Guten Tag,
für in Deutschland geborene Kinder besteht die Möglichkeit entweder einen Aufenthalt nach §33 AufenthG
zu erhalten, wenn beide Elternteile eine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder einen Asylantrag nach 14a AsylG zustellen.
Welcher Vorteil bietet die Asylantragsstellung nach §14a AsylG
gegenüber einem Aufenthalt nach §33 AufenthG
für ein Neugeborenes Kind.
Vielen Dank.
Asylantragsstellung für Neugeborene
28. Mai 2017
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Frage vom 28. Mai 2017 | 12:46
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Asylantragsstellung für Neugeborene
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#1
Antwort vom 28. Mai 2017 | 16:42
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2420x hilfreich)
Keinen.
Ich wüsste auch gerade gar nicht, wie das Baby denn sein Asylgesuch begründen will, wenn beide Eltern bereits Aufenthaltserlaubnis haben.
Der genannte Paragraph greift, wenn dir Eltern im Asylverfahren sind. Dazu ist aber kein Antrag nötig sondern er regelt gerade, dass das Baby automatisch in den Antrag der Eltern aufgenommen wird - also den Fall dass noch keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis vorliegt.
-- Editiert von quiddje am 28.05.2017 16:46
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