>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
@Andi Schmidt: das hat zwar jetzt nichts mit der rechtlichen Lage zu tun, aber warum machst Du nicht einfach folgendes:
Du nimmst Kontakt zu demjenigen auf, der das zweithöchste Gebot abgegeben hatte (das waren 29,99 EUR)...der hatte ja mehrfach sein Gebot erhöht, was darauf schließen lässt, dass er das Teil unbedingt wollte.
Vielleicht will er es ja noch zu seinem Höchstgebot haben, dann kann der VK es direkt dorthinschicken und Du bist aus der Sache raus...kannst ja noch den Differenzbetrag von 0,50 EUR(und vielleicht eine kleine Aufwandspauschale
) an den VK überweisen...
Hat bei mir schon geklappt...kommt halt schon mal vor, dass man erst bietet und dann überlegt, aber warum sollte der VK das ausbaden müssen?...fände ich schon ziemlich unfair!
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden