Arbeitszeiten Mietwagen/Krankenfahrten Taxi

19. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
SteffGeib
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitszeiten Mietwagen/Krankenfahrten Taxi

Hallo, ich habe mich gerade sehr aufgeregt, weil meine Zentrale mich um 23:37 Uhr angerufen hat, obwohl ich frei habe und obwohl ich nachts nicht arbeite.
Aber das ist nicht alles: am Montag habe ich das erste Mal für diese Firma gearbeitet. Vereinbart waren 32,5 Stunden/Woche und alle 14 Tage einen Tag am Wochenende.
Gearbeitet habe ich fast die Doppelte Zeit - hätte ich nicht protestiert, wären es vermutlich noch mehr Stunden geworden.
Beim Vorstellungsgespräch habe ich sehr klar darauf hingewiesen, dass ich nicht mehr arbeiten möchte und der Chef hat mir versichert, dass es nur in Ausnahmefällen zu Überzeiten kommt. Und gleich am ersten Tag musste ich 11 Stunden in einem Fahrzeug ohne funktionierende Klimaanlage arbeiten - nachmittags waren es teilweise 37,8°C in dem Wagen. Das war besonders qualvoll, weil ich ein Venenleiden habe und diese vermaledeiten Kompressionsstrümpfe tragen muss und ich habe wirklich Angst bekommen, dass ich eine Entzündung, Thrombose bekommen könnte. Erst nachdem ich Mittwochs gedroht habe, den Rest der Woche nicht zu arbeiten - da ich von Mo-Mi eh meine Wochenarbeitszeit "voll" hatte, durfte ich Donnerstags um 16:00 Uhr Feierabend machen und Freitags hat man mir ein klimatisiertes Auto zur Verfügung gestellt. Mein Feierabend wurde jeden Tag zwar angesagt, dann habe ich aber doch 3-4 Stunden länger arbeiten müssen. Da mir niemand gesagt hat, dass ich dieses Wochenende arbeiten muss, war ich extrem verärgert, dass ich um 23.37 Uhr von der Zentrale angerufen wurde - ich habe es nicht bewusst mitbekommen, da ich bereits geschlafen hatte - erst als ich vorhin die Katze rein gelassen habe, habe ich gesehen, dass da offensichtlich ein Anruf war.
Ich bin so frustriert wegen dieser unglaublichen Art und Weise, wie hier mit mir umgegangen wird und obwohl ich nicht glaube, dass diese Vorgehensweise recht ist, würde ich gerne wissen, wie ich mich nun verhalten soll.
Ich habe nicht zurückgerufen, weil ich mich dann noch mehr aufgeregt hätte als ohnehin die letzten paar Tage.
Für diese Stelle habe ich meine Arbeit aufgegeben (ich musste körperlich sehr hart arbeiten und wollte mir eh etwas "leichteres" suchen) und 250 Euro investiert um diesen Personenbeförderungsschein zu bekommen.
Es wäre super, wenn mir jemand schnellstens raten könnte, was ich tun kann.
Vielen Dank :)
...ja und noch eine Frage, können die mir jetzt morgen einfach "befehlen" eine Sonntagsschicht zu fahren oder muss das etwas länger vorher angesagt werden? Ich kann ja sonst das Haus nicht mehr verlassen... :(

-- Editier von SteffGeib am 19.04.2015 01:16

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Und immer wieder: Was steht in deinem AV?
Wenn du nicht zur Rufbereitschaft eingeteilt bist, musst du nicht ans Telefon gehen, wenn die Firma anruft. Wenn du rangehst, kann man dir freilich Mehrarbeit zuschustern - sofern der AV das hergibt (beides muss drinstehen: Rufbereitschaft wie auch Mehrarbeit.
Und aus deiner Freizeit kann man dich auch nicht ohne weiteres zurückrufen; wenn man 'Arbeit auf Abruf' zugrundelegt, bedarf es eine Vorlaufzeit von 4 Tagen.
Also: erst einmal den AV lesen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SteffGeib
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

erst mal vielen Dank für die Antwort :) ...also in dem