Arbeitszimmer trotz privater Mitnutzung steuerlich abzugsfähig
Von Rechtsanwalt Florian Würzburg 20.7.2011 | Ratgeber - Steuerrecht | 613 Aufrufe Mehr zum Thema:privat, Arbeitszimmer, Steuerzahler, Betriebsausgaben, Steuergerechtigkeit, steuermindernd
Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten der Steuerzahler
Selbst bei hälftiger privater Mitbenutzung des häuslichen Arbeitszimmers kann die Geltendmachung anteiliger Kosten als Betriebsausgaben steuermindernd berücksichtigt werden.
So hat zumindest das Finanzgericht Köln (10 K 4126/09) am 19.05.2011 entschieden.
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Florian Würzburg
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Die Entscheidung ist im Sinne der Steuergerechtigkeit zu begrüßen. War doch die Geltendmachung anteiliger Kosten für ein nicht ausschließlich genutztes häusliches Arbeitszimmer in den vergangenen Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Angesichts einer anderslautenden Entscheidung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 02.02.2011 wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Florian Würzburg
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