>Artikel gekauft Verkäufer will nicht senden
Da bliebe nur den Verkäufer in Verzug zu setzen.
Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung des Gegenstandes laut
Kaufvertrag bzw. alternativ zur Erstattung des bereits gezahlten Betrages auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 20-25 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von
Schadensersatz für einen Ersatzkauf behält man sich ausdrücklich vor.
Ist die Frist verstrichen, sendet man ein weiteres Einschreiben-Rückschein in dem man den Rücktritt vom Kaufvertrag und zur Erstattung des bereits gezahlten Betrages auffodert.
Dafür setzt man nochmals eine Frist nach Datum bestimmt (von 14-18 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man nochmals die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Ist die Frist ergebnislos verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...
Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/ Desweiteren sollte man noch alle NAchweise (AGB etc.) sichern.
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von Harry van Sell am 26.06.2011 01:29
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