Arbeitszeugnis Bewertung

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Erdi01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Bewertung

Hallo Zusammen,

wer kennt sich den mit Arbeitszeugnissen aus?

Ich denke das die Beurteilung zwar gut aber recht oberflächlich ist. Welcher Schulnote entspricht das Zeugnis? Äußert Euch bitte mal dazu. Danke.

Gruß
Erdi01

ZEUGNIS


Herr xxx, geboren am 27.06.68, wohnhaft xxx xxx war seit dem 01.10.04 als Disponent in unserem Unternehmen beschäftigt.
Herr xxx begann seine Tätigkeit am 01.11.02 in der xxx, welche von uns am 01.10.04 übernommen wurde.


Sein Aufgabengebiet umfasste folgende Tätigkeiten:


. Order der NA beim Hersteller sofort nach Genehmigung durch die GL
. Erstellen der Auftragsbestätigungen innerhalb von 7 Tagen nach
Kaufvertrag
. Anlage und Verwaltung der NA - Fahrzeugakten
. Regelmäßige Information des Verkaufs über
- Liefermöglichkeiten der Hersteller
- Liefertermine der bestellten NA
- Verzögerungen bei der Lieferung durch den Hersteller
- vom Hersteller veränderte Ausstattungsmerkmale
- den Eingang der auszuliefernden NA im Autohaus
. Erstellen von internen Aufträgen zum Um- / Nachrüsten der
auszuliefernden Fahrzeuge und zeitnahe Weiterleitung derselben an den
Service
. Termingerechte Zulassung aller Fahrzeuge nach Vorgaben durch den Verkauf
. Termingerechte Erstellung der Fahrzeugrechnungen
. Bereitstellung der kompletten Auslieferungsunterlagen
. Termingerechte Abrechnung mit Leasinggesellschaften
. Ablage der ausgelieferten Fahrzeugakten
. Pflege der Stammdaten von NA, VFW und GA in der EDV
. Zeitnahe Abmeldung von GA
. Beantragung und Überwachung von Prämien und Bonifikationen durch den Hersteller
. Pflege aller definierten Datenbanken für NA, VFW und GA im Internet
. Bestellung von Formularen, Prospekten, Schlüsseltaschen und
Fahrzeugscheinhüllen
. Umsetzung aller Vorgaben des QMA Handbuches
. Termingerechte Durchführung aller durch die Verkaufsleitung delegierten
Tätigkeiten.


Herr xxx nahm während seiner Beschäftigung in unserem Hause an verschiedenen BMW Seminaren bezüglich Planungs- und Orderingsysteme sowie an EDVSchulungen (BMW, Extranet, Sales Assistant) und Dispo-Workshop teil.

Die fachlichen Kenntnisse von Herrn xxx entsprechen dem neuesten Stand. Die von ihm gezeigten Arbeitsergebnisse wurden stets unseren hohen Anforderungen gerecht. Aufgrund seiner sehr guten Leistungen waren wir mit Herrn xxx sehr zufrieden.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Unseren Kunden gegenüber trat er sicher und gewandt auf.

Aus betriebsgedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis mit Herrn xxx zum 31.12.04 beendet.

Wir wünschen Ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg viel Erfolg und alles Gute.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Diese Zeugnis entspricht meiner Meinung nach -in Schulnoten ausgedrückt- einer 3 (befriedigend). Sehr oberflächlich ist es nicht, da der Tätigkeitsumfang doch verhältnismäßig ausführlich beschrieben wurde. Ausschlaggebend für eine Beurteilung ist auch die Dauer der Beschäftigung, die hier nicht angegeben wurde.
Ich halte dieses Zeugnis für angemessen. Allerdings vermisse ich eine Beurteilung über Ehrlichkeit und Pünktlichkeit. Ein Arbeitszeugnis soll wohlwollend, aber wahrheitsgemäß sein. Ob es tatsächlich angemessen ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich persönlich würde den Zeugnisempfänger zur Probe einstellen.
Grüße

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 30.11.2004 21:12:33

-- Editiert von ikarus02 am 30.11.2004 21:15:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Vorsicht: Ehrlichkeit und Pünktlichkeit sind heutzutage Arbeitstugenden, die eigentlich bei jedem selbstverständlich vorausgesetzt werden. Wenn bei jemandem im wesentlichen die Pünktlichkeit gelobt wird, kann man leicht den Schluß ziehen, daß sonst kaum etwas Lobenswertes vorhanden war.

Die Beschreibung des Aufgabengebietes ist sehr ausführlich. Weit weniger ausführlich beantwortet wird die Frage, wie Herr X diese Aufgaben denn tatsächlich gelöst hat.

