Architekt bekommt Hausverbot vom Bauherr

6. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Manilow
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Architekt bekommt Hausverbot vom Bauherr

Ich habe mir in 2013 eine Eigentumswohnung, die noch im Bau ist gekauft. Leider lief bis heute nichts sauber. Käufer werden vom erneuten Bauverzug nicht schriftlich informiert, Mängellisten, die mein Baubegleiter dem Bauherr nach jeder Begehung zuschickt werden nicht kommentiert und die Mängel zum Teil auch nicht beseitigt.

Vor einigen Wochen stellte mein Baubegleiter (Architekt) erneut fest, dass ein wichtiges Bauelement (zusätzlicher Lärmschutz für die Wand und vertraglich festgelegt), nicht eingebaut wurde. Dennoch hat der Bauherr mit dem Bodenaufbau begonnen. Fußbodenheizung wurde schon eingebaut, Estrich gegossen. Zusätzlich wurden schon die Aussparungen für die Steckdosen getätigt und die Kabeln schauen schon raus. Seit Monaten weisen wir darauf hin, zuletzt mit einer Anleitung, wie das Teil rückwirkend korrekt eingebaut werden soll, da auf der Baustelle der Anschein geweckt wird, keiner hat Ahnung davon.

Es gab einen hitzigen Schriftverkehr zwischen dem Bauherr und mir (bin im Grundbuch vermerkt und habe schon 60% des Preises geleistet) und jetzt erteilt er meinem Architekten Hausverbot, nachdem mein Architekt seit einem 3/4 Jahr problemlos auf die Baustelle konnte.

Von dem Architekten wusste der Verkäufer (im Namen der Baufirma) schon vor Vertragsabschluss, hat dies im Beisein von meinen Zeugen auch sehr positiv befürwortet. Der Verdacht, dass wegen dem dauerhaftem Mängelnachweis jetzt das Hausverbot erteilt wurde, liegt allen nah. Der Bauleiter ist erst seit Kurzem für das Projekt zuständig, mein Architekt kritisierte einmal seine Aussage (der Bauleiter konnte uns nicht eindeutig mitteilen, wie lange der Verzug der Fertigstellung noch andauern würde) und fühlt sich jetzt wohl auf den Schlips getreten. Dafür habe ich als Käufer kein Verständnis, wenn der Verzug inzwischen auf 5 Monate hinausgeht und kein Ende in Sicht ist.

Ich weiss, dass er als Bauherr das Recht hat, Hausverbot zu erteilen. Doch gilt die mündliche Zusage seitens des Verkäufers im Beisein von Zeugen, dass dies absolut genehmigt ist nicht? Mein Architekt hat weder gedroht, noch geschlagen noch beschimpft.

Auch was nachträglich vereinbarte Sonderwünsche (schon vor Monaten) angeht, so kommt der Bauträger (Bauträger und Verkäufer sind ein und dieselbe Firma) nur dann auf mich zu, wenn ich die Zahlungsvereinbarung unterschreiben soll. Bezüglich des im Bad vereinbarten Spiegelschrankes, wurde der Trockenbauer auch hier nicht darüber gebrieft, in der Wand eine Aussparung zu machen. Erneut sind Fenster beschädigt, weil sie nicht abgedeckt werden.

Des Weiteren ist der Bauträger schon seit mehreren Wochen in Verzug. Laut Kaufvertrag, fallen jetzt Verzugszinsen in meine Richtung an. Auch hier verliert der Bauherr kein Wort darüber. Was mich umhaut, es handelt sich hier um eine riesige Immobilienfirma.

Ich habe überlege, von dem Kaufvertrag unter diesen Umständen zurückzutreten. Leider - da die Wohnungen noch nicht fertig sind - kann ich noch nicht auf gravierende Mängel hinweisen, die dies vielleicht ermöglichen könnten.

Kann der Bauherr wirklich einfach so meinem Architekten Hausverbot erteilen, nachdem mündlich festgelegt wurde, dass dies kein Problem ist und bis jetzt erwünschte Termine immer genehmigt wurden?

-----------------
" "

-- Editiert Manilow am 06.02.2014 17:04

-- Editiert Manilow am 06.02.2014 17:05

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Bei den Problemen und finanziellen Folgen dürfte ein Anwalt zu empfehlen sein.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen