Guten Abend!
Ich habe eine Schallplatte gekauft.Ich habe die Schallplatte per Brief bezahlt.Leider ohne Einschreiben mit Rückschein.Ist laut Homepage auch eine akzeptierte Zahlungsart!
Hatte an dem Tag viele Sachen bei der Post abgegeben und es vergessen zu sagen,dass der Brief per Eisnchreiben+Rückschein verschickt werden sollte.
Jedenfalls hat mir 3 Tage nachdem ich bezahlt hatte der Händler mir die Platte zugeschickt.Ich dachte damit alles wäre in Ordnung.
Nun hat mich der Händler angeschrieben wo denn sein Geld bliebe!
Es ist schon merkwürdig denn ohne Vorkasse verschickt der Verkäufer nicht laut seinen Agb's!
Bin ich jetzt in der Pflicht zu beweisen,dass ich den Brief abgeschickt habe?
Viele Grüße
Artikel bestellt-per Brief bezahlt nun Problem?
3. Januar 2012
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Frage vom 3. Januar 2012 | 20:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel bestellt-per Brief bezahlt nun Problem?
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. Januar 2012 | 05:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Bin ich jetzt in der Pflicht zu beweisen,dass ich den Brief abgeschickt habe?
Der Nachweis das ein Umschlag mit unbekanntem Inhalt abgesendet wurde ist hier nicht zielführend.
Nachgewisen werden müsste, das das Geld (und nicht nur der Umschlag) beim Verkäufer eingegangen ist.
Das dürfte hier nicht möglich sein.
Also am besten Überweisung.
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