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Art 3 III GG ändern

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Art 3 III GG ändern

Hallo,

wie kann man erreichen, das Art 3 III GG
quote:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
den heutigen Gegebenheiten anpassen lassen?

Folgender Vorschlag
quote:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, sofern sie der öffentlichen Mehrheit entspricht, benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden



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von Lifeguard am 03.08.2012 12:14
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)


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>Art 3 III GG ändern
Ich fände es nicht sehr gut, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, das Katholiken oder FDP-Wähler öffentlich diskriminiert werden dürfen.

Ich wüsste auch nicht, wieso da eine Anpassung erforderlich wäre.

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von hiphappy am 03.08.2012 12:29
Status: Philosoph (607 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
Mit so einer Formulierung wäre der Schutz von Minderheiten und damit auch der Geist des gesamten Artikel 3 GG tot.




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"justice"


von justice005 am 03.08.2012 12:52
Status: Tao (9463 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
quote:
Folgender Vorschlag

Das ist doch mal wieder reine Polemik, oder? (Und grammatikalisch falsch ist der Vorschlag auch.)

quote:
wie kann man erreichen, das Art 3 III GG [geändert wird]

Das können nur Bundestag und Bundesrat mit 2/3-Mehrheit. Du kannst also entweder mittelbar (Abgeordneten schreiben, Petitionen organisieren) oder unmittelbar (Partei gründen und 2/3-Mehrheit in beiden Kammern erringen) darauf hin arbeiten.

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von Sheldon_Cooper am 03.08.2012 12:56
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
Willst Du wirklich wissen, wie eine GG-Änderung juristisch funktioniert, oder willst Du zur Debatte stellen, ob man das GG nach Deinem Vorschlag ändern SOLLTE?

Falls letzteres, könntest Du begründen, warum Du diese Änderung gerne haben möchtest?

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von Tommok am 03.08.2012 17:18
Status: Philosoph (619 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
Damit man endlich ohne schlechtes Gewissen jeden Rechten in die Wüste schicken darf.

Doof nur, wenn es irgendwann auch mal andere trifft.


Meine Hauptsorge ist, dass diese Randgruppen sich dann irgendwann Art 20 IV GG bedienen.


Ich meine, warum schafft man zB. eine Kartei für Rechtsradikale? Muss doch sofort wg. Art 3 vom Verfassungsgericht kassiert werden. Hätte man gesagt, man macht eine Kartei Gewalt bereiter Menschen, wäre hier nichts auszusetzen gewesen.


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von Lifeguard am 04.08.2012 03:18
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
quote:
Ich meine, warum schafft man zB. eine Kartei für Rechtsradikale? Muss doch sofort wg. Art 3 vom Verfassungsgericht kassiert werden. Hätte man gesagt, man macht eine Kartei Gewalt bereiter Menschen, wäre hier nichts auszusetzen gewesen.

Grundgesetzliche Rechte sind nicht grenzenlos. Da beispielsweise die Würde eines Menschen an oberster Stelle steht, sind Äußerungengen oder pol. Anschauungen, welche die Würde anderer Menschen beeinträchtigen, nicht mehr mit der Meinungsfreiheit oder evtl. politische Anschauung, vereinbar. Ähnliches gilt auch für andere Artikel, die mit Art. 3 kollidieren können.


Hier hat immer eine Abwägung der Rechte der Betroffenen zu erfolgen. Daher ist es nicht erforderlich hier irgend etwas am GG zu ändern.

Jedenfalls hätte Ihr Änderungsvorschlag katastrophale Auswirkungen auf einen Demokratie.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


von MitEtwasErfahrung am 04.08.2012 12:18
Status: Unsterblich (1563 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 58 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
quote:
Grundgesetzliche Rechte sind nicht grenzenlos. Da beispielsweise die Würde eines Menschen an oberster Stelle steht, sind Äußerungengen oder pol. Anschauungen, welche die Würde anderer Menschen beeinträchtigen, nicht mehr mit der Meinungsfreiheit oder evtl. politische Anschauung, vereinbar. Ähnliches gilt auch für andere Artikel, die mit Art. 3 kollidieren können.

Hier gebe ich Ihnen grundsätzlich Recht. Die Frage ist immer nur, ob ein Eingriff gerechtfertigt ist. Und ob man die öffentliche Wahrnehmung als das Maß der Dinge nehmen kann.
Betrachtet man etwas unverfänglich zB die Situation mit dem Fliegen. Würde man eine Umfrage starten, wovor ein Mensch mehr Angst hat: Mit dem Flugzeug zu verunglücken oder mit dem Auto zu verunglücken. Die Mehrheit wäre für das Flugzeug. Ein Blick in die Statistik zeigt jedoch schnell das es genau umgekehrt ist.
Dasselbe ist, wenn man sich die warscheinlichkeit anschaut, wie warscheinlich ist es für mich, dass ich opfer eines Gewaltverbrechens werde. Und wenn ja, wer ist dann der Täter. Hier frage ich mich, wie es die Haupttätergruppen sich hinter Grundrechten und Datenschutz zu verstecken, und man dann eine Randtätergruppe, denen man relativ leicht den Zuspruch entziehen könnte, dann in den Fokus der Öffentlichkeit zerrt.
Will man das offiziell so machen, muss man meiner Meinung nach das GG ändern.

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von Lifeguard am 04.08.2012 13:26
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
quote:
Dasselbe ist, wenn man sich die warscheinlichkeit anschaut, wie warscheinlich ist es für mich, dass ich opfer eines Gewaltverbrechens werde. Und wenn ja, wer ist dann der Täter. Hier frage ich mich, wie es die Haupttätergruppen sich hinter Grundrechten und Datenschutz zu verstecken, und man dann eine Randtätergruppe, denen man relativ leicht den Zuspruch entziehen könnte, dann in den Fokus der Öffentlichkeit zerrt.

Sie sprechen von Tätern, aber eine politische Anschauung macht erst mal noch niemand zum Täter.

Es gab nach dem Krieg noch viele Menschen, welche in Wirklichkeit noch Anschauungen der Nazis hatten. Aus dieser Riesengruppe sind kaum Täter entstanden.

Ich halte Ihre obige Ansicht für viel gefährlicher als diese Randgruppen selber. Denn mit Ihrer Änderung könnten Gruppen durch Gesetze diskriminiert werden, welche nicht dem Main-Stream folgen. Das 4. Reich wäre dann Nahe, wollen Sie das?

Zitat:
Meine Hauptsorge ist, dass diese Randgruppen sich dann irgendwann Art 20 IV GG bedienen.

Bei einer solchen Grundgesetzänderung, welche Sie vorschlagen, würde ich dies sogar begrüßen. Denn freie Wahlen werden durch Ihren Vorschlag gefährdet.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 04.08.2012 16:28


von MitEtwasErfahrung am 04.08.2012 16:18
Status: Unsterblich (1563 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 58 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
quote:
Meine Hauptsorge ist, dass diese Randgruppen sich dann irgendwann Art 20 IV GG bedienen.

Wenn diese das wollen, werden sie das mit und ohne Art. 20 IV GG tun.

Nach deiner Ansicht dürfte im übrigen jeder Anhänger jeder Partei benachteiligt werden, da auf Landesebene (bis auf die CSU, und selbst die nicht mehr lange) keine Partei eine "öffentliche Mehrheit" für sich beanspruchen kann.

Also selbst wer auf der "Meinungslinie" der regierenden CDU liegt, dürfte nach deiner Formulierung benachteiligt werden, weil diese ja im Moment nur etwa 36% der "öffentlichen Mehrheit" für sich reklamieren kann.

Und genau deswegen werden Verfassungen von Fachleuten geschrieben und nicht von jedem Horst aus dem Internet.


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von Sheldon_Cooper am 06.08.2012 11:18
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Art 3 III GG ändern
Ganz ehrlich sehe ich momentan die größte Gefahr durch die Medien, da diese den politischen Alltag ziemlich beeinflussen.
D.h. eine nicht demokratische Kraft hat mitlerweile den Einfluss durch geschickte selektion von Themen etwa 30-50% der dann politischen Entscheidungen zu beeinflussen.

Zu diesem schluss muss ich als Projektleiter von einem Entwicklungsprojekt automatischer Handelssysteme kommen.
Die VWLer konnten wir relativ schnell nach Hause schicken. Viel zielführender ist die Überwachung von Medien und Analyse von verläufen von Medien. Wenn man "Einschläge" gut vorhersehen kann, kann man erlich gesagt mehr Geld verdienen, als mit allen mir bekannten VWL Modellen.

Das was das Thema Rechtsradikal angeht, mal schnell der Art 3 GG vergessen wird, ist lustig. Komischerweise will dann dennoch niemand so konsequent sein, diesen abzuschaffen.

Nach Abschluss des Projekts kann ich nur hoffen, dass sich alle mal wieder auf die Grundwerte der Verfassung zurück besinnen, und diese Konsequent leben. Denn die paar ewig Gestrigen, die eine gewisse Zeit Glorifizieren stellen real für uns alle das kleinere Übel dar. Und meiner Meinung nach wird man denen auch relativ schnell das Wasser abgragen, wenn man das Grundgesetz so lebt, wie es geschrieben steht. Auch wenn es manchmal der eigenen Überzeugung weh tut.

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von Lifeguard am 07.08.2012 01:16
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)


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