Arbeitszeugnis FSJ bitte lesen

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
PollyPockt204
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis FSJ bitte lesen

Nach dem Abitur habe ich ein freiwilliges soziales Jahr in einer gerontopsychiatrischen Tagespflege absolviert. Hierfür wurde mir ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches für mich als Laien auch echt gut klingt. Mich würden aber ein paar zusätzliche Meinungen interessieren, gerade bei Formulierungen wie „ dank ihrer stets sehr entgegenkommenden Art" frage ich mich doch, ob da nicht noch was dahinter steckt. Danke!

„Die Tagespflege *** ist eine gerontopsychiatrische Facheinrichtung und betreut Alzheimer- und Demenzkranke sowie chronisch psychisch Kranke. Das Haus bietet sowohl für leicht beeinträchtigte Menschen, wie auch stark von der Krankheit gezeichneten Menschen adäquate Betreuung. Den Gästen wir ein individuell auf die Bedürfnisse zugeschnittenes, abwechslungsreiches Tagesprogramm zur körperlichen und geistigen Aktivierung, Beschäftigungsgruppen, musische Angebote und die Hilfe bei der Pflege angeboten.

Frau XY war überwiegend in der Gruppe der Tagesgäste mit psychischer Erkrankung eingesetzt. Ihr Aufgabengebiet umfasste die Mithilfe bei der Betreuung der psychisch kranken älteren Menschen, Planung, Organisation und Durchführung der Gruppenangebote, Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten und deren Verteilung sowei die Übernahme von Fahrdiensten.

Frau XY zeigte stets viel Initiative und Motivation. Sie hat bei uns mit großem Engagement mitgearbeitet. Frau XY fand sich in ihrem Arbeitsbereich stets sehr gut zurecht.
Sie war jederzeit aufmerksam, verfügt über eine sehr gute Auffassungsgabe und war den Anforderungen der praktischen Tätigkeit in vollem Umfang gewachsen. Auch mit allen schwierigen Situationen kam sie sehr gut zurecht.

Dank ihrer sehr guten Lernfähigkeit hat sie sich in kürzester Zeit hervorragende Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet. Ihre Arbeitsweise war stets sehr gut. Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben in allerbester Weise planvoll, systematisch und mit sehr gutem Ergebnis. Wir lernten Frau XY als eine gewissenhafte, zuverlässige und sorgfältig arbeitende FJS-Teilnehmerin kennen und schätzen.

Durch ihre freundliche und offene Art fand sie sehr schnell Zugang zu den Tagesgästen. Sie zeigte ausgezeichnete Fähigkeiten, einfühlsam auf deren Bedürfnisse einzugehen und behandelte sie mit Wertschätzung und Respekt. Die Tagesgäste schätzten Frau XY jederzeit sehr.

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau Frank stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht und in allerbeste Weise unseren Erwartungen an FSJ-Teilnehmerinnen entsprochen.

Frau XYs Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Anleiter/innen und Mitarbeiter/innen war jederzeit vorbildlich. Wegen ihrer stets sehr entgegenkommenden Art wurde sie von allen sehr geschätzt. Sie verfügt über eine hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und dann daher sehr gut im Team arbeiten.

Frau XY ist für einen sozialen Beruf sehr gut geeignet, weil sie ein großes Einfühlungsvermögen und Organisationsgeschick besitzt.

Frau XY hat während der Seminare mit außergewöhnlich großem Engagement mitgearbeitet. Sie interessierte sie in höchstem Maße für alle auf den Seminaren angebotenen Lernmöglichkeiten.

Frau XY verlässt uns nach Beendigung des 12-monatigen FSJ vereinbarungsgemäß.
Wir danken Frau XY für ihr großes Engagement im FSJ, die stets sehr guten Leistungen sowie die stets sehr gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Frau XY Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Das Zeugnis ist sehr gut (Note 1).



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Das ist ein tolles Zeugnis, denke auch eine 1.

Solche Mitarbeiter werden im sozialen Bereich gebraucht!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


Da gibt es nichts zu beanstanden.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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