Atriga: Eurobahn - erhöhtes Beförderungsentgelt

14. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
hatingdead
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Atriga: Eurobahn - erhöhtes Beförderungsentgelt

Guten Tag.

Ich hatte letztens mein Portemonnaie vergessen und darin befand sich, wie soll es auch anders sein, mein NRW-Ticket.
Da lief vor mir auf dem Bahnsteig ein Zugbegleiter an mir vorbei, den ich dann mal angesprochen habe.
Ich habe ihm erklärt, dass mein Ticket im Portemonnaie ist und wie wir das jetzt lösen können.
Er meinte, ich könne einsteigen, ihm einen Zettel ausfüllen, das Ticket nachreichen und müsse dann 7 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Das akzeptierte ich und füllte den Zettel aus.
Am nächsten Tag, schickte ich per Mail eine Kopie meines Ausweises, des NRW-Tickets und des Studentenausweises an die auf dem Zettel angegebene Adresse und überwies direkt die 7 Euro.
Eine Woche später bekam ich einen Brief von der atriga GmbH mit der Forderung die restlichen 33 Euro noch zu begleichen.
Ich rief dort an, um nachzufragen, warum ich die 33 Euro zahlen soll und die Frau am Telefon meinte, dass der Zugbegleiter extra markiert hätte, dass ich mich nicht hätte ausweisen können und somit kein Anspruch auf Reduzierung des erhöhten Beförderungsentgelts bestünde.
Das hat mich ziemlich wütend gemacht, zumal mich der Zugbegleiter nichtmal nach einem Ausweis gefragt hat, was ich der Dame am Telefon auch gesagt habe. Sie meinte das könne ja jeder behaupten und der Zugbegleiter hat es anders dokumentiert.
Also habe ich fristgerecht schriftlich Widerspruch eingelegt und die Sache geschildert, wie sie abgelaufen ist.
Der Widerspruch wurde nicht akzeptiert und eine Standardantwort geschickt, die in keinem Punkt darauf eingeht, was wirklich vorgefallen ist.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Das Inkassounternehmen besteht auf einen Zahlungseingang bis zum 18.07.
Es kann doch nicht sein, dass ich den vollen Preis bezahlen muss, weil der Zugbegleiter stillschweigend davon ausgeht, dass ich keine Ausweispapiere dabei habe. Vor allem, weil er nie etwas von 40 Euro gesagt hat, sondern direkt auf die 7 Euro hingewiesen hat. Für 40 Euro wäre ich nicht in den Zug eingestiegen und hätte mich mit dem Auto abholen lassen.

Gibt es noch eine Möglichkeit mich ohne weitere Kosten dagegen wehren zu können?

Gruß

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-- Editiert hatingdead am 14.07.2014 12:42

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Regel Nr. 1:
Man telefoniert als Betroffener nie mit Inkassobüros.

quote:
Am nächsten Tag, schickte ich per Mail eine Kopie meines Ausweises, des NRW-Tickets und des Studentenausweises an die auf dem Zettel angegebene Adresse


Inwieweit kann der Zugang dieser Dokumente beim Empfänger nachgewiesen werden?



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#2
 Von 
hatingdead
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Atriga hat den Eingang schriftlich bestätigt und mitgeteilt, dass diese Dokumente nicht ausreichend sind, um das Beförderungsentgelt zu reduzieren.
Daraufhin rief ich dort ja an, um nachzufragen, was mit den Dokumenten nicht stimme.
Die Auskunft war, ich hätte mich nicht ausweisen können und laut AGB ist dann ein Entgelt von 40 Euro fällig - da helfe auch kein nachreichen des Ausweises (nach dem ich nie gefragt wurde).

-- Editiert hatingdead am 14.07.2014 14:02

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Diese E-Mail unbedingt aufbewahren.
Gibt es für den Widerspruch einen Zugangsnachweis?
Falls ja, dann würde ich die weiteren Schreiben von Atriga ignorieren.
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Mahngericht, würde ich Diesem komplett widersprechen und ans Mahngericht zurücksenden.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hatingdead
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Gibt es für den Widerspruch einen Zugangsnachweis?


