Arbeitszeugnis - bitte um Bewertung der Leistungsbeurteilung

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Shadras
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeugnis - bitte um Bewertung der Leistungsbeurteilung

Guten Tag,

ich hoffe die Community hier kann mir weiterhelfen, da ich glaube, dass mein Zeugnis nicht dem entspricht was es soll. Teilweise liest es sich, als ob abwertende Stilmittel verwendet werden, aber ich bin mir nicht ganz sicher und benötige weitere Einschätzungen.
Laut Absprache mit meinem alten Arbeitgeber und des Vergleichs vor dem Arbeitsgericht, muss es ein "sehr gut" bis "gut" sein.
Ich freue mich über eure ehrlichen und ungeschönten Einschätzungen und bedanke mich vorab vielmals. (Zeugnis gekürzt um die Unternehmensbeschreibung zu Beginn und anoymisiert; Rechtschreibung und Grammatik exakt übernommen).


Zitat:
Herr XYZ, geboren am [Datum] in [Stadt], war vom 11.01.2016 bis zum 30.06.2017 als Junior Objektmanager bei der [Firma] im Objekt [Arbeitsort] tätig.

Folgende Tätigkeiten wurden von Herrn XYZ ausgeführt:
Nachunternehmerkoordinierung
o Einholen und Bewerten von Nachunternehmerangeboten
o Terminabsprache und Koordination der Nachunternehmer unter Berück-sichtigung der Kundenwünsche
o Kontrolle und Dokumentation der Leistungen
Gewährleistungsmanagement:
o Überwachung und Kontrolle der Gewährleistungsvorgänge mit Bearbeitung von Mängelanzeigen
Einsatzplanung der Mitarbeiter:
o Erstellung und personelle Einteilung der Planung von Wartungen, Inspekti-onen, Kontrollgängen und tagesaktuellen Instandsetzungen inklusive nach-träglicher Kontrollen und Dokumentation
Energie- und Umweltmanagement:
o Analyse der aktuellen Energieverbräuche
o Identifikation von Optimierungspotentialen
o Planung und Koordination von Energieprojekten in direkter Abstimmung mit dem Kunden
Vertretung Objektmanager

Herr XYZ ist ein fachkompetenter und flexibler Mitarbeiter, der alle anfallenden Aufgaben sehr erfolgreich bewältigte.
Herr XYZ identifizierte sich jederzeit mit seinen Aufgaben und zeigte eine sehr gute Leistungsorientierung und Einsatzbereitschaft. Anhaltenden Fleiß verband Herr XYZ mit unverkennbarer Freude an seiner Tätigkeit. Er arbeitete genau und gründlich.
Seine Arbeitsweise war dabei in einem hohen Maß geprägt von Zuverlässigkeit, Eigenständigkeit und Gewissenhaftigkeit.
Die Arbeitsqualität von Herrn XYZ war jederzeit einwandfrei. Ebenso waren seine Arbeitsergebnisse auch bei wechselnden Anforderungen und bei komplizierten Sachlagen jederzeit von guter Qualität. Die übertragenen Aufgaben erledigte Herr XYZ mit großer Sorgfalt und stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war jederzeit tadellos und vorbildlich. Er war in höchstem Grade beliebt und geachtet.
Leider sahen wir uns aus wirtschaftlichen Gründen zu Rationalisierungsmaßnahmen gezwungen und mussten das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 30.06.2017 betriebsbedingt auflösen.
Wir danken Herrn XYZ für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren.
Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles erdenklich Gute und auch weiterhin viel Erfolg.

Ort, Datum

Signatur Geschäftsführer


Rückfragen werde ich schnellstmöglich hier beantworten.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag.

-- Editier von Shadras am 03.09.2017 17:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Entspricht einem 'gut' (Zeugnisnote 2). Auch das Drumherum entspricht dem.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat:
Wir danken Herrn XYZ für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren.

Stimme dem Vorgänger überein. Auch dieses spricht für eine gute 2.

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Probleme mit Kollegen gehabt?
Bei dem Verhalten werden Kunden vor Kollegen genannt - das ist unüblich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shadras
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank schon einmal für eure Rückmeldungen.

Nicht im allgemeinen Probleme. Mit einem kann man besser mit anderem schlechter. Aber nie richtig mies.

Was halten Sie von der gesamten Beurteilung. Was ist von Beginn bis zum Ende für ein Eindruck den das Zeugnis auf Sie macht?

Vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

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