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Artikel in Forum gekauft - Betrug?

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Artikel in Forum gekauft - Betrug?

Hallo,

ich habe in einem Forum in dessen Marktplatz eine Heimanlage für 300 Euro gekauft (Verstärker von Harman/Kardon und ein Bose System (Acoustimas 5). Die Aussagen von dem Verkäufer lauteten wortwörtlich:
- "Top Sound für den Preis"
- "..die sind 1a, vom Klang her ein Traum, nur der Bass ist mir zu heftig.."
- "das bose System ist schon älter und im gebrauchten Zustand halt schon um die 8 Jahre alt aber in der Kombi hats nen mords sound"
- "der receiver ist im Neuzustand ich glaub noch neuer gehts nur aus dem Karton"

er hat mir dann noch 2 Bilder zugeschickt - die Auflösung war relativ gering, aber die Anlage machte einen guten Eindruck drauf - außer ein paar leichte Schrammen am Subwoofer.. aber die würden mich ja auch nicht weiter stören..

nunja nun kam das Paket dann an und mich traf fast der Schlag:
- Der Verstärker ist zerkratzt, hinten ein Teil vom Gehäuse eingedrückt und die Schrift an den Drehreglern abgewetzt, so dass man sie nicht mehr lesen kann
- ein Boxenpaar ist in der Mitte auseinandergebrochen und die Box ist außen am Gitter eingedrückt
- der Subwoofer funktioniert überhaupt nicht
- insgesamt ein katastrophaler Zustand - zumal es wie gesagt nichtmal richtig funktioniert

ich habe natürlich alles per Kamera dokumentiert. Zudem habe ich die Adresse des Verkäufers (leider zu weit weg um hinzufahren). Nun habe ich dem Verkäufer geschrieben, er soll mir mein Geld zurücküberweisen und ich schicke ihm die Sachen zurück, da diese ja absolut nicht seiner Beschreibung entsprechen.. Seither antwortet dieser nicht mehr..

Könnt ihr mir sagen, was ich für Möglichkeiten habe bzw. wie ich vorgehen muss? Das kann (&will) ich doch so nicht hinnehmen..

Danke


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von MooNFisH am 07.02.2010 14:39
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Artikel in Forum gekauft - Betrug?
quote:
Nun habe ich dem Verkäufer geschrieben, er soll mir mein Geld zurücküberweisen und ich schicke ihm die Sachen zurück, da diese ja absolut nicht seiner Beschreibung entsprechen.. Seither antwortet dieser nicht mehr..


Der Verkäufer muss sich an seiner Beschreibung festhalten lassen. Wenn er nun Schrott verschickt anstatt des Vereinbarten, wird er den Schrott zurücknehmen müssen.

Angesichts dieser Abweichung von der Artikelbeschreibung und dieser Schäden, wird eine Nacherfüllung unmöglich sein. Somit könnte der Rücktritt erklärt werden (§ 275 BGB, § 326 I 2, V BGB).

Also:

Einwurfeinschreiben, der Zugang muss beweisbar sein, Rücktritt vom Vertrag erklären, der Verkäufer muss in verzugsbegründender Weise zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert werden.

Als Folge des Rücktritts kommt es zu einem Rückgewährschuldverhältnis. Die empfangenen Leistungen sind gegenseitig zurückzugewähren. Dieses hat Zug um Zug zu geschehen. Keiner braucht vorzuleisten. Man kann also nicht fordern, zuerst das Geld überwiesen zu bekommen und erst anschließend die Ware zurückschicken.

Das bedeutet: Man muss dem Verkäufer auffordern (bis dann und dann) die Zahlung zu leisten gegen Rückgewähr des Verstärkers und der Bose Anlage.

Leistungsort ist der Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet, dein Wohnsitz. Rückgewähr bedeutet im Falle der Sache, auf Aufforderung zur Abholung bereithalten = Duldung der Wegnahme --> gegen Erstattung des Kaufpreises.

Wie der Verkäufer das hinbekommt ist seine Sache, wichtig ist genau dieses Vorgehen, nur so kannst du, sollte die Frist abgelaufen, ohne dass der Verkäufer reagiert hat, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.




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-- Editiert am 07.02.2010 20:46


von bogus1 am 07.02.2010 20:44
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>Artikel in Forum gekauft - Betrug?
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An den Verkäufer ein Einschreiben senden in dem der Zustand als nicht vertragsgemäß beschrieben wird (die Fotos als nachweis beifügen) und mit einer Frist von 14 Tagen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder Erstattung des Kaufpreises auffordern.

Weiterhin hineinschreiben, das man nach Ablauf der Frist zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten wird.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 07.02.2010 21:14
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Artikel in Forum gekauft - Betrug?
quote:
An den Verkäufer ein Einschreiben senden in dem der Zustand als nicht vertragsgemäß beschrieben wird (die Fotos als nachweis beifügen) und mit einer Frist von 14 Tagen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder Erstattung des Kaufpreises auffordern.

Eine Nacherfüllung ist überhaupt nicht möglich. Kein Mensch kann aus einem älteren gebrauchten, beschädigten Verstärker einen (fast) neuen machen. Es geht hier um Unmöglichkeit.