Ja.
Ich habe eine Übertragungsbestätigung des Fax und eine schriftliche Reaktion in Papierform auf diesen Widerspruch.
Das ist einfach eine vorgefertigte Standardantwort, die in keinster Weise auf meine vorgebrachten Begründungen bezogen ist.
Natürlich wird in jedem Schreiben von denen und auch beim Telefonat sorgsam betont, dass die Inkassogebühren den eigentlichen Betrag um ein vielfaches übersteigen werden.

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Natürlich wird in jedem Schreiben von denen und auch beim Telefonat sorgsam betont, dass die Inkassogebühren den eigentlichen Betrag um ein vielfaches übersteigen werden.


Na klar, Atriga droht Ihnen.
Grundsaetzlich sind diese sog. Gebuehren gerichtlich nicht durchsetzbar - genau deshalb kann man die kommenden Schreiben von Atriga ignorieren.
Und blos nicht anrufen - bringt nichts!

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast Dich absolut vorbildich verhalten
Samtlicher Schriftverkehr aufbewaren und keinerlei Anrufe bei dem Inkassobüro denn Du sprichst nur mit einem weisungebundenen Call Agent

Die in den kommenden Schreiben begehrten Inkassogebühren kannst Du knicken denn diese werden mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt http://inkassokosten.wordpress.com/

Am Besten Du meldest Dich dann noch mal

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Gibt es noch eine Möglichkeit mich ohne weitere Kosten dagegen wehren zu können?
Ja, du könntest Anzeige gegen den Zugbegleiter erstatten, für mich war das ziemlich eindeutig Betrug (oder eine große Dummheit, weil er sich absolut nicht auskennt).

Dir bringt eine Anzeige zwar vermutlich nichts, und auch dem Zugbegleiter wird wohl nicht viel passieren (sowas wird in der Regel eingestellt), aber vielleicht verhindert es ja Ähnliches in der Zukunft. Außerdem könnte es ja schon einige gleichgelagerte Anzeigen gegen ihn geben, irgendwann wird dann auch nicht mehr eingestellt.

Stefan

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#8
 Von 
hatingdead
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Durchsicht der Briefe ist mir im Übrigen aufgefallen, dass ich keine Bestätigung darüber habe, welche Unterlagen genau beim Inkassounternehmen eingegangen sind, sondern lediglich, dass nicht näher benannte Unterlagen eingegangen sind.

Was kann ich denn tun, um die Zahlungsfrist, die bis zum 18.07. läuft zu verlängern? Erneut widersprechen? Und was ist mit der Speicherung meiner Daten etc.? Soll ich denen das ebenfalls untersagen?

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#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Was kann ich denn tun, um die Zahlungsfrist, die bis zum 18.07. läuft zu verlängern?


Diese komiche Zahlungsfrist kann Dir herzlich egal sein.
Noch einmal:
Das Inkassounternehmen Atriga ist nicht die Polizei!
Atriga kann Dir Forderungen stellen, wie sie gerade lustig.
Sie können Dich aber nicht zur Zahlung zwingen.
Atriga ist ein Privatunternehmen und kann Dir gar nichts. Sie haben keine Sonderrechte in Deutschland.

Stell Dir mal vor, jmd. fordert Dich auf der freien Strasse auf, EUR 50 zu zahlen. Was machst Du? Wenn Dir die Person keine Gewalt androht, wirst Du bestimmt nichts zahlen. Wieso auch?

Jetzt stell Dir vor, diese Person heisst Atriga.
Genau, die Person kann Dir nichts.
Und wenn Dir die Person mit einer Waffe droht, macht sich diese Person strafbar!


quote:
? Erneut widersprechen?


Du hast einmal mit Zugangsnachweis widersprochen. Das reicht.

quote:
Und was ist mit der Speicherung meiner Daten etc.? Soll ich denen das ebenfalls untersagen?

Atriga darf die Daten nicht an eine Auskunftei (z.B. Schufa) weitergeben, denn Du hast der Forderung ja widersprochen.
Aus diesem Grund musst Du Zugangsnachweis von Deinem Widerspruch (d.h. deren Antwort auf Deinen Widerspruch) gut aufheben.

