Arbeitszeugnis im Verzug
Arbeitszeugnis im Verzug
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten und bedanke mich im Voraus.Maverick91
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von Maverick91 am 31.07.2012 14:57
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>Arbeitszeugnis im Verzug
quote:Das halte ich für nicht mehr sinnvoll. Der AN läuft gefahr, gar kein Zeugnis mehr zu erhalten. Die Beendigung ist schliesslich fast 1 Jahr her. Ich weiss nicht, ob die Geltendmachung erst im Februar die Ausschlussfrist hemmt. Die Gerichte sind da ziemlich kurz angebunden.Waren im AV oder einem Tarifvertrag Ausschlussfristen vereinbart?
oder ob es sinnvoller wäre ein letztes Mahnschreiben mit Fristsetzung per Einschreiben zu versenden.
von 1000kleinesachen am 31.07.2012 15:06
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>Arbeitszeugnis im Verzug
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von Maverick91 am 31.07.2012 15:09
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>Arbeitszeugnis im Verzug
quote:Ist zwar schön, wenn der Anspruch extra im AV steht, obwohl er sowieso gesetzlich existiert. Was es am Ende bringt, zeigt sich in dem Beispiel.
Pflichten des AG.... Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.... nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
quote:Es steht im ganzen AV nichts über Ausschlussfristen? Ein TV wurde nicht angewendet?
Auf Fristen wird hier nicht näher eingegangen.
von 1000kleinesachen am 31.07.2012 15:22
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>Arbeitszeugnis im Verzug
weiß nicht, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu bemühenbei einem Streitwert von ca. 1 Bruttomonatsgehalt und ohne Arbeitsrechtschutzversicherung, die die Kosten übernehmen würde,
meiner Ansicht nach kaum,
denn der Rechtsanspruch auf ein Zeugnis ist ja unstrittig, man also auch alleine das Arbeitsgericht deswegen anrufen könnte,
ohne Gefahr zu laufen, "unterzugehen"ich würde einen eigenen Zeugnisentwurf vorlegen, vielleicht beschleunigt sich dadurch die Angelegenheit,
letzte Frist setzen und gerichtliche Durchsetzung des Anspruches ankündigen bei erfolgloser Fristverstreichung, vielleicht noch darauf hinweisen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls aufgrund des fehlenden Zeugnisses Bewerbungen abschlägig beschieden werden.anscheinend wird ja nicht grundsätzlich verweigert, ein Zeugnis zu erteilen, sondern der Laden scheint nur etwas "schläfrig",
vermutlich erhältst du alle Papiere mit Ende des Arbeitsverhältnisses, wobei der AG allerdings übersieht, daß du Zeugnisansprüche bereits ab Zeitpunkt der Kündigungserklärung rechtmässig stellen kannst
Schneller gehts aber vor Gericht auch nicht wirklich, da kann man schon einige Wochen ansetzen
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von working slave am 31.07.2012 15:23
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>Arbeitszeugnis im Verzug
quote:Ich habe auch erst 15.08.2012 gelesen, da steht aber 2011 .
vermutlich erhältst du alle Papiere mit Ende des Arbeitsverhältnisses, wobei der AG allerdings übersieht, daß du Zeugnisansprüche bereits ab Zeitpunkt der Kündigungserklärung rechtmässig stellen kannst
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von 1000kleinesachen am 31.07.2012 15:38
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>Arbeitszeugnis im Verzug
oh, verdammt.........Danke
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von working slave am 31.07.2012 15:47
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>Arbeitszeugnis im Verzug
@working slave: Das Arbeitsverhältnis endete bereits am 15.08.2011 also vor knapp einem Jahr... Und ja wie bekannt ist mahlen die Mühlen des Gesetzes sehr langsam weshalb ich diesen Weg auch vermeiden will. Dennoch frage ich mich ob es überhaupt möglich ist meine Arbeitsleistung nach 12 Monaten noch objektiv zu berurteilen... -----------------
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von Maverick91 am 31.07.2012 15:49
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