Hallo zusammen,
eine Freundin von mir ist Zahnarzthelferin und hat jetzt schon in den letzten 3 Jahren mehrere Zahnarztpraxen hinter sich, überall dasselbe, es wird sich nicht an den Vertrag gehalten und wenn man den Mund aufmacht wird man gekündigt.
Bei ihrer neuen Zahnarztpraxis, steht im Vertrag das sie eine 35 Stundenwoche hat und das ihre Fahrtkosten erstattet werden.
Nun ist die Chefin zu ihr hin und hat gesagt, sie soll 40 Stunden arbeiten und die Fahrtkosten werden auch nicht erstattet. Nun sieht man ganz klar bei ihrer Gehalbtsabrechnung das diese Fahrtkosten nicht erstattet wurden, also sie kann es beweisen. Aber sie hat nicht mal Geld für einen Anwalt und eine Rechtschutzversicherung hat sie auch nicht.
Wie kann man damit am Besten umgehen ?
Danke und Gruß
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Arbetisvertrag wird nicht eingehalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Vor dem Arbeitsgericht, 1. Instanz, besteht kein Anwaltzwang.
Forderung stellen, schriftlich, Klage einreichen (da hilft ein Rechtspfleger bei Gericht) - und wohl neue Stelle suchen.
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Soll sie 40 Stunden arbeiten und nur 35 bezahlt bekommen?
Letztlich kann man seine Rechte nur einfordern und bei Nichteinhaltung einklagen.
Vorm Arbeitsgericht ist das auch selbst (Vordrucke verwenden)und sehr kostengünstig/kostenfrei möglich.
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Ihre Freundin sollte:
1. in den Arbeitsvertrag gucken, ob eine Ausschlußfrist drinsteht. Dabei geht es darum, dass sie nur für diesen Zeitraum Gehalt nachfordern kann, was davor war, verfällt. Steht da nichts und auch nichts in einem Tarifvertrag, dann hat sie viel Zeit, und der Arbeitgeber macht für den Beschäftigungszeitraum Schulden bei ihr, die sie gerichtlich im nachhinein einfordern kann. Die Arbeitszeiten sollten penibel aufgeschrieben werden.
Da sie sich im Moment vermutlich in der Probezeit befindet, könnte das Arbeitsverhältnis ganz schnell beendet sein, wenn sie jetzt klagt.
2. wenn ein Arbeitgeber gleich zu Beginn so ein Verhalten an den Tag legt, vermute ich mal, die Suche nach einem Arbeitsplatz sollte besser nochmal gestartet werden.
3. Tipp bei der Suche: Ihre Freundin sollte sich, wenn es sowas in der Umgebung gibt, bei einer Gemeinschaftspraxis oder einer Zahnklinik bewerben. In größeren Praxen mit mehr als 10 Mitarbeitern greift der Kündigungsschutz, Verstöße gegen Gesetze kommen da seltener vor.
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