Arglistig verschwiegener Mangel nach Hauskauf

16. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Cfuture
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Arglistig verschwiegener Mangel nach Hauskauf

Hallo,

wir sind eine kleine Familie und haben ein 3FH gekauft, welches BJ 1794 ist. Wir selbst wohnen seit 4 Monaten im EG. Im Nachhinein musste wir einige Mängel feststellen, welche verschwiegen worden sind und wir sogar belogen worden sind.

1. Mit großem Schrecken müssen wir feststellen, daß sich gerade in fast allen Räumen an den Außenwänden starker Schimmel breit macht.

Vor dem Hauskauf haben wir den Verkäufter gefragt, ob es schonmal Probleme mit Schimmel gab, was verneint worden war.

2. Bei der Besichtigung vor dem Hauskauf war unter einem Kellerfenster die Farbe und der Putz etwas ab, worauf seitens der Verkäufer gesagt wurde, daß Wasser durch das Kellerfenster gedrungen sei. Dieses "Gebiet" ist nun größer geworden, obwohl das Fenster die ganze Zeit zu war.

3. Der Balkon des 1. OG war zur Besichtigung von unten frisch gestrichen und wurde von uns nicht weiter beachtet. Jetzt bilden sich Eizapfen unterhalb des Balkons, was auf eine massive Schädigung der Bausubstanz hinweist.

Aufgrunddessen haben wir uns mit einer Familie getroffen, die vorher in dem Haus zur Miete wohnte, natürlich im EG. Dieser Mieter erzählte uns, dass sie andauernd Probleme mit Schimmel gehabt hätten, worauf die Verkäufer als damalige Mieter nie reagiert hätte. Die damaligen Mieter haben den Schimmel in Eigenleistung durch mehrmalige Renovierungen der Innenwände beseitigt. Ebenso erzählte der damalige Mieter, daß er die Verkäufertin darüber in Kenntnis gesetzt hat.

Den Mangel des Balkons hätte man vor dem Streichen erkennen können, da so Risse verdeckt worden wären. Ebenso wäre schon eine Ecke des Balkons aufgrund der Schädigung abgerbrochen und auf die Terasse gefallen.

Laut Aussage des Vormieters lag das Nässeproblem unter dem Kellerfenster auch nicht an einem "Offen stehen lassen", sondern vor dem Fenster gab es eine Absenkung, in welcher bei Regen, das Wasser stand und wahrscheinlich so ins Mauerwerk gezogen ist.

Nach meinem Rechtsempfinden sind das ARGLISTISCH verschwiegene Mängel, die uns mitgeteilit hätte werden müssen.

Wie gehen wir jetzt vor ? Im Grunde können wir aufgrund der Schimmelproblematik nicht in der Wohnung leben bleiben. Finanziell ist dies aber kaum zu bewältigen. Ist es richtig, daß ein Gutachter ca. 3-6 Monate brauchen würde ?

Vielen DAnk

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Nun in diesem Falle wäre das hinzuziehen eines Anwaltes und Beweissicherung angesagt.

Die Aussagen der Mieter würde ich mir schriftlich geben lassen (mit Unterschrift).

Wie lange ein Gutachter braucht kann man nicht sagen, es kommt auf die Auslastung des Gutachters an.

Desweiteren sollte man nicht einfach einen Gutachter nehmen denn Gutachter oder Sachverständiger kann sich jeder nennen, selbst der Bekannter aus dem Kleingartenverein oder die Gestalten als Gäste die in den Nachmittagstalkshows rumhängen. Der Begriff ist nicht geschützt.
Ein 'richtiger' Gutachter/Sachverständiger sollte vor Gericht zugelassen und vereidigt sein. Hier sollten IHK und HWK weiterhelfen können, diese führen Listen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cfuture
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für deine Meinung.

Unser Problem ist jetzt, dass wir im Schimmel leben müssen. Wenn ein Anwalt nun ein Gutachter kommen läßt und dieser erst in 12 Wochen anfängt. Wie schaut der Schimmel dann aus ?

Wir müssen doch wenigstens den Schimmel abputzen. Laut Aussage von einem befreundeten Biologoen, dem ich Fotos geschickt habe. Soll es gesundheitsgefährdenter Schimmel sein? Kann man die Kosten für Umzug und neue Wohnung der Verkäuferin anlasten ? Ich habe große Angst, daß wir später auf alles sitzen bleiben und finanziell ruiniert sind.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wie alt ist das Haus ?
Beim Altbau ist eine Zusicherung von Mängelfreiheit unüblich und praktisch unmöglich.
Steht im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen = samt Mängel", oder Mängel unbekannt ?


quote:
vor dem Fenster gab es eine Absenkung, in welcher bei Regen, das Wasser stand und wahrscheinlich so ins Mauerwerk gezogen ist.


Der Mangel ist nicht mehr vorhanden ? Sonst hätte man ihn vorm Kauf feststellen können. Trotz Mängelbeseitsigung ist der Keller vermutlich noch nicht richtig trocken geworden. Dies ist nunmehr die Aufgabe des Käufers.


quote:
Den Mangel des Balkons hätte man vor dem Streichen erkennen können, da so Risse verdeckt worden wären. Ebenso wäre schon eine Ecke des Balkons aufgrund der Schädigung abgerbrochen und auf die Terasse gefallen.


Zitat:
Jetzt bilden sich Eizapfen unterhalb des Balkons,


Das hättet Ihr vor dem Kauf auch feststellen können.
Woher kommt die Eisbildung ? Ist Wasserleitung an dem Balkon, oder aus Schnee ?


Unklar ist nur die Ursache für die Schimmelbildung in EG.
Sichert ab, ob nicht an unzureichenden Belüftung liegen könnte.
Nach der Mängelaufnahme soll der Schimmel behandelt bzw. beseitigt werden.
Verzögerung läßt etwaigen Schadenersatzanspruch verwirken bzw. kann dem Verkäufer nicht angelastet werden.






-- Editiert am 17.01.2010 11:12

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cfuture
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

An der Belüftung kann es nicht liegen, weil wir eine Luftfeuchtigkeit von ca. 38 Prozent haben und eine Raumtemperatur von 21 Crad.

Laut Aussage des Vormieters hatten sie das Problem ja auch recht häufig und in einem Raum wurde Styropor an die Wand geklatscht, was erst im Nachhinein zu sehen war. Daher wusste der Verkäufer um diesen Mangel.

Uns wurde gesagt, daß man nichts verändern dürfe an dem Schimmel bis der Gutachter da gewesen wäre. Das könnte 3-6 Monate dauern. Hallo ? Wir sollen also 3-6 Monate so leben. Ich denke auch, daß der Verkäufer uns beschuldigen würde, daß Problem nicht behoben zu haben, und daher es schlimmer geworden ist. Was also tun ? Die Aussage warten zu müssen, stammt von einem RA. Ich kann das aber nicht glauben.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cfuture
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Das BJ ist 1974 massiv, verklinkert. Sorry !

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1x Hilfreiche Antwort

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