-- Editiert Steffen Meier am 15.07.2014 11:42

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Zum eigentlichen Grundproblem, wie er nämlich die Aussage des Zugbegleiters, er habe nach dem Ausweis gefragt, wegkriegt, wurde noch nichts gesagt. Ja, du könntest Anzeige gegen den Zugbegleiter erstatten, für mich war das ziemlich eindeutig Betrug (oder eine große Dummheit, weil er sich absolut nicht auskennt). Dann wird er erst recht darauf beharren, daß es so war, wie er sagt. Generell halte ich die Chance, hier ein Verfahren zu gewinnen, für nicht allzu groß. Insofern sollte er doch erwägen, die 40 Euro zu zahlen. Inkassokosten sind natürlich nicht durchsetzbar, aber die Kosten für einen Mahnbescheid und eine eventuelle Klage schon.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#11
 Von 
hatingdead
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sodale!

Ich habe mir die Sache jetzt noch ein weiteres Mal angeschaut und möglicherweise die Lösung des Problems gefunden.
Auf meinem "Strafzettel" steht unter dem Punkt Beanstandungen lediglich: "pers. Zeitfahrausweis nicht vorhanden "
Dann ist es doch wohl egal, ob er nachträglich oder direkt in seinen eigenen Unterlagen vermerkt hat, ich hätte mich nicht ausweisen können. Schließlich habe ich schwarz auf weiß, dass es um den persönlichen Zeitfahrausweis geht und nicht um den Lichtbildausweis.

Oder übersehe ich hier etwas?

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#12
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

du kannst den ganzen Vorgang in der Schubade versenken. Die werden noch dutzende Briefe schicken. Möglicherweise kommen noch Briefe einer Rechtsanwaltskanzlei mit weiteren Gebühren, die alle nicht durchsetzbar sind. Also ignorieren, natürlich kannst weiter mit denen schreiben wenn du Lust und Zeit hast aber das wird zu nicht weiter führen als weiteren Gebühren und weiteren Drohungen gegen dich.

Gruß ré

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Dass alle Inkassogebühren (also alles was über das "erhöhte Beförderungsentgelt" hinausgeht) nicht durchsetzbar sind, ist doch schon ausdiskutiert.

Die Frage ist nur noch, ob das "erhöhte Beförderungsentgelt" hier mit 7€ oder mit 40€ anzusetzten ist.

Und ob es (unter Kosten-Risiko-Aspekten) vielleicht besser ist, zähneknirschend doch die 33€ Differenz nachzuzahlen, anstatt es auf einen Prozess wegen der 33€ ankommen zu lassen.

Das Inkassobüro kann die eigenen Inkassokosten derzeit nicht erfolgreich einklagen.
Aber es könnte die 33€ Differenz einklagen. Aussichten unklar.
Wenn es wegen der 33€ Differenz zu einem Prozess kommt, zahlt man zwar immer noch nicht die Inkassokosten, dafür aber evtl. die Gerichtskosten und den Anwalt des Inkassobüros.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 15.07.2014 18:50

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wenn es wegen der 33€ Differenz zu einem Prozess kommt, zahlt man zwar immer noch nicht die Inkassokosten, dafür aber evtl. die Gerichtskosten und den Anwalt des Inkassobüros. Ja - darauf hatte ich schon hingewiesen. Es ist bloß keiner darauf eingegangen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#15
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

das hat Methode, die wollen dich unter Druck setzen zu zahlen! Wenn Sie im Recht wäre hätten sie die Klage schon längst eingreicht. Eine Mahnung an dich, keine Zahlung --> Klage. Da das nicht der Fall ist bedeutet das Druck aufbauen da keine Aussicht auf Erfolg.

