Wenn ich bei einen Unternehmen atypischer stiller Teilhaber bin so hafte ich ja auch für Verlust aber bekomme genauso gut GewinE. Ist es eigentlich rechtens, wenn meine Beteiligung jedes Jahr ins Minus läuft aber das Unternehmen beim Jahresabscluss einen Gewinn hat. Müssten nicht die Gewinne aufgewendet werden um den Teilhaber nicht ins Minus laufen zu lassen. Mir kommt es so vor. Ich habe einen Laden, nehme mir einen Teilhaber und rechne die Ladenmiete zum Beispiel nur den Teilhaber an, also das Minus und den Gewinn am Jahresende streiche ich dann ein. Nochmal zum Yverständnis, als atypischer Teilhaber laufe ich mit meiner Beteiligung jedes Jahr ins Minus aber das Unternehmen weist einen Gewinn aus und zahlt dividende
Atypischer stiller Teilhaber
4. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 4. Mai 2016 | 02:01
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 8x hilfreich)
Atypischer stiller Teilhaber
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Mai 2016 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitat:Ist es eigentlich rechtens, wenn meine Beteiligung jedes Jahr ins Minus läuft aber das Unternehmen beim Jahresabscluss einen Gewinn hat.
Kann sein oder auch nicht.
Ohne die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, wird man das nicht sagen können.
#2
Antwort vom 6. Mai 2016 | 01:23
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 8x hilfreich)
In den Rahmenbedingungen steht nur drin wird am Verlusst sowie Gewinn beteiligt, deshalb ist es grundsätzlich für mich komisch wenn ein Unternehmen Gewinn hat die Anlage aber trotzdem im Minus sich dreht von Jahr zu Jahr
Und jetzt?
Schon
268.370
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten