Artikel mit Ratenzahlung bei ebay gekauft

3. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
baylooser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Artikel mit Ratenzahlung bei ebay gekauft

Ich habe bei ebay einen Artikel gekauft, der zunächst mit einer unleserlichen Rechnungskopie geliefert wurde. Die mit Mühe vom Verkäufer zu beschaffende Zweitschrift der Rechnung weist den Kauf als Ratenkauf eines Dritten aus. Eigentumsvorbehalt ist auf der Rechnung vermerkt. Die erste Rate dieses Kaufs ist zeitlich erst nach der Lieferung des Artikels an mich fällig.
Ich habe den Verkäufer unter Hinweis auf den Ratenvertrag aufgefordert, den Kauf rückgängig zu machen und mir den Kaufpreis zu erstatten. Der Verkäufer stimmt dem zu, verlangt aber zuerst die Herausgabe des Artikels. Das werde ich mit Sicherheit nicht tun.
M.E. sollte ich mich bei dem jetzigen Kenntnisstand nicht auf gutgläubigen Kauf berufen und den Artikel einfach behalten.
Es stellt sich vielmehr die Frage, ob ich mich in Kenntnis des Sachverhalts dem Vorwurf eines bösgläubigen Erwerbs aussetzen könnte.

Weitere Fragen: Dürfte ich - vorausgesetzt, ich erhielte den Kaufpreis zurück, woran ich noch nicht glauben mag - a) den Artikel überhaupt an den Verkäufer schicken oder müsste ich b) den Eigentümer (Versandhändler) vorab informieren? c) sollte ich gleich eine Anzeige wegen Betrugs starten?

Danke für die Hilfe im Voraus!
baylooser


-- Editiert von Moderator am 03.06.2014 21:27

-- Thema wurde verschoben am 03.06.2014 21:27

-- Editiert baylooser am 03.06.2014 22:43

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du weisst weder, ob der Verkäufer seine Ratenzahlung bedienen wird noch ob er mit dem ursprünglichen Verkäufer etwas verabredet hat. Insofern kannst du doch gar nicht sagen, was hier los ist.

quote:
Der Verkäufer stimmt dem zu, verlangt aber zuerst die Herausgabe des Artikels. Das werde ich mit Sicherheit nicht tun.

Ist auch durchaus nachvollziehbar.

Gerade das mit der Ratenzahlung über einen Dritten ist schon ein sehr bedenkliches Konstrukt. Das würde durchaus Sinn machen, hier eine Rückabwicklung erreichen zu wollen, vielleicht war das sogar Diebesware oder es ist Dreiecksbetrug?
Hast du den Dritten mal kontaktiert?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 04.06.2014 15:09

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
baylooser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

mepeisen:

quote:
Hast du den Dritten mal kontaktiert?

Nein - er hat aber interessanterweise die gleiche Postanschrift, die der Verkäufer für die Rücksendung angegeben hat. Beim Versand an mich hat der Verkäufer eine andere / falsche(?) Absenderanschrift angegeben. Könnte als Zweitadresse ok sein, ist aber alles nicht sehr vertrauenerweckend und riecht doch nach Betrug.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von baylooser am 03.06.2014 19:28

Eigentumsvorbehalt ist auf der Rechnung vermerkt <hr size=1 noshade>

ähm. Der Verkäufer schuldet dir nach §433 BGB die Verschaffung des Eigentums. Das hat er anscheinend nicht getan

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ähm. Der Verkäufer schuldet dir nach §433 BGB die Verschaffung des Eigentums. Das hat er anscheinend nicht getan
<hr size=1 noshade>



Doch, TE wusste ja nichts vom Eigentumsvorbehalt, er hat das Eigentum gutgläubig erworben.

Mit Gewährleistung und Garantie wird das aber nichts werden, schon deshalb müsste man das rückabwickeln.

Schwache Hoffnung wäre ja noch PayPal. Bei der Lage darf man auf jeden Fall die Ware so lange zurück behalten, bis der Verkäufer den KP + 2 x VSK überwiesen hat.

Die Aktion ist aber so dämlich, daß ich mich sehr wundern würde, wenn der den KP zurück zahlen kann. Entweder es ist Unterschlagung, oder Hehlerei, das Risiko aufzufliegen ist 100%, die Raten wollte er ja sicher nicht bedienen.

Man könnte damit drohen, daß man den Ex-Eigentümer über den unerlaubten Weiterverkauf unterrichtet, wenn das Geld nicht bald zurückgezahlt wird. Ob ihn das beeindruckt wird man dann sehen, wahrscheinlich nicht, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
baylooser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Schwache Hoffnung wäre ja noch PayPal ... das Risiko aufzufliegen ist 100%


Kauf war leider ohne PayPal; das Risiko schätze ich genauso ein. Sollte ich vielleicht unter Nennung der einschlägigen Paragraphen auf die Aussichtslosigkeit eines Erfolgs hinweisen und mit Anzeige drohen?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Sollte ich vielleicht unter Nennung der einschlägigen Paragraphen auf die Aussichtslosigkeit eines Erfolgs hinweisen und mit Anzeige drohen?



Ja, was willst du sonst tun. 1 Woche Frist, Konto Nr. angeben, sonst informierst du den 1. Verkäufer/die Polizei/ebay wenn das Geld nicht kommt. In dem Verhältnis zu seinem Verkäufer ist das sicher Unterschlagung und/oder Hehlerei, vielleicht Betrug.

Ich nehme auch an, dass das nicht die einzige Aktion dieser Art ist, das sollte man im ebay-Profil sehen können. Dann müsste man das schon schnell abstellen um Andere zu schützen.

Eine Möglichkeit gibt es auch noch, du bist ja wie gesagt gutgläubig Eigentümer geworden. Du kannst also das Gerät, dein Eigentum, entweder behalten oder anderweitig verkaufen. Aber ohne Gewährleistung, ohne Garantie, wenn etwas kaputt geht, wäre das ein Totalschaden. Viel zahlen wird da ein Ditter nicht.

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""

-- Editiert asap am 05.06.2014 19:02

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DasersteFragezeichen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Wurde beim Artikelkauf denn überhaupt eine Garantie/Gewährleistung zugesagt? War der VK privat?
War der Kaufpreis sehr weit vom Neupreis entfernt?

Solange nicht klar ist, ob der VK vielleicht doch seine Raten bedient (zB. mit dem Geld aus dem Verkauf)finde ich es als Laie zwar nachvollziehbar, aber auch bedenklich, gleich nach Betrug und Polizei zu schreien.


2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Solange nicht klar ist, ob der VK vielleicht doch seine Raten bedient (zB. mit dem Geld aus dem Verkauf)finde ich es als Laie zwar nachvollziehbar, aber auch bedenklich, gleich nach Betrug und Polizei zu schreien.



Nein, man kann nicht Ware auf Raten kaufen und sie dann bei ebay verticken, bevor man sie vollständig bezahlt hat.

Verboten, strafbar, Unterschlagung, bis 3 Jahre Freiheitsstrafe. Auch bei Laien.

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""

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nein, man kann nicht Ware auf Raten kaufen und sie dann bei ebay verticken, bevor man sie vollständig bezahlt hat. <hr size=1 noshade>

Natürlich kann man das.
Bester Beweis: Der Verkäufer vom hier genannten Gegenstand.



quote:<hr size=1 noshade>Verboten, strafbar, Unterschlagung, bis 3 Jahre Freiheitsstrafe. Auch bei Laien. <hr size=1 noshade>

Und das ist schlicht falsch.

Es ist eben nicht verboten/strafbar Ware die man in Raten abzahlt weiter zu verkaufen bevor alle Raten geleistet sind. Denn als Eigentümer kann ich damit machen was ich will.

Ein Ratenkauf bewirkt nicht automatisch einen Eigentumsvorbehalt, dieser muss explizit vereinbart werden.

Nur wenn ein Eigentumsvorbehalt gelten würde, wäre das strafrechtlich relevant.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Zweitschrift der Rechnung weist den Kauf als Ratenkauf eines Dritten aus. Eigentumsvorbehalt ist auf der Rechnung vermerkt .



Man kann nur den Kopf über manche Beiträge hier schütteln.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Deine pausachle Behauptung bezog sich auf den Beitrag von DasersteFragezeichen am 07.06.2014 16:35 und nicht auf den von TE geschilderten Sachverhalt.

Selbst wenn der Bezug nicht vorhanden gewesen wäre, ist Deine Aussage

quote:<hr size=1 noshade>man kann nicht Ware auf Raten kaufen und sie dann bei ebay verticken, bevor man sie vollständig bezahlt hat <hr size=1 noshade>

schlicht falsch, Kopfschütteln hin oder her.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Deine pausachle Behauptung bezog sich auf den Beitrag von DasersteFragezeichen am 07.06.2014 16:35 und nicht auf den von TE geschilderten Sachverhalt.

Selbst wenn der Bezug nicht vorhanden gewesen wäre, ist Deine Aussage

quote:man kann nicht Ware auf Raten kaufen und sie dann bei ebay verticken, bevor man sie vollständig bezahlt hat


schlicht falsch, Kopfschütteln hin oder her.



Jetzt mal nicht ablenken und schön hier im thread bleiben.

Ist es nun strafbar oder nicht?

Der Spaß in den Foren endet aus meiner Sicht, wenn wie hier die Blaupausen zu Straftaten geliefert werden.

Kein gewerblicher Händler verkauft an Private auf Raten ohne Eigentumsvorbehalt.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist es nun strafbar oder nicht? <hr size=1 noshade>

Wenn Ware welche unter rechtmäßigem Eigentumsvorbehalt steht ohne Erlaubnis des Eigentümers verkauft wird, wäre das strafrechtlich relevant.

Ratenzahlung ist bei der Thematik nicht relevant, einzig sie Thematik Eigentumsvorbehalt zählt.



quote:<hr size=1 noshade>Kein gewerblicher Händler verkauft an Private auf Raten ohne Eigentumsvorbehalt. <hr size=1 noshade>

Viele machen es aber (aus Unwissenheit oder weil sie gar keinen Grund für einen Eigentumsvorbehalt haben).

Die beliebten Ratenzahlungskredite für Unterhaltungselektronik welche die Händler anbieten, laufen inzwischen überwiegend so ab:
- Händler bietet Ratenzahlung per Kreditdienstleister (z.B. S******** Bank) an
- Händler stellt bei Käuferinteresse Anfrage an Bank
- Bank prüft Kreditwürdigkeit des Käufers
- Bank erteilt OK und zahlt Kaufpreis abzüglich Konditionen an Händler aus bzw. gibt verpflichtende Zahlungzusage.
- Händler übergibt Ware an Käufer, dieser wird Eigentümer
- Käufer zahlt Raten an Bank welche jetzt Forderungsinhaber ist

Händler braucht keinen Eigentumsvorbehalt mehr (Rechtsgrund entfallen, er hat Geld stornofrei von Bank erhalten), Bank will keinen (zuviel Aufwand, zu hoher Wertverlust).
Obwohl noch 29 Raten offen sind ...



Wenn also weder der Händler einen rechtlichen Grund für einen Eigentumsvorbehalt hat und die Bank keinen vereinbart hat, wäre der Weiterverkauf tatsächlich strafbar, nur weil der Eigentumsvorbehalt als obligatorischer Satz auf jeder Rechnung steht?

Wäre dann noch eine zivilrechtliche Rückabwicklung durchsetzbar?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
quote:Kein gewerblicher Händler verkauft an Private auf Raten ohne Eigentumsvorbehalt.


Viele machen es aber (aus Unwissenheit oder weil sie gar keinen Grund für einen Eigentumsvorbehalt haben).



Das ist bizarr. Damit ist das für mich erledigt EOD.

Und alles bloß, weil du übersehen hast, daß ein EBV vereinbart ist.

Ich will mit so etwas nichts zu tun haben, nicht im RL und auch nicht in Foren, also lass mich bitte in Ruhe.

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist bizarr. <hr size=1 noshade>

Nein, das nennt man Realität.
Der kann man sich natürlich verschließen, wenn einem der Sachverhalt dadurch zu komplex wird.
Ändert aber nichts daran, die Materie ist im realen Leben manchmal komplexer als es auf den ersten Blick scheint.



quote:<hr size=1 noshade>Und alles bloß, weil du übersehen hast, daß ein EBV vereinbart ist. <hr size=1 noshade>

Du brauchst hier nicht die Tatsachen zu verdrehen.
Ich habe nichts übersehen.
DU hast fälschlicherweise behauptet, das man nicht Ware auf Raten kaufen und sie dann bei ebay verticken kann, bevor man sie vollständig bezahlt hat.
Ratenkauf ist nun mal nicht relevant, nur der EVB zählt.



quote:<hr size=1 noshade>Kein gewerblicher Händler verkauft an Private auf Raten ohne Eigentumsvorbehalt. <hr size=1 noshade>

Entspricht leider nicht der Realität.
Man sollte den Sachverhalt nicht mal eben vereinfachen wenn man mit komplexen Problemstellungen überfordert ist.
Krampfhaft versuchen es mit "bizarr" und lebensferner Argumentation so zu verbiegen das es wieder passt ... naja ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
baylooser
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Die engagiert geführte Debatte um Eigentumsvorbehalt (steht eindeutig auf der Rechnung), Ratenzahlung (geht an die Lieferfirma und nicht an eine Bank),die rechtliche Bewertung eines zwischenzeitlichen Weiterverkaufs und meine Position als (gutgläubiger?) Käufer lässt mich als juristischen Laien ein wenig verunsichert zurück. Meinem persönlichen Rechtsgefühl folgend habe ich schlussendlich mit mehrfachen massiven Drohungen (Anzeige bei der Polizei) die erfolgreiche Rückabwicklung erreicht. Als Tipp für ähnliche Fälle, die ohne PayPal gelaufen sind: Rücksendung per Nachnahme. Das schafft eine gewisse Sicherheit für beide Seiten. Nachnahmegebühr habe ich (quasi als Lehrgeld)übernommen.
Gelernte Lektion: ich werde bei ebay nichts mehr ohne Käuferschutz ersteigern.
Danke an alle für die Beiträge - ich habe viel über die Komplexität eines vermeintlich einfachen Sachverhalts gelernt.
baylooser

2x Hilfreiche Antwort

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