Hallo,
ich wohne bei meiner Mutter (3,5 Zimmer = 104,15 Quadratmeter), wobei ich das kleine Zimmer (8,2 Quadratmeter) ausschließlich zum Lernen nutze für mein Erststudium - da steht auch der Größe bedingt nix anderes als ein Schreibtisch drinne. Ich habe durch eine Werkstudententätigkeit Einkünfte und zahle Lohnsteuer und würde das Büro nun gerne steuerlich absetzen (Als Sonderausgaben?). Ich zahle aber nicht nachweislich miete (sondern bezahle halt hier und da mal Unkosten und meine Mutter erhält das Kindergeld und sorge sonst für mich alleine). Darf ich das machen?
Freue mich auf eine Antwort!
Michelle
Arbeitszimmer absetzbar - ja oder nein? Student
12. Februar 2017
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Frage vom 12. Februar 2017 | 11:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszimmer absetzbar - ja oder nein? Student
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#1
Antwort vom 12. Februar 2017 | 12:28
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatErststudium :
ZitatSonderausgaben? :
Ist wohl aktuell so, liegt aber beim BVerfG.
Zitatch zahle aber nicht nachweislich miete :
Das ist schlecht. Was will man denn da angeben?
ZitatIch habe durch eine Werkstudententätigkeit Einkünfte und zahle Lohnsteuer :
Das werden ja jetzt auch keine riesen Summen sein. Da sollte man mal schauen, ob man mit der Werbungskostenpauschale, den weiteren Ausbildungskosten und der Krankenversicherung überhaupt die Krücke mit einem Arbeitszimmer gehen braucht.
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