Arbeitszimmer auch rückwirkend 2008 erklären ?
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Arbeitszimmer auch rückwirkend 2008 erklären ?
Das beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer ist ja jetzt wieder steuerlich absetzbar. Geht das auch rückwirkend für 2008 (über Änderungsantrag), wenn es damals nicht in der Erklärung eingearbeitet wurde, z.B. weil die Rechtslage ehr dagegen sprach ??
Bei der Kilometerpauschale geht das ja auch auch. Wurden alle Kilometer angesetzt, kam die Änderung automatisch vom Amt. Wurde auf die Erklärung der Kilometer zunächst verzichtet, konnte man das aber noch nachträglich erklären und es wird berücksichtigt.
Schon mal Danke für die Infos.
-- Editiert am 11.08.2010 15:02
von Spejbl am 11.08.2010 15:01
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>Arbeitszimmer auch rückwirkend 2008 erklären ?
Wenn Du die Erklärung selbst gemacht und auch vorher noch nie Aufwendungen für ein Arbeitszimmer geltend gemacht hast: Ja.
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>Arbeitszimmer auch rückwirkend 2008 erklären ?
quote:
Wenn Du die Erklärung selbst gemacht und auch vorher noch nie Aufwendungen für ein Arbeitszimmer geltend gemacht hast: Ja.
Die Antwort ist falsch. Wahrscheinlich kann das Arbeitszimmer aber dennoch aus einem anderen Grund nachträglich geltend gemacht werden.
Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist bezüglich des Arbeitszimmers nur dann möglich, wenn der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich des Arbeitszimmers enthält. Dieser Vorläufigkeitsvermerk wird seit dem 01.04.2009 in die Steuerbescheide aufgenommen.
Wenn Du also nicht zu den Blitzabgebern der Steuererklärungen gehörst, dann müsste Dein Steuerbescheid für 2008 einen solchen Vorläufigkeitsvermerk enthalten.
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-- Editiert am 11.08.2010 17:43
von hh am 11.08.2010 17:41
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>Arbeitszimmer auch rückwirkend 2008 erklären ?
quote:
Die Antwort ist falsch.
Weshalb soll das falsch sein ?
Gerade erst wieder (problemlos) durchgezogen.
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