Ateliermiete (gewerblich), der Flur als

29. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Ateliermiete (gewerblich), der Flur als

Zur Zeit wird in Leipzig viel Schindluders mit der Vermietung von "Ateliers" getrieben, eine Menge Leute unterschreiben die Mietverträge zu tlw. recht nachteiligen Konditionen.

Aktuell liegt einer Bekannten ein Angebot zur Miete vor, wo die qm des Ateliers um die der sog. Gemeinschaftsflächen vemehrt werden. Auf der Etage sind ca. 5 Leute, und die sog. Gemeinschaftsflächen sind der Raum, der quasi die Verkehrswege zu den Abteilen darstellt, wo also alle "Wegrecht" haben und haben müssen, weil der Mist sonst nicht so schön vermietbar wäre.

Dieser Weg, alias Gemeinschaftsfläche, kostet genauso viele EUR/qm wie das abgeschlossene Atelier - und billig ist das ganze nicht.

Ist es nun überhaupt gültig, wenn diese "Gemeinschaftsflächen" so mitvermietet werden ? Müsste man das nach Unterzeichnung zahlen, oder käme man drumherum ?
-- Es handelt sich wie gesagt um den jeweiligen Flur und zusätzlich ein kleines Kabuff, wo keine Tür reingepasst hat und das daher zur "Küche" aufgewidmet wird ...

Der Vermieter kann nicht genug kriegen, und wird durch einen Verein vertreten, der sich vermutlich auch noch für wohltätig hält ; die Vermietungsangelegenheiten klärt dieser Verein (alles engagierte Laien, die nicht mal die Liste der Interessenten richtig führen können).
-- Man kann also mit dem Vermieter nicht direkt verhandeln, und erhebt man Einwände, dann wirds nix mit dem Atelier ... .
-- Also bliebe nur, erst einzuziehen, und dann die sog. "Gemeinschaftsfläche" nicht oder nicht voll zu zahlen, wenn das rechtlich möglich wäre ...

Was meint Ihr dazu ?

Ich will mal noch hinzufügen, dass als "Atelier" in Leipzig derzeit so ziemlich alles vermietet wird,
-- wo man die Leute entweder unkompliziert rausschmeissen können will (wenn Verkauf oder Sanierung anstehen; oft werden normale MFH als Ateliers vermietet, und Studenten wohnen darin, haben aber nur gewerbliche und damit kündbare MV),
-- oder wo man nie im Leben sonst irgend einen Mieter finden würde.
Sogar Ruinen, wo oben kein Dach drauf ist, werden als Ateliers vermietet und gemietet ... .

-- Editier von Koenig Arthur am 29.02.2016 20:32

-- Editier von Koenig Arthur am 29.02.2016 20:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Atelier:

Ist dies echte Gewerberaum oder falsch beschriebener Wohnraum ?
Welcher Nutzungszweck ist vereinbart ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Es ist ein früheres Fabrikgebäude, in einem Gewerbegebiet. Es handelt sich um keinen Wohnraum.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Der Flur soll tatsächlich mitgezahlt werden, aber darf laut Vertrag nicht benutzt werden, aus Brandschutzgründen.
-- Ich würde mal sagen: Da braucht man nicht zu zahlen, oder ?

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