Gruß ré

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" "

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Da das nicht der Fall ist bedeutet das Druck aufbauen da keine Aussicht auf Erfolg. Na, da schauen wir doch mal in den ersten Beitrag: Da ist von einer Frist bis zum 18.07. die Rede. Da müßten Sie jetzt schon mal erläutern, warum die klagen sollten, bevor auch nur die 1. Zahlungsfrist um ist.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hatingdead
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde wohl wirklich mit unglaublichem Widerwillen und unter einem innerlichen Protest, der sich fast körperlich auswirkt, die 33 Euro noch nachlegen.
Da dies aber wohl nicht mehr zur geforderten Frist geschehen kann, wird sich der Verein wohl doch nochmal melden und seine unverschämten Gebühren verlangen.
In diesem Fall verfahre ich dann, wie ihr es empfohlen habt und ignoriere diese Forderungen? Oder muss ich dann gegen diese Gebühren widersprechen?
Mein letzter Widerspruch richtete sich ja lediglich gegen das erhöhte Beförderungsentgelt.

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#18
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich würde da nichts mehr nachlegen, wenn du jetzt nachlegst werden die noch dreister ,du hast ein Tiket also was soll da kommen,ausser leeren drohungen.

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Warum es diese Regelung gibt ist ja auch klar. Sonst könnte ja ständig jemand behaupten: "Ich bin der Herr Hans Wurst" und hinterher meldet sich eine völlig andere Person beim Verkehrsunternehmen: "Hier ist Hans Wurst, hier mein Ticket, ich zahle nur 7€."

Sprich: Es muss sicher sein, dass Person A im Zug auch wirklich mit Person B (die die Fahrkarte inne hat und sich nachträglich gemeldet hat) identisch ist.

Rein rechtlich ist es extrem einfach: Der Zugbegleiter hat dir etwas versprochen und daran muss die Bahn sich halten. Insofern gibt es 0 Chancen auf eine erfolgreiche Klage für die übrigen 33€ und alle weiteren Kosten.

Das Problem: Wird der Zugbegleiter sich noch an dich erinnern? Wird er die Wahrheit sagen? Und das ist das Gefährliche: Was wird er aussagen. Wie schlimm ist es, wenn er nur wahrheitsgetreu sagt "Ich kann mich nicht erinnern"

Bei so etwas ist die Nummer natürlich schwierig. Aber vielleicht etwas flunkern. "Wertes Inkassobüro. Ich habe bereits geschildert, was der Zugbegleiter versprochen hat. Dass er mich auch gar nicht nach meinem Ausweis gefragt hat. Dass Sie das Gegenteil behaupten bedeutet, dass sie lügen. Es gibt doch auch Zeugen für das, was der Zugbegleiter gesagt hat."

Huch? Welche Zeugen? Natürlich andere Fahrgäste. Dummerweise kennst du keinen... Tja, muss man ja dem Inkassobüro so etwas nicht auf die Nase binden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hatingdead
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen.

Ich habe dann, um auf Nummer sicher zu gehen, die 33 Flocken doch noch bezahlt.
Als ich heute aufs Konto geguckt habe, erwartete mich eine Überraschung.
Rückzahlung von 33 Euro mit dem Betreff: Verfahren streitig eingestellt.

Was bedeutet denn bitte "streitig eingestellt"?

Ist das Thema jetzt durch?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

k.A. Auf jeden Fall kann dir etwas besseres nicht passieren. Mit der Rücküberweisung handelt es sich um Annahmeverzug des Gläubigers. Wenn sie nun wegen der fehlenden 33 € klagen, wird der Richter, wenn er diese Rücküberweisung sieht, vermutlich nur herzhaft lachen.

Na klar, ich würde ich vor Gericht hinstellen "Hier, die habens zurücküberweisen. Sie streiten ab, die 33€ zu fordern oder was soll ich sonst davon halten?" ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Da kommt keine Verhandlung, das Verfahren wurde von Seiten der Bahn eingestellt.

Das "streitig" bedeutet nur, dass die Eurobahn ihren Fehler dir gegenüber nicht "offiziell" eingestehen wollte, sonder großzügig wie sie sind, dir aus Kulanz den Betrag erlassen haben.....

Das Dingen hat sich damit erledigt.

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-- Editiert spatenklopper am 23.07.2014 15:45

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