Arztrechnung. Behandlung 2014, Rechnung in 2015 erhalten. In welchem Jahr geltend machen?

16. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
cr7z
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)
Arztrechnung. Behandlung 2014, Rechnung in 2015 erhalten. In welchem Jahr geltend machen?

siehe Betreff

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Arztrechnung. Behandlung 2014, Rechnung in 2015 erhalten. In welchem Jahr geltend machen?
Das hat weder mit der dem Datum der Behandlung noch mit dem Rechnungsdatum zu tun, entscheidend ist die Zahlung (Abflussprinzip).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cr7z
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Besten Dank für die Kompetente Hilfe.

Hilfreiche Antwort! Top.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Arztrechnungen wirken sich allerdings erst jenseits der "zumutbaren Belastung" aus - 1 bis 7 % Ihres Einkommens.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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