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Arbeitszimmer oder mehr absetzbar?

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Arbeitszimmer oder mehr absetzbar?

Hallo Community!

Folgende Sachlage:
Ich habe den Pferdepensionsbetrieb meiner Eltern gepachtet. Dieser bfindet sich am Standort A, an dem auch mein 2-Wohnsitz gemeldet ist (wegen der Post u.a.).
Die 1te Etage des Wohnhauses steht leer und ist komplett renovierungsbedürftig (isolieren, neuer Boden etc.)
Ich wohne am Standort B (Hauptwohnsitz) ca. 40 KM weit weg.

Ich habe mal was von einem "auswärtigen Arbeitszimmer" gehört, diese müsste im der leerstehende Etage allerdings renoviert werden... Wenn man das vernüftig macht, fällt da so einiges an, da die Zimmer sehr alt sind und von grundauf renoviert werden müssten (Türen, Fenster, Isolierung und und und).
Kann man diese Kosten für mind. 1 Zimmer voll von der Steuer absetzen oder gibt es dort Einschränkungen?

Könnte man auch weitere Räume vollabzugsfähig renovieren lassen? Z.B. ein Badezimmer ? Was ist wenn ich mal bei der Arbeit auf WC muss (angenommen ich könnte das WC meiner Eltern nicht benutzen)? 40 KM wären dann doch unzumutbar zu fahren, oder?

Oder würde so ein Arbeitszimmer gar nicht anerkannt werden, da Standort A mein Elternhaus ist und ich dort als 2-Wohnsitz gemeldet bin?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß,

Max Mustermann

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von Max_Mustermann am 12.11.2008 16:40
Status: Stift (32 Beiträge)
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>Arbeitszimmer oder mehr absetzbar?
Hallo zusammen.

Hmm...hat niemand eine Idee?
Oder habe ich das vielleicht etwas zu verwirrend formuliert?

Gruß,

Max Mustermann


von Max_Mustermann am 18.11.2008 09:04
Status: Stift (32 Beiträge)
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>Arbeitszimmer oder mehr absetzbar?
Sehr geehrter Herr Mustermann,

hier sollen ja fiktive Fälle diskutiert werden und nicht Steuertipps, die an der Grenze des rechtlich Machbaren liegen. Überdies ist der Sachverhalt tatsächlich nicht so ganz klar (wem gehört das Wohnhaus?). Da es beim Arbeitszimmer allerdings auf die genauen Umstände des Einzelfalls ankommt, kann von hieraus ohnehin nicht abschließend Stellung genommen werden.

Daher nur ein paar grundsätzliche Anmerkungen:
Ein HÄUSLICHES Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Absetzbar in vollem Umfang bleibt jedoch ein AUSSERHÄUSLICHES Arbeitszimmer (z.B. angemietetes Büro). Bei baulicher Trennung von Wohn- und Arbeitsbereich, insbesondere bei Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in eine andere Wohnung im gleichen Haus, in eine Einliegerwohnung, den Keller oder Speicher, muss nicht zwingend ein außerhäusliches Arbeitszimmer vorliegen. Es kommt sehr auf den Einzelfall an, insb. wie „problemlos" der Übergang zwischen Wohn- und Arbeitsbereich möglich ist. Wenn Sie bei Ihren Eltern den Zweitwohnsitz haben und in der darüberliegenden Wohnung das „außerhäusliche" Arbeitszimmer, könnte dieses auch noch als „häusliches" Arbeitszimmer am Zweitwohnsitz angesehen werden, insbesondere dann, wenn es sich um ein 2-Parteien-Haus handelt und man sozusagen „unter sich" bleibt.

Im Weitern wäre zu überlegen, weswegen Sie eine vollwertige Wohnung – mit (renovierungsbedürftiger) Küche, Badezimmer - als „Arbeitszimmer" nutzen. Man könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie einen weiteren, dritten Wohnsitz begründet haben.

Zum Schluss:
Steuerlich berücksichtigt werden die Aufwendungen für das „Arbeitszimmer". Wenn sich das Haus im Eigentum Ihrer Eltern befindet, wären das typischerweise die Mieten, nicht aber Renovierungsaufwand, der typischerweise vom Vermieter zu tragen wäre. Die steuerliche Anerkennung fällt jedenfalls leichter, wenn es sich um einen unter fremden Dritte üblichen Mietvertrag handelt, und nicht eine untypische Vertragsgestaltungen (Renovierung gegen Nutzung) vereinbart wird.



von Ilsa1939 am 18.11.2008 18:06
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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>Arbeitszimmer oder mehr absetzbar?
Hallo Mausi1939 und vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit diesem Thema ist mir daran gelegen herauszufinden was mir rechtmäßig zu steht und was nicht.

Fakt ist, dass ich einen Betrieb gepachtet habe der 40 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Da fällt so einiges an Arbeit und Bürokram an, so dass aus meiner Sicht ein Büro (oder "Arbeitszimmer") am unmittelbaren Standort notwendig ist.

Leider gibt es dort keine Miethäuser von 3ten, die zur Bereitstellung eines außerhäuslichen Arbeitszimmers infrage kommen könnten.
Die Lösung ein Büro im Wohnhaus meiner Eltern einzurichten wäre logistisch gesehen ideal.
Meine Frage ist hauptsächlich, ob dort ich einen Nachteil in der Annerkennung eines "außerhäuslichen Arbeitszimmers" haben werde, da mein Zweitwohnsitz dort gemeldet ist (obwohl ich dort nicht Wohne auch nicht zum Wochenende, es geht hauptsächlich um die Post) und das Haus mein Elternhaus ist.
Wenn nicht, frage ich mich ob auch beispielsweise das Badezimmer abgesetzt werden kann, da dies ja wahrscheinlich bei der Anmietung eines "außerhäuslichen Arbeitszimmers" von 3ten auch Bestandteil wäre!?

Aber wie sie schon schrieben ("Die steuerliche Anerkennung fällt jedenfalls leichter, wenn es sich um einen unter fremden Dritte üblichen Mietvertrag handelt...") kann man das wohl leider nicht so pauschal sagen.

Vielen Dank für Ihren sehr informativen Beitrag!

Gruß,
Max Mustermann


von Max_Mustermann am 19.11.2008 16:25
Status: Stift (32 Beiträge)
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