>Asylblg leistungen eingestellt....
Sicher ist BG ein Begriff aus dem SGBII. Und da steht sogar, wer dazu gehört, von Geschwistern steht da nichts.
§ 7 Leistungsberechtigte
...
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1.die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
a)die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c)eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Die Geschwister finden sich hier:
§ 9 Hilfebedürftigkeit
....
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
-- Editiert am 08.07.2011 14:23
von hamburgerin01 am 08.07.2011 14:09
Status: Tao (10052 Beiträge)
Userwertung:
3,9
(von 221 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden