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Urteil zu Arzneimittelversand kommt später als erwartet

AFP VOM 25.10.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 3726 Aufrufe
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Arzneimittel, Versandhandel, DocMorris, Internet, Apotheke

Streit um rezeptpflichtige Medikamente vor dem BGH

Sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Versandhandel mit Arzneimitteln wird der Bundesgerichtshof (BGH) erst am 20. Dezember verkünden. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Der BGH hatte am Vortag im Fall der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris verhandelt. Dabei war insbesondere umstritten, ob nur rezeptfreie oder auch rezeptpflichtige Medikamente auf Bestellung verschickt werden dürfen. Das Urteil war ursprünglich für Freitag angekündigt worden.

Die im Jahr 2000 gegründeten Versandapotheke DocMorris richtet sich überwiegend an deutsche Kunden, wegen ihres Sitzes im niederländischen Heerlen muss sie sich aber nicht an deutsche Preisbindungen halten. Die vor dem BGH umstrittenen verschreibungspflichtigen Medikamente machten im vergangenen Jahr rund 90 Prozent aller Bestellungen aus.

Mit seiner Klage machte der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb geltend, der Versandhandel sei rechts- und damit auch wettbewerbswidrig. Dagegen argumentierte DocMorris, europäisches und inzwischen auch deutsches Recht erlaube den Versandhandel mit allen zugelassenen Arzneimitteln. In der Vorinstanz hatte das Kammergericht Berlin der niederländischen Versand-Apotheke nur den Handel mit zugelassenen aber rezeptfreien Arzneimitteln erlaubt.

26. Oktober 2007 - 10.44 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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