Arbeitszeugnis - "selbstverständlich zu jeder zeit absolyt loyal, ehrlich"

17. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Unga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeitszeugnis - "selbstverständlich zu jeder zeit absolyt loyal, ehrlich"

Hallo,

kann mir jemand erklären, was die Formulierung bedeutet:'Nur der Form halber bestätigen wir, dass Frau XY selbstverständlich zu jeder zeit absolyt loyal, ehrlich,...war'
Also, ich ahne nichts gutes...

Wisst Ihr vielleicht, ob es Fristen für die Änderungen gibt und wie hoch sind im allgemeinen die Chancen, dass der AG der Änderung zustimmt?

Unga

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Water-Wave
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

schau hier mal nach :)

http://www.arbeitszeugnis-info.de/index_visit.htm?inhalt02-geheimcode

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Unga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Water-Wave

Danke, aber dort sind nur die gängigste Formulierungen aufgezählt. So eine wie meine habe ich noch niergendwo gelesen(nur in meinem Zeugnis:( )
Und was heißt:'...das Verhältnis zu Kunden war stets freundlich und verbindlich' VERBINDLICH?!

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Unga, aus dem Kontext gerissene Sätz aus einem Zeugnis kann man schlecht bis gar nicht beurteilen. Manches kann man ohne den Kontext sowohl positiv als auch negativ auslegen.

'verbindlich' heißt liebenswürdig/entgegenkommend.

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

"freundlich und verbindlich" ist nichts negatives.

Das heißt im Normalfall nichts anderes als das Sie nicht sofort anfangen mit jedem betriebliche Belange zu diskutieren, welche id.R. niemanden zu interessieren haben, oder aber gegenüber Kollegen Ihren Unmut über den Chef kundtun oder, oder, oder...

Loyalität und Ehrlichkeit sind wichtige Grundlage für eine gute ZUsammenarbeit.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Es gibt natürlich Arbeitgeber, die vermurksen ein Arbeitszeugnis, weil sie es einfach nicht besser wissen, obwohl der Arbeitnehmer eigentlich ganz gut war und ihm an sich auch ein dementsprechendes Zeugnis ausgestellt werden sollte. Ich persönlich halte von den Formulierungen `Nur der Form halber´ und `selbstverständlich´ in der Kombination mit `absolut´ wenig. Gab es in Deinem Arbeitsverhältnis, lieber Unga, Anlaß an Deiner Ehrlichkeit und Loyalität zu zweifeln??

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#6
 Von 
Unga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein, lieber thosim, ich hab mir nichts zur Schulden kommen lassen!
Es gab zwar ein paar unangenehme Vorfälle(z.b. wurden zwei meiner Kolleginen das Geldbeutel gestolen) und ich geritt ins Verdacht, wie auch alle andere Kollegen, die an dem Tag anwesend waren, aber das ist doch noch kein Anlass an meiner Ehrlichkeit zu zweifeln. Außerdem fehlte an meinem letzten Arbeitstag das Geld im Tresor: ein paar Scheinchen in extra Kuvert - eine 'Wiedergutmachung' für einen Kunden.
Ich habe schon fast geahnt, dass sowas passieren würde. Meine Kolleginen und eine vor kurzem degradierte Vorgesetzte waren nämlich krank vor Neid, weil ich mir was besseres gefunden habe. Sie haben es mir einfach nicht gegönt: ständige Sticheleien, Schikanen - es war die Hölle. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie am nächsten Tag dem Chef eine Geschichte aufgetischt haben, nach der nur ich als Schuldige in Frage komme.


Ich posste mal den ganzen Zeugnis, damit man ihn besser beurteilen kann
*******************************************
Frau XY war zunächst als Aushilfe bei uns beschäftigt. Aufgrund der guten Leistungen absolvierte Sie eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel. Nach ihrer am 01.01.01 mit der Note 'gut' abgeschlossenen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Musterstadt übernahmen wir Frau XY in ein befristetes Anstellungsverhältnis.

Zu ihren Aufgaben gehörten im Wesentlichen:
-Abwicklung des Finanzierungskaufs
-Bearbeitung von Retouren
.
.
.
.
.


Frau XY hat immer der gefordeten Einsatzbereischaft entsprochen. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Vollen Zufriedenheit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Das Verhältnis zu Kunden war stets freundlich und verbindlich.

Nur der Form halber bestätigen wir, dass Frau XY selbsverständlich zu jeder Zeit absolut loyal, ehrlich, fleißig und pünktlich war.

Wegen ihrer Kompetenz und der selbständiger Arbeitsweise konnten wir Frau XY bereits nach kurzer Einarbeitungszeit in unserer Kundeninformation einsetzen

Frau XY scheidet am 01.01.01. auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit.

Wir wünschen ihr für ihren weiteren Berufsweg alles Gute und viel Erfolg.
********************************************


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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Frau XY scheidet am 01.01.01. ... aus.


Selbst wenn an dem Zeugnis was nicht in Ordnung sein sollte (was ich hier nicht beurteilen mag) ... ändern kann man - wenn das Zeugnis wirklich von 2001 ist - eh nichts mehr daran.

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#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Läßt man mal die für meinen Geschmack etwas verunglückte Formulierung außen vor, dürfte insgesamt eine durchschnittliche Arbeitsleistung (`volle Zufriedenheit´) bestätigt worden sein.

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#9
 Von 
guest123-556
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Für einen Kassierer oder eine Kassiererin ist EHRLICHKEIT eine Selbstverständlichkeit, die keiner weiteren Erwähnung bedarf und deshalb auch im Zeugnis nichts zu suchen hat.

Genau so ist es mit der PÜNKTLICHKEIT.

Durch die Formulierung: "Nur der Form halber bestätigen wir, dass Frau XY selbsverständlich..." wird der potentielle Arbeitgeber regelrecht und bewußt darauf aufmerksam gemacht, dass hier etwas nicht stimmmt.

Da berufstypische Eigenschaften keiner Erwähnung bedürfen - das ist hier aber geschehen - liegt die Bedeutung genau im Gegenteil: Unehrlichkeit und Unpünktlichkeit.

Das Zeugnis sollte innerhalb eines Jahres nach Ausstellung am Arbeitsgericht beanstandet werden (ansonsten Verwirkung).

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

quote:
Für einen Kassierer oder eine Kassiererin ist EHRLICHKEIT eine Selbstverständlichkeit, die keiner weiteren Erwähnung bedarf und deshalb auch im Zeugnis nichts zu suchen hat.


Das würde ich allerdings genau andersrum sehen. Gerade bei einem Mitarbeiter, der Zugang zu Firmengeldern (z.B. Kasse) hat, ist es m.E. unerlässlich, dass die Ehrlichkeit im Zeugnis bestätigt wird. So gehört bei einer Kassiererin eine entsprechende Aussage zur Ehrlichkeit m.E. zwingend in das Zeugnis. Das Weglassen wäre negativ zu bewerten.

Die Formulierung "Nur der Form halber..." finde ich auch extrem unglücklich, weil diese so ausgefallen ist, dass jeder potentielle AG regelrecht mit der Nase darauf gestoßen wird. Gerade deswegen würde ich diese Formulierung auch als negativ ansehen, obwohl das möglicherweise gar nicht so gemeint ist.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#11
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

nach meiner einschätzung ist das zeugnis insgesamt durchaus wohlwollend, so dass die fragliche formulierung um so mehr ab- oder auffällt. wenn das so ist, will er unga wohl nicht an den karren fahren. ich würde mit dem ag reden, dass diese wendung irritiert und um änderung bitten.

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