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Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht

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Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht

Hallo,

ich habe gerade einen Artikel bei einem Privatverkäufer ersteigert.

Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&;ih=010&item=200017152877&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

Gleich danach habe ich gemerkt, dass dieses Gerät einige für mich besonders wichtige Merkmale nicht anbietet (mehrere SIP-Accounts).
Nach ca. 1 Stunde nach dem kauf habe ich gleich den Kauf widerrufen.

Meine Frage:
Darf ich bei Privatverkäufern einen Kauf widerrufen?

Ich habe diese Ware noch nicht erhalten und auch noch nicht bezahlt.

Ich danke für eure Antworten.

MfG Andi Schmidt


von Andi Schmidt am 20.08.2006 20:11
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
*Darf ich bei Privatverkäufern einen Kauf widerrufen?*

Gan einfach: Nein!


von normi am 20.08.2006 21:20
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
Danke für die schnelle Antwort erstmal.

Okay, also auch wenn ich die Ware noch nicht bezahlt habe, darf ich nicht widerrufen.

andere Frage: Muss der private Verkäufer drauf hinweisen, dass ein Widerruf nicht möglich ist?


von Andi Schmidt am 20.08.2006 21:37
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
Bei privaten verkäufen ist drundsätzlich kein widerruf möglich. das war noch nie anders und wir voraussichtlich auch nie der fall sein.

nein, der vk muß auf nichts hinweisen. dies ist per gesetz geregelt.


von normi am 20.08.2006 21:44
Status: Tao (6606 Beiträge)
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
Okay, danke


von Andi Schmidt am 20.08.2006 22:14
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
das verwundert mich nun aber.

bei fernabsatzgeschäften gibt es ein widerrufsrecht, welches von privatanbietern (im gegensatz zu gewerblichen verkäufern) ausgeschlossen werden kann. wird dies nicht ausgeschlossen, so gilt dies auch bei privatverkäufen.

der vk hat in seiner auktion allerdingsdarauf hingewiesen, das es ein privatverkauf ist und rückgabe ausgeschlossen ist. ist vielleicht nicht ganz korrekt formuliert, ich denke aber, dass er vor gericht damit durchkpommen würde, da relativ klar ist, das mit dieser formulierung die widerrufsmöglichkeit ausschliessen wollte.


von catwelatze am 22.08.2006 09:34
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
@Andi Schmidt: das hat zwar jetzt nichts mit der rechtlichen Lage zu tun, aber warum machst Du nicht einfach folgendes:

Du nimmst Kontakt zu demjenigen auf, der das zweithöchste Gebot abgegeben hatte (das waren 29,99 EUR)...der hatte ja mehrfach sein Gebot erhöht, was darauf schließen lässt, dass er das Teil unbedingt wollte.

Vielleicht will er es ja noch zu seinem Höchstgebot haben, dann kann der VK es direkt dorthinschicken und Du bist aus der Sache raus...kannst ja noch den Differenzbetrag von 0,50 EUR(und vielleicht eine kleine Aufwandspauschale
) an den VK überweisen...

Hat bei mir schon geklappt...kommt halt schon mal vor, dass man erst bietet und dann überlegt, aber warum sollte der VK das ausbaden müssen?...fände ich schon ziemlich unfair!




von guest-12317.01.2012 17:13:52 am 22.08.2006 09:44
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
*bei fernabsatzgeschäften gibt es ein widerrufsrecht, welches von privatanbietern (im gegensatz zu gewerblichen verkäufern) ausgeschlossen werden kann. wird dies nicht ausgeschlossen, so gilt dies auch bei privatverkäufen.*

Hallo, catwelatze, du weißt, daß ich deine beiträge sehr schetze, aber in diesem fall nimm es mir nicht übel, wenn ich dixh frage, ob du noch nicht ganz aufgewacht bist? kann es sein, daß du das mit der gewährleistung verwechselst?


von normi am 22.08.2006 09:44
Status: Tao (6606 Beiträge)
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
@andi
wenn es einmal"aus versehen" passiert, kann man das vestehen. Nun wie ich es sehe haste schon parmal geboten und willst den artikel nicht mehr.
Um ein gebot zu bestätigen wirst du 2x darauf hingewiesen um dein gebot zu bestätigen und abzugeben. Für mich ist das ein klarer fall von einem Spassbieter, der eine Gesetzeslücke sucht um sein "unwesen bei ebay zu treiben".
Solche leute sollte mann erst gar nicht mit bieten lassen.
Aus eigener erfahrung weiß ich das es nervig ist, deinem geld hinterher zu laufen weil einer mal einfach so mitbietet.
Ich würde dich auf meine schwarze liste setzen und dir weder was verkaufen noch irgentetwas bei dir kaufen




von venuslady am 22.08.2006 10:05
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
nehme ich dir nicht übel, vor allem, weil du recht hast

ich hätte wohl doch nicht ein verlängertes wochenende in österreich verbringen und dann im rechtsforum posten sollen.

da hab ich doch tatsächlich etwas verbuchselt.

klaro, widerrufsrecht nur bei gewerblichen VK. es war die gewährleistung die der private ausschliessen kann.

ich werde jetzt erstmal nen starken kaffee trinken.


von catwelatze am 22.08.2006 10:12
Status: Unsterblich (1304 Beiträge)
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>Artikel ersteigert - Privatverkauf - Widerrufsrecht
@ Löni
Danke, das ist eine gute Idee, ansonsten werde ich den Artikel natürlich kaufen.

@ venuslady
hmm, erstmal eines: Ich habe vor den Artikel zu zahlen, ne. Ich wollte mich HIER etwas rechtskundig machen. Ist das schlimm?
Ich habe mich an den Verkäufer gewendet und ihm angeboten seine Mühe zu entlohnen, da ich die VERANTWORTUNG für den Kauf trage. Wenn er sagt, zahlen, dann zahle ich auch. Das ist kein Problem.

"klarer fall von einem Spassbieter": Ich würde an deiner Stelle nicht voreillige Schlüsse ziehen


von Andi Schmidt am 22.08.2006 16:27
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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