Du kannst ebenso nicht gleichzeitig "ordnungsgemäße Vertragserfüllung" fordern, was immer du darunter verstehen willst oder alternativ Rückerstattung des Kaufpreises.

Wenn die Sache nachgebessert werden könnte (eine Ersatzlieferung ist ohnehin nicht möglich), müsstest du diese Nachbesserung verlangen und könntest erst nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis einfordern (!). Der Rücktritt muss aber explizit erklärt werden.

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-- Editiert am 07.02.2010 21:52


von bogus1 am 07.02.2010 21:49
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>Artikel in Forum gekauft - Betrug?
Hallo nochmal,

vielen Dank für eure sehr informativen Antworten - die Informationen sind sehr hilfreich für mich.. nun hat sich der Verkäufer heute Abend nun doch gemeldet:
Er ist der festen Meinung, mir kein Geld zurückzubezahlen und dass "die Anlage wie neu war". Außerdem wäre die Anlage in einem "top Zustand" gewesen, als er sie losgeschickt hätte..
nach weiterem, kurzen (und für mich aussichtlosen?) Nachrichtenaustausch hat er dann eingeräumt, dass der Verstärker doch Kratzer hatte und wollte mir 20 Euro Rückerstattung anbieten.
Aber mir geht es ja nichtmal um die Kratzer sondern um das zerbrochene Boxenpaar, der nicht funktionierende Verstärker und der miserable Gesamtzustand.

Wie kann ich denn nun weiter vorgehen? Er vertritt die Meinung, seine Anlage wäre "top" gewesen und will mir auch kein Geld zurückerstatten bzw. die Ware nicht zurücknehmen.
Ich werde ihm nun eine Frist setzen von 14 Tagen zur Rückerstattung des Kaufpreises. Was aber, wenn diese Frist um ist - kann ich dann bei der Polizei etwas erreichen?

Danke!

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von MooNFisH am 07.02.2010 22:01
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Artikel in Forum gekauft - Betrug?
quote:
Ich werde ihm nun eine Frist setzen von 14 Tagen zur Rückerstattung des Kaufpreises.

Aber nur Zug um Zug gegen Rückgewähr der Ware.


quote:
Was aber, wenn diese Frist um ist - kann ich dann bei der Polizei etwas erreichen?

Nein, nicht jede Schlechterfüllung ist ein Betrug. Und selbst wenn es ein Betrug wäre, würde dir das nicht dein Geld zurückbringen, es würde höchstens der Täter "bestraft". Deinen Anspruch musst du zivilrechtlich durchsetzen.

Deshalb ist die beschriebene Vorgehensweise so wichtig, nur wenn du die Kaufsache selbst verzugsbegründend angeboten hast, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Widerspricht der Verkäufer dem Mahnbescheid nicht, hast du einen Titel, den du vollstrecken lassen kannst, widerspricht er, musst du ohnehin klagen, jetzt kannst du aber an deinem Wohnort klagen.

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von bogus1 am 07.02.2010 22:28
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>Artikel in Forum gekauft - Betrug?
Hallo nochmal,
mittlerweile habe ich dem Verkäufer wie von euch vorgeschlagen einen Brief per Einschreiben geschickt und ihn daraufhin nochmal auf die Mängel hingewiesen, die Rückerstattung gegen Rückgewähr der Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen gefordert sowie bei Ablauf der Frist zivl- und strafrechtliche Schritte angekündigt.

Nun hat sich heute der Verkäufer bei mir wieder übers Internet gemeldet - schien wohl etwas eingeschüchtert zu sein, aber er schreibt erneut, dass er die Anlage in einem "top zustand" verschickt hätte und ist nun auf einmal der Meinung, es würde sich um einen Transportschaden handeln. Er bietet mir an, sich mit dem Versandunternehmen (Hermes) in Verbindung zu setzen.

Wie würdet ihr an meiner Stelle reagieren? Ich kann das ja nicht nachprüfen, da ich den - unbeschädigten - Karton geöffnet habe und darin nur die defekte bzw. beschädigte Anlage vorfand.


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von MooNFisH am 10.02.2010 23:06
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Artikel in Forum gekauft - Betrug?
Wenn ein Karton unbeschädigt ist, kann es kein Transportschaden sein. Das einzige, was in Frage kommt:

Der Verkäufer hat nicht angemessen verpackt. Auch dann müsste er haften. Wenn er meint, es könnte ein solcher Schaden vorliegen, kann er ihn ja ruhig melden.

Zum Transportschaden etc.

http://hexenreiter.gmxhome.de/


Es geht nicht um deinen Anspruch, es geht um seinen Anspruch gegen Hermes. Er ist der Vertragspartner der Transportfirma. Die Threads hier im Forum gehen in die hunderte, niemand von uns hat je erlebt, dass ein Transportunternehmen zugibt, einen Transportschaden verschuldet zu haben. Und bei einer nicht beschädigten Außen-Verpackung, dürfte es sogar im damit im Recht sein.

Teile ihm mit, dass er das gerne machen kann, die Frist läuft weiter.

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-- Editiert am 10.02.2010 23:43


von bogus1 am 10.02.2010 23:38
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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