Asylantragsstellung für Neugeborene

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bibim12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Asylantragsstellung für Neugeborene

Guten Tag,
für in Deutschland geborene Kinder besteht die Möglichkeit entweder einen Aufenthalt nach §33 AufenthG zu erhalten, wenn beide Elternteile eine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder einen Asylantrag nach 14a AsylG zustellen.

Welcher Vorteil bietet die Asylantragsstellung nach §14a AsylG gegenüber einem Aufenthalt nach §33 AufenthG für ein Neugeborenes Kind.

Vielen Dank.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Keinen.

Ich wüsste auch gerade gar nicht, wie das Baby denn sein Asylgesuch begründen will, wenn beide Eltern bereits Aufenthaltserlaubnis haben.

Der genannte Paragraph greift, wenn dir Eltern im Asylverfahren sind. Dazu ist aber kein Antrag nötig sondern er regelt gerade, dass das Baby automatisch in den Antrag der Eltern aufgenommen wird - also den Fall dass noch keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis vorliegt.

-- Editiert von quiddje am 28.05.2017 16:46

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