Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit)

19. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit)

Hallo,

ich möchte nur mal wissen in "wieweit" in DEUTSCHLAND der Artikel 5 des GG wirklich greift.

Auszug des Artikel 5 GG:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Für mich erklärt sich dadurch das, ich das Recht habe, mich MEINER MEINUNG nach frei zu äussern und dadurch STRAFFREI zu verbleiben. D.h. wenn ich z.b. sage:

Herr/Frau XYZ, ICH bin der MEINUNG, gemäß Artikel 5 GG, das Sie...

.. beleidigend
.. ein *********
.. voreingenommen
.. ein Rassist
.. was auch immer

ich NICHT Strafrechtlich verfolgt werden kann und, gemaß

Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden

nicht rechtlich verfolgt werden kann.

Wie seht ihr das?
Ist dies so richtig?

Ich danke euch für eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
Ist dies so richtig?

nein. Nur weil du "ich bin der MEINUNG" hinzufügst, bleibt eine Beleidigung trotzdem eine Beleidigung etc und kann strafrechtlichle Folgen haben...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Lieber snooky,

es gibt Situationen, in denen mehrere Personen zeitgleich Anspruch auf die Wahrung ihrer Grundrechte haben, diese sich aber möglicherweise grade vermeintlich im Wege stehen.

Jeder Mensch hat jederzeit ein Recht auf seine Würde (Artikel 1 GG - Die Würde des Menschen ist unantastbar).

Was passiert denn mit dieser Menschenwürde, wenn Du zu einem anderen Menschen sagst, er sei ein S.c.h.w.e.i.n.?

Richtig, die Menschenwürde wird verletzt, weil du ihn auf eine Stufe mit einem Tier stellst.

Daraus folgt, man muss jetzt abwägen, was wichtiger ist. Deine Aussage oder die Menschenwürde? Die Antwort ist klar: Die Menschenwürde ist viel viel wichtiger. Denn Du kannst deine Meinung auch äußern, ohne den anderen gleichzeitig herabzusetzen und herabzuwürdigen.

Außerdem ist Deine Meinungsfreiheit entgegen Deiner Ansicht überhaupt nicht verletzt. Die Meinungsfreiheit schützt den Inhalt Deiner Aussage, aber nicht das versendete Vokabular.

Wenn angeblich "Meinungen" strafrechtlich verfolgt werden, dann liegt das nicht an einer angeblichen Missachtung des Grundgesetzes, sondern an der fehlenden sprachlichen Ausdrucksfähigkeit des Täters, der meint, anstelle eines wirklichen Arguments einfach eine Beleidigung heraushauen zu können. Beleidigungen sind aber keine "Meinung", sondern eine Verletzung der Menschenwürde des anderen und damit zwingend (!) strafbar, weil sonst die Menschenwürde nicht gewahrt werden würde.



-- Editiert von justice005 am 19.09.2015 13:25

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi,

Grundrechte hat jeder, nicht nur du. Wenn du jemanden beleidigst, greifst du seine Würde an. Ansonsten würde man doch einfach an jeden Satz ein "ich meine" ranhängen, und schon kann man die widerlichsten Behauptungen von sich geben.

Rechte und Pflichten, Rechte und Pflichten... wieso wird letzteres immer vergessen. Man hat die Pflicht, die Rechte der anderen Mitbürger zu wahren!

Steini

1x Hilfreiche Antwort

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