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Arzthaftung - künftig schneller zur Entschädigung?

Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Thomas Fertig
4.3.2011 | Ratgeber - Medizinrecht, Arztrecht | 1186 Aufrufe
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Behandlungsfehler, Arzt

Bei vermutetem oder erwiesenen ärztlichen Behandlungsfehler haben betroffene Patienten einen langen Weg vor sich, um eine Entschädigung in Form des Schmerzensgeldes und/oder Schadensersatzes. Sowohl das bei den Ärztekammern eingerichtete Schlichtungsverfahren als auch das zivilgerichtliche Klageverfahren hat eine erebliche Laufzeit, insbesondere wegen der notwendigen Sachverhaltsaufklärung durch Einholung medizinischer Sachverständigengutachten.

Selbst wenn die Gutachten einen Behandlungsfehler ergeben, scheitert eine zügige Entschädigung oft an den "heimlichen Herren" des Verfahrens - nämlich den hinter den Ärzten stehenden Haftpflichtversicherungen, die selbst bei niedrigen Zahlbeträgen das Verfahren durch alle Instanzen betreiben - wenn der Patient überhaupt so einen langen Atem hat.

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Thomas Fertig
Aschaffenburg
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Abhilfe soll jetzt ein von dem Patientenbeauftragten des Bundesregierung vorgeschlagene Ombudsstelle schaffen, die nach dem Vorbild der bereits bestehenden Ombudsstellen der privaten Versicherungswirtschaft eine für Patienten und beteiligte Haftpflichtversicherung verbindliche Entschädigungsregelung im Einzelfall bestimmen kann. Details und Zeitpunkt der Einrichtung sind noch nicht bekannt, aber möglicherweise schon in diesem Jahr zu erwarten.

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