Sehr knapp ist die Begründung für das Ausscheiden. "Betriebsbedingte Gründe" können vielerlei sein, und diesbezügliche Mehrdeutigkeiten wirken nicht gerade zum Vorteil des Zeugnisinhabers. Das sollte genauer ausgeführt werden (wenn es denn zum Vorteil des Zeugnisinhaber sein würde), wie etwa "aufgrund einer wegen der Konjunkturlage notwendig werdenden Verkleinerung des Personalbestandes...".

Außerdem fragt sich ein Leser, wieso der Arbeitsvertrag schon nach drei Monaten beendet wurde (auch wenn da anscheinend eine Firmenübernahme davorlag).

"Arbeitsvertrag wurde beendet" klingt sprachlich sehr nach "Mitarbeiter wurde gefeuert, weil wir mit ihm nicht zufrieden waren". Kann nur ungeschickt formuliert sein, dahinter kann sich aber auch mehr verbergen.

Es fehlt am Schluß der Dank der Firma für die geleistete Arbeit. Das ist zwar nur eine Floskel (denn normalerweise braucht die Firma einem Arbeitnehmer nicht dankbar zu sein), aber sie wird oft erwartet.


-- Editiert von fix am 01.12.2004 11:30:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich würde das Zeugnis besser als 3 einstufen. Allerdings keinesfalls unter 2 - eher knapp drüber.

"Die fachlichen Kenntnisse von Herrn xxx entsprechen dem neuesten Stand"

Bedeutet, daß Du aber auch keine besonders große Leuchte warst, die mit neuen Ideen was gerissen hat.

"Die von ihm gezeigten Arbeitsergebnisse wurden stets unseren hohen Anforderungen gerecht. Aufgrund seiner sehr guten Leistungen waren wir mit Herrn xxx sehr zufrieden"

Gegen diese Formulierungen gibts überhaupt nix einzuwenden. Gut bis sehr gut.

"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei"

Einwandfrei ist auch ok. Zu beachten ist, daß Vorgesetzter zuerst aufgeführt wird. Diese Rangfolge bedeutet eigentlich, daß der Arbeitende mit dem Vorgesetzten auf besserem Fuß war, als mit den Mitarbeitern. (allerdings ist meiner Meinung nach strittig, ob dieses Rangfolgenprinzip jeder Arbeitgeber überhaupt kennt und beachtet)

"Unseren Kunden gegenüber trat er sicher und gewandt auf"

Hier wurde nach dem Prinzip des Weglassens geurteilt. (vor "sicher" steht kein Attribut, wie sehr, außerordentlich, enorm). Das ist also eine durchaus positive Bewertung mit einem unsichtbaren Minus ;)

"Aus betriebsgedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis mit Herrn xxx zum 31.12.04 beendet"

Hier würde ich den AG nochmal um Änderung in genauere Definition bitten, wenn es Dich nicht in Schwierigkeiten bringen könnte. Ist wirklich sehr vage.

"Wir wünschen Ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg viel Erfolg und alles Gute"

Floskel halt. Neutral.

Also in Summe ist das kein herausstechendes Zeugnis, jedoch wirst Du bei Bewerbungen sicher keine Probleme deswegen bekommen.



-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das nicht ganz so wie KlagDichReich - doch eher NOte 3. Allerdings ist nach 3monatiger Beschäftigungsdauer auch nicht zu erwarten, dass der AG schon ein umfassendes Urteil zu deinen Leistungen abgeben kann. An deiner Stelle würde ich mich mal bei jobpilot.de einloggen und das Arbeitszeugnis dort in eines der Foren einstellen. Da sind auch einige Personaler unterwegs, die dir dein Zeugnis ziemlich gut analysieren können.

Gruß karamel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

ich tendiere auch eher zu 3, und zwar 3-minus. Das Zeugnis ist einfach und relativ neutral geschrieben, ohne große persönliche Wertschätzung. Also Attribute wie : er erledigte die Aufgaben selbstständig und veranwortungsbewusst. Oder: er war flexibel und belastbar, hilfsbereit und bei Kollegen und Vorgesetzten gleichermaßen beliebt.

Also die persönliche Wertschätzung fehlt, dafür ist aber sein Arbeitsbereich bis ins Detail aufgeführt, was normalerweise einen negativen Eindruck macht.
Beim Kundenkontakt sollte noch was von Kompetenz stehen und zu den Arbeitsergebnissen, die Du geliefert hast, kann ich nur sagen, das kann man auch zweideutig sehen: Sie waren damit sehr zufrieden, wenn Du mal welche geliefert hast.

Zudem fehlt als Schluß der Ausdruck des Bedauerns, dass man sich trennen muss. Ist zwar auch nur eine Floskel, sagt aber viel aus.

Letztendlich hättest Du Dir ein Zwischenzeugnis von dem vorherigen Firmeninhaber geben lassen sollen, der Dich sicherlich besser einschätzen konnte als der neue Inhaber nach nur drei Monaten. Wie aber schon meine Vorredner schrieben, es werden Dir dadurch bei Bewerbungen vielleicht keine Nachteile entstehen, Vorteile aber auch nicht unbedingt :-)
Dir alles Gute
Olympia

-----------------
"Alle Angaben ohne Gewe(ä)hr. PENG!
Wenn Du denkst,Du denkst, dann denkst Du nur, Du denkst"

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Arbeitszeugnis entspricht einer 3 bis 3 minus. Ausfürungen dazu hast du ja schon vernommen. Unter www.zeugnistest.de kannst du das Zeugnis zum Test durchlaufen lassen.

Ein Arbeitnehmer hat Anrecht auf ein wohlwollendes Zeugnis (siehe auch urteile der Arbeitsgerichte) und dies sollte mit Note "2" geschrieben sein.

Grüße

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Auf Note 2 hat man keinen Anspruch.
Das Zeugnis soll wohlwollend aber auch wahrheitsgemäß sein.
Note 3 ist befriedigend und wird auch von den AG´s akzeptiert.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Erdi

Also ich habe zu meinem letzten zeugniss auch den Ausstaller gefragt, wg. unklarer Passagen. Denn wenn man wirklich was falsch gemacht hat, dann möchte man sich doch weiterentwickeln.
Bei Dir ist wirklich dieser Passus komisch :
"Die von ihm gezeigten Arbeitsergebnisse wurden stets unseren hohen Anforderungen gerecht. Aufgrund seiner sehr guten Leistungen waren wir mit Herrn xxx sehr zufrieden."

Ersteres deuted schon darauf hin, daß nicht all zu oft ein Ergebniss herauskam, während danach Dir sehr gute Lesitungen bescheinigt werden.

Frag doch mal nach, ob die hier nicht den typischen Satz" Seine Aufgaben erledigte er stets zu unseren vollen/vollsten Zufriedenheit." schreiben können.

Bei mir stand in einem Zeugniss, (lt. personalberater 2+) der Satz "Er ging alle Problemstellungen zielstrebig an". Dann nix mehr. Hört sich auch so an, als hätte ich diese Probleme nie lösen können.
Mein Personalchef, als ich ihn darauf ansprach jedoch sagte es sei alles positiv gemeint. Wer aus einem guten Zeugniss (stets zur vollsten Zufriedenheit usw) aus diesem Satz negatives schließt wäre wohl eher paranoid.

Gruß


-- Editiert von michael32 am 10.12.2004 11:52:46

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JohnnyLove
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen, ich brauche dringend hilfe, bei der Beurteilung meines Arbeitszeugnisses. Ich werde einfach nicht Schlau draus.

Also:

Herr xxx, Wohnhaft xxx-xxx, wurde in der Zeit vom 15.09.04 bis zum 21.10.06 als Auszubildender Kaufmann im EInzelhandel in unserem Hause beschäftigt. Während dieser Zeit wurde Herr xxx in allen Verkaufs- Abteilungen unseres Hauses eingestzt, nämlich Sportbekleidung, Sportschuhe, und bei Kinder- Damen und Herrenschuhe.
Er hat die ihm zugewiesenen Arbeiten selbstverständlich und sorgfältig stets zu unsere vollen Zufriedenheit erledigt.

Das innerbetriebliche Verhalten war Einwandfrei.

Für den weiteren Lebensweg wünschen wir Herrn xxx alles Gute.


Mit welcher Note kann man dieses Zeugnis beurteilen?

Bitte um Hilfe. Vielen Dank

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Im Prinzip nicht schlecht (volle Zufriedenheit ist eine 2), allerdings etwas kurz. Das ist merkwürdig.

Vor allem fehlt die begründung, warum Du nicht übernommen wurdest !

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Da Du im kaufmännischen Bereich eingesetzt wurdest, sollte unbedingt die Ehrlichkeitsfloskel mit rein. Bei Tätigkeiten die mit Verwaltung von Finanzen zu tun haben, ist diese Floskel ein Muß, da andernfalls Unehrlichkeit ausgelegt werden kann.

'Der Vollständigkeit halber erwähnen wir, dass Herr xxx stets ehrlich, zuverlässig und pünktlich war.'

Außerdem sollte mehr zum innerbetrieblichen Verhalten rein. Also ganz konkret, wie das Verhältnis gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

3x Hilfreiche Antwort

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