Hallo,
ich stehe kurz vor der Kündigung und möchte mich vorher nur gegen alle möglichen Fiesheiten des AG absichern, da ich glaube, dass die Wut über meine Kündigung hochkochen wird.
Einzig angreifbarer Punkt ist noch das auszustellende Arbeitszeugnis.
Frage1:
Kann ich die Ausstellung innerhalb meiner Kündigungfrist verlangen?
Frage2:
Da die Jahresbewertung gerade erst durch ist und für mich eine (vorzeitige) Gehaltserhöhung abfiel, ist in der Leitungsbewertung eigentlich nichts negatives zu erwarten, oder? Kann man die Jahresbewertung im Falle einer durchschnittlichen Bewertung als Begründung für die Verbesserung ranziehen?
Danke.
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Arbeitszeugnis an Jahresbewertung gebunden?
7. Mai 2013
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Frage vom 7. Mai 2013 | 21:20
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 32x hilfreich)
Arbeitszeugnis an Jahresbewertung gebunden?
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#1
Antwort vom 7. Mai 2013 | 23:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
Je näher die Jahresbewertung an der Zeugniserstellung liegt, desto eher muss sie auch Berücksichtigung finden.
Es sein denn man hätte sich tatsächlich gewandelt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 9. Mai 2013 | 09:10
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 153x hilfreich)
Das Arbeitszeugnis muss sich auf die gesamte Zeit beziehen. Wenn also alle bisherigen Personalgespräche gut waren, ist es unglaubhaft, dass die Leistung in den letzten paar Wochen stark abgefallen sein soll (zumindest solange nichts dramatisches passiert ist).
Liebe Grüße
Line
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#3
Antwort vom 9. Mai 2013 | 17:40
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 32x hilfreich)
Danke für eure Antworten. Ich habe nicht vor noch was dramatisches anzustellen, sondern will nur ordentlich übergeben
Und jetzt?
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