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Arbeitszeugnis im Verzug

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Arbeitszeugnis im Verzug

Hallo,

ich habe leider ein Problem mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Dieser hat nun auch nach der zweiten Mahnung meinerseits nicht reagiert bzw. kein Arbeitszeugnis ausgestellt.(Kündigung zum 15.08.2011). Bereits in meinem Kündigungsschreiben habe ich freundlich um ein qualifizierendes Arbeitszeugnis gebeten. Dass ich in der Holschuld stehe ist mir bewusst. Daher habe ich in meinem Kündigunschreiben darum gebeten, dass man mir eine kurze Mitteilung per Mail bzw. per Telefon zukommen lassen solle, falls das Zeugnis abholbereit wäre. Die erste "Mahnung" d.h. eher eine freundliche Anfrage auf den Verbleib meines Arbeitszeugnis meinerseits erfolgte zum 01.02.2012. Auch auf dieses Schreiben gab es keinerlei Reaktion des AG. Gegen ende April habe ich mich nun telefonisch bei meinem ehemaligen Personalchef gemeldet, der mir versicherte, dass er sich um das Arbeitszeugnis zeitnah kümmern würde. Leider blieb auch das erfolglos. Vor ca. vier Wochen (01.07.2012) habe ich erneut per Schreiben darauf hingewiesen, dass bis heute kein Arbeitszeugnis bei mir eingegangen ist bzw. ich keine Rückmeldung erhalten habe und dass ich darum bitte, dass dieses schnellstmöglich erledigt wird. Zwei Wochen später meldete ich mich telefonisch bei der Sekräterin und bat um eine zügige Rückmeldung, da ich demnächst umziehen werde.

Da ich bis heute nichts gehört habe und ich keinerlei Lust mehr habe offensichtlich sinnlose Telefonate zu führen oder Schreiben zu verfassen, frage ich mich ob es lohnenswert wäre in diesem Fall einen Anwalt zu konsultieren oder ob es sinnvoller wäre ein letztes Mahnschreiben mit Fristsetzung per Einschreiben zu versenden.


Ich freue mich auf hilfreiche Antworten und bedanke mich im Voraus.

Maverick91

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von Maverick91 am 31.07.2012 14:57
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1123 weitere Beiträge zum Thema "Arbeitszeugnis".


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>Arbeitszeugnis im Verzug
quote:
oder ob es sinnvoller wäre ein letztes Mahnschreiben mit Fristsetzung per Einschreiben zu versenden.

Das halte ich für nicht mehr sinnvoll. Der AN läuft gefahr, gar kein Zeugnis mehr zu erhalten. Die Beendigung ist schliesslich fast 1 Jahr her. Ich weiss nicht, ob die Geltendmachung erst im Februar die Ausschlussfrist hemmt. Die Gerichte sind da ziemlich kurz angebunden.

Waren im AV oder einem Tarifvertrag Ausschlussfristen vereinbart?



von 1000kleinesachen am 31.07.2012 15:06
Status: Unsterblich (3757 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Arbeitszeugnis im Verzug
Im Av steht: Pflichten des AG.... Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.... nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auf Fristen wird hier nicht näher eingegangen.

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von Maverick91 am 31.07.2012 15:09
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Arbeitszeugnis im Verzug
quote:
Pflichten des AG.... Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.... nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ist zwar schön, wenn der Anspruch extra im AV steht, obwohl er sowieso gesetzlich existiert. Was es am Ende bringt, zeigt sich in dem Beispiel.

quote:
Auf Fristen wird hier nicht näher eingegangen.

Es steht im ganzen AV nichts über Ausschlussfristen? Ein TV wurde nicht angewendet?


von 1000kleinesachen am 31.07.2012 15:22
Status: Unsterblich (3757 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Arbeitszeugnis im Verzug
weiß nicht, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu bemühen
bei einem Streitwert von ca. 1 Bruttomonatsgehalt und ohne Arbeitsrechtschutzversicherung, die die Kosten übernehmen würde,
meiner Ansicht nach kaum,
denn der Rechtsanspruch auf ein Zeugnis ist ja unstrittig, man also auch alleine das Arbeitsgericht deswegen anrufen könnte,
ohne Gefahr zu laufen, "unterzugehen"

ich würde einen eigenen Zeugnisentwurf vorlegen, vielleicht beschleunigt sich dadurch die Angelegenheit,
letzte Frist setzen und gerichtliche Durchsetzung des Anspruches ankündigen bei erfolgloser Fristverstreichung, vielleicht noch darauf hinweisen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls aufgrund des fehlenden Zeugnisses Bewerbungen abschlägig beschieden werden.

anscheinend wird ja nicht grundsätzlich verweigert, ein Zeugnis zu erteilen, sondern der Laden scheint nur etwas "schläfrig",
vermutlich erhältst du alle Papiere mit Ende des Arbeitsverhältnisses, wobei der AG allerdings übersieht, daß du Zeugnisansprüche bereits ab Zeitpunkt der Kündigungserklärung rechtmässig stellen kannst
Schneller gehts aber vor Gericht auch nicht wirklich, da kann man schon einige Wochen ansetzen


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von working slave am 31.07.2012 15:23
Status: Legende (231 Beiträge)
Userwertung:  4,2  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Arbeitszeugnis im Verzug
quote:
vermutlich erhältst du alle Papiere mit Ende des Arbeitsverhältnisses, wobei der AG allerdings übersieht, daß du Zeugnisansprüche bereits ab Zeitpunkt der Kündigungserklärung rechtmässig stellen kannst

Ich habe auch erst 15.08.2012 gelesen, da steht aber 2011 .

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von 1000kleinesachen am 31.07.2012 15:38
Status: Unsterblich (3757 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Arbeitszeugnis im Verzug

oh, verdammt.........

Danke


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von working slave am 31.07.2012 15:47
Status: Legende (231 Beiträge)
Userwertung:  4,2  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Arbeitszeugnis im Verzug
@working slave: Das Arbeitsverhältnis endete bereits am 15.08.2011 also vor knapp einem Jahr... Und ja wie bekannt ist mahlen die Mühlen des Gesetzes sehr langsam weshalb ich diesen Weg auch vermeiden will. Dennoch frage ich mich ob es überhaupt möglich ist meine Arbeitsleistung nach 12 Monaten noch objektiv zu berurteilen...

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von Maverick91 am 31.07.2012 15:49
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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