Arbeitszeugnis – Anspruch auf Zeugniserteilung und Berichtigung
Von Rechtsanwalt Johannes von Rüden 2.6.2010 | Ratgeber - uploads | 2200 Aufrufe Mehr zum Thema:Arbeitszeugnis
Die Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für den Arbeitnehmer ein wichtiges Anliegen. Das Zeugnis dient insbesondere dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage, so dass durch eine falsche Bewertung im Zeugnis seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt sind. Dem Arbeitnehmer darf das weitere Fortkommen jedoch nicht ungerechtfertigt erschwert werden.
Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht rechtlos gestellt, wenn ein Zeugnis nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilt wird. Notfalls muss die Zeugniserteilung im Klagewege durchgesetzt werden.
Johannes von Rüden
Berlin
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Inkasso, Markenrecht, Patentrecht Pers. Direktanfrage
Verschiedene Punkte sind jedoch zu beachten:
So unterliegt der Anspruch auf Erteilung und Berichtigung eines qualifizierten Zeugnisses der Verwirkung. Macht der Arbeitnehmer den Anspruch auf Zeugniserteilung bzw. Zeugnisberichtigung trotz Fristsetzung 11 Monate lang nicht geltend ist der Anspruch in zeitlicher Hinsicht verwirkt. Der Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses kann bereits nach 4 Wochen verwirken, wenn keine Frist gesetzt wird. Wenn das Arbeitszeugnis unrichtige Tatsachenbehauptungen oder fehlerhafte Beurteilungen enthält kann der Arbeitnehmer auf Berichtigung des Zeugnisses klagen. Wurde der Arbeitgeber auf Neuerteilung eines Zeugnisses verurteilt, darf ein über den Inhalt eines Zeugnisses geführter Streit aus dem neu abgefassten Zeugnis nicht zu entnehmen sein.



