quote:den heutigen Gegebenheiten anpassen lassen?Folgender Vorschlag
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
quote:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, sofern sie der öffentlichen Mehrheit entspricht, benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
quote:Das ist doch mal wieder reine Polemik, oder? (Und grammatikalisch falsch ist der Vorschlag auch.)
Folgender Vorschlag
quote:Das können nur Bundestag und Bundesrat mit 2/3-Mehrheit. Du kannst also entweder mittelbar (Abgeordneten schreiben, Petitionen organisieren) oder unmittelbar (Partei gründen und 2/3-Mehrheit in beiden Kammern erringen) darauf hin arbeiten.
wie kann man erreichen, das Art 3 III GG [geändert wird]
quote:Grundgesetzliche Rechte sind nicht grenzenlos. Da beispielsweise die Würde eines Menschen an oberster Stelle steht, sind Äußerungengen oder pol. Anschauungen, welche die Würde anderer Menschen beeinträchtigen, nicht mehr mit der Meinungsfreiheit oder evtl. politische Anschauung, vereinbar. Ähnliches gilt auch für andere Artikel, die mit Art. 3 kollidieren können.
Ich meine, warum schafft man zB. eine Kartei für Rechtsradikale? Muss doch sofort wg. Art 3 vom Verfassungsgericht kassiert werden. Hätte man gesagt, man macht eine Kartei Gewalt bereiter Menschen, wäre hier nichts auszusetzen gewesen.
quote:Hier gebe ich Ihnen grundsätzlich Recht. Die Frage ist immer nur, ob ein Eingriff gerechtfertigt ist. Und ob man die öffentliche Wahrnehmung als das Maß der Dinge nehmen kann.
Grundgesetzliche Rechte sind nicht grenzenlos. Da beispielsweise die Würde eines Menschen an oberster Stelle steht, sind Äußerungengen oder pol. Anschauungen, welche die Würde anderer Menschen beeinträchtigen, nicht mehr mit der Meinungsfreiheit oder evtl. politische Anschauung, vereinbar. Ähnliches gilt auch für andere Artikel, die mit Art. 3 kollidieren können.
quote:Sie sprechen von Tätern, aber eine politische Anschauung macht erst mal noch niemand zum Täter.Es gab nach dem Krieg noch viele Menschen, welche in Wirklichkeit noch Anschauungen der Nazis hatten. Aus dieser Riesengruppe sind kaum Täter entstanden.Ich halte Ihre obige Ansicht für viel gefährlicher als diese Randgruppen selber. Denn mit Ihrer Änderung könnten Gruppen durch Gesetze diskriminiert werden, welche nicht dem Main-Stream folgen. Das 4. Reich wäre dann Nahe, wollen Sie das?
Dasselbe ist, wenn man sich die warscheinlichkeit anschaut, wie warscheinlich ist es für mich, dass ich opfer eines Gewaltverbrechens werde. Und wenn ja, wer ist dann der Täter. Hier frage ich mich, wie es die Haupttätergruppen sich hinter Grundrechten und Datenschutz zu verstecken, und man dann eine Randtätergruppe, denen man relativ leicht den Zuspruch entziehen könnte, dann in den Fokus der Öffentlichkeit zerrt.
Zitat:
Meine Hauptsorge ist, dass diese Randgruppen sich dann irgendwann Art 20 IV GG bedienen.
quote:Wenn diese das wollen, werden sie das mit und ohne Art. 20 IV GG tun.Nach deiner Ansicht dürfte im übrigen jeder Anhänger jeder Partei benachteiligt werden, da auf Landesebene (bis auf die CSU, und selbst die nicht mehr lange) keine Partei eine "öffentliche Mehrheit" für sich beanspruchen kann.Also selbst wer auf der "Meinungslinie" der regierenden CDU liegt, dürfte nach deiner Formulierung benachteiligt werden, weil diese ja im Moment nur etwa 36% der "öffentlichen Mehrheit" für sich reklamieren kann.Und genau deswegen werden Verfassungen von Fachleuten geschrieben und nicht von jedem Horst aus dem Internet.
Meine Hauptsorge ist, dass diese Randgruppen sich dann irgendwann Art 20 IV GG bedienen.