, sehr gut aussuchen.

Dass Du keinen Mahnbescheid erhalten hast, bedeutet leider nicht, dass da nicht noch irgendwann etwas kommen könnte. D.h. auch wenn Du der anderen beistehst, solltest Du Deinen Eigenschutz nicht vergessen.

Da die Mahnbescheide vermutlich auf die Gesamtschuld ergangen sind, vermute ich, etwaige Zahlungen von Dir wären besser an den Vermieter zu leisten als an die ehemalige Mitmieterin.

Daneben wäre es aber auch sinnvoll, wenn ihr den ehemaligen Mitmieter, der noch dort wohnt, einwirken könntet, dass der möglichst bald dort auszieht.
Und natürlich im Auge behalten wo der hinzieht, Arbeitsstelle, Privatkontakte ... denn über Eure innergemeinschaftlichen Ausgleichsansprüche könnten&müsstet ihr ggfs. ebenfalls Mahnbescheide gegen ihn erwirken > dazu braucht ihr dann wieder eine aktuelle Zustelladresse/Meldeanschrift.

Ihr solltet auch dringend mit dem Vermieter in Kontakt treten. Denn mit seiner Räumungsklage wird er ja nur erfolgreich sein, solange der Mietzahlungsrückstand noch in einer Höhe besteht, dass seine fristlose Kündigung nicht unwirksam gemacht wird. Damit würden sich alle anderen Mitmieter (außer dem Nochbewohner) mit Zahlungen derzeit vielleicht eher schaden als nützen. Ansonsten müsste das Spiel nach nochmal von vorne losgehen > erneute Kündigung, erneute Räumungsklage, erneute Kosten.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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