Artikel bei ebay gekauft, aber nie erhalten

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
doro64123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel bei ebay gekauft, aber nie erhalten

Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich hatte 2004 bei ebay einen Artikel gekauft mit Überweisung bezahlt ( 350 Euro ). Den Artikel habe ich aber nie erhalten. Hatte mich dann natürlich bei dem Verkäufer gemeldet usw.. plötzlich sah ich, dass er einige negative Bewertungen hatte und gelöscht wurde oder er hat sich selber gelöscht.
Auf Anfrage bei den anderen Käufern wurde mir mitgeteilt, dass gegen diesen Verkäufer Anzeige erstattet wurde. Ich bekam dann auch auch raus, dass er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Ich hatte ihn natürlich mehrmals per Post angeschrieben und meinen Artikel verlangt. Später wollte ich dann mein Geld zurück haben. Er schrieb zurück und war nur am jammern. Dann ist er mehrmals umgezogen. Das letzte Schreiben von ihm kam 2005 und ich fand seine Adresse raus und schrieb noch mal 2010..... seit dem habe ich nichts mehr gehört.
Frage: Ich könnte das Geld jetzt gut gebrauchen und möchte auch immer noch mein Recht: Habe ich eine Chance, wenn ich noch mal einen Brief aufsetze und ihn auffordere den Betrag zzgl. Zinsen zu begleichen oder zumindest einen Betrag als Vergleich? Ich habe alle Daten von damals noch da. Allerdings nie ein Mahnbescheid erwirkt.
Vielen Dank schon mal

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von doro64123):
Ich hatte 2004 bei eBay einen Artikel gekauft



Zitat (von doro64123):
Ich könnte das Geld jetzt gut gebrauchen und möchte auch immer noch mein Recht



13 Jahre später? Meinst du das ernst?

Wann hast du denn Anzeige erstattet? Wahrscheinlich gar nicht - oder?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn er nicht freiwillig zahlt hast du keine Chance das durchzusetzen, da es längst verjährt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
doro64123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dummerweise keine Anzeige erstattet. Ist das wirklich verjährt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Du könntest das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Wenn du Glück hast, beruft er sich nicht auf die Verjährung und widerspricht nicht.

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#5
 Von 
doro64123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das gerichtliche Mahnverfahren kann ich nach so vielen Jahren immer noch einleiten? Aber dann entstehen für mich auch wieder Kosten. Und wenn er sich auf Verjährung beruft muss ich dann extra etwas bezahlen für das Gericht? ( wegen dem mahnbescheid )

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Du kannst das Verfahren betreiben, genauso wie du auch von ihm noch Zahlung verlangen darfst. Die Forderung besteht ja prinzipiell. Er kann sich aber auf die Verjährung berufen. Tut er dies nicht, hast du Glück.

Der Mahnbescheid kostet erst mal nicht so viel; das Kostenrisiko dafür ist also gering. Ich habe das nicht weiter erwähnt, weil ich dachte, dass dir klar ist, dass du in jedem Fall ein Kostenrisiko hast. Was nämlich tust du, wenn bei ihm gar nichts zu holen ist?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von doro64123):
Habe ich eine Chance, wenn ich noch mal einen Brief aufsetze und ihn auffordere den Betrag zzgl. Zinsen zu begleichen oder zumindest einen Betrag als Vergleich?

Die Glaskugel ist derzeit leider eingefroren, von daher wird man nicht vorhersagen können wie der Schuldner auf die Anfrage reagiert.

Aber wenn man es nicht versucht, wird man es nie erfahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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