Arbeitszeitkonto, Reisekostenabrechnung, ZA

19. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
pewa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeitszeitkonto, Reisekostenabrechnung, ZA

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Arbeitszeitkonto und zur Reisekostenabrechnung (eigentlich Fahrtkostenerstattung) bei Zeitarbeitsfirmen, da ich den Eindruck von freundlich ausgedrückt "merkwürdigen Abrechnungsgewohnheiten" habe.

Kann eine Zeitarbeitsfirma schriftlich als Urlaub beantragte Urlaubstage "einfach" vom Arbeitszeitkonto abbuchen und dann von mir verlangen ich soll einen Beleg dafür unterschreiben "als ob ich Freizeitausgleich beantragt hätte"?

Die vier Tage, die "versehentlich" über das Freizeitkonto gebucht wurden, stehen jetzt als Alt-Urlaub aus 2011 im Raum. Meine Bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass diese von der Zeitarbeitsfirma falsch gebuchten Tage, falls ich nicht in der Lage sein sollte sie bis 31.03.2012 zu nehmen, NICHT verfallen, wurde ohne Begründung abgelehnt. Allenfalls eine mündliche halbherzige Zusage bekam ich (die meiner Ansicht noch nicht mal den Zeitraum wert ist, in welchem sie ausgesprochen wurde...)

Kann eine Zeitarbeitsfirma eine Reisekostenabrechnung erstellen, in welcher sie die Fahrtkosten für ein MVV-Ticket (öffentlicher Verkehr) abrechnet, die sie auch nur zahlt. Wobei ich jedoch bekannterweise mit dem PKW fahre und wesentlich höhere Fahrtkosten habe. Auch hier soll ich scheinbar einen falschen Beleg unterschreiben. Nachweis über die Bezahlung in Höhe der MVV-Kosten hat die Zeitarbeitsfirma meines Erachtens über die Gehaltsabrechnung. Wozu will sie noch meine Unterschrift auf einer falschen Reisekostenabrechnung?

Ist das rechtens? Muss ich so einen Blödsinn unterschreiben? Kann ich das verweigern? Welche Konsequenzen hätte eine Weigerung? Oder kann ich so merkwürdige Abrechnungsmethoden sogar irgendwo zur Anzeige bringen? Wenn ja wo?

Herzlichen Dank im voraus für eine Information.

-----------------
""

-- Editiert pewa am 19.02.2012 22:47

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier stellt sich die Frage, welche Reisekosten die Zeitarbeitsfirma übernimmt. Das wurde zwichen Euch vereinbart.

Also bitte eine paar Aufkünfte dazu.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pewa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Ich glaube allerdings, du hast meine Frage mißverstanden. Es geht mir nicht um die Höhe der Auszahlung. Es geht mir um das Ausstellen falscher Belege.

Die ZAF hat keinen Nachweis für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich auch nicht, da ich mit dem PKW unterwegs bin. Ich soll xx EUR als Fahrtkosten bestätigen, die wesentlich geringer sind als meine tatsächlichen Fahrtkosten - meiner Meinung nach - nur damit die ZAF einen Beleg darüber hat.

Wenn die ZAF mir nur diesen Betrag in Höhe der MVV-Kosten auszahlt, kann ich nichts daran ändern. Ist auch nicht meine Absicht. Ich habe nur keine Lust falsche Belege auszustellen. Meine Frage ist, ob ich dazu in irgendeiner Weise verpflichtet bin, diese Reisekostenabrechnung zu unterschreiben und welche Konsequenzen eine Weigerung haben könnte.

Vielleicht hat schon mal eine(r) von euch die gleichen Erfahrungen gemacht und weiß davon zu berichten?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Die Frage steht nach wie vor: Was steht in der Reisekostenordnung? Wenn die Firma nur und ausschließlich bezahlt, was der ÖPNV kosten würde, ist es kein "falscher Beleg", den Nachweis darüber zu bringen. Ich kenne das von Zugfahrten: Was kostet die Strecke von A nach B mit dem Zug (auch wenn ich den Wagen genommen habe).

Ansonsten: Urlaubstage und Plusstunden sind zwei grundverschiedene Konten und du hast recht, dich gegen eine Vermischung zu wehren.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen