Huhu!
Ich habe am 2.1.2004 eine Rechnung bekommen, datiert vom 30.12.2003. Ich soll eine angeblich noch offene homöopathische Behandlung am 15.02.01 zahlen.
Meines Wissens habe ich diese zeitnah im Frühjahr 2001 in bar bezahlt (die Praxis ist in der Nebenstrasse), und habe sicher auch eine Quittung erhalten. Ich glaube aber nicht, das ich die noch finde, falls ich sie überhaupt noch habe. Bin ich wirklich verpflichtet, die solange aufzubewahren..?
Wie sieht es ansonsten mit Verjährung aus? Sind das nicht zwei Jahre, beginnend mit dem 1.1. nach Leistungserbringung? Reicht es da für die Ärztin, die Rechnung auf den 30.12. zu datieren, wo sie mir doch erst heute, also verjährt, zuging?
Danke vorab!
LG Eliza*day
Arztrechnung..verjährt? Keine Quittung mehr
2. Januar 2004
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Frage vom 2. Januar 2004 | 17:13
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 6x hilfreich)
Arztrechnung..verjährt? Keine Quittung mehr
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 29. Januar 2004 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Rechnungen aus dem Jahr 2001 und davor verjähren mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende. Zur Abwendung der Verjährung reicht eine Mahnung nicht aus. Sie hätte einen Mahnbescheid beantragen müssen.
#2
Antwort vom 29. Januar 2004 | 19:17
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 6x hilfreich)
....ich habe ihr geschrieben, dass ich der Meinung bin, schon längst (auch ohne Rechnung, war ja ein fester Betrag zur Erstanamnese) bezahlt zu haben, und bislang keine Antwort erhalten. Falls da noch was kommt, bin ich ja jetzt beruhigt!
Lieben gruss, e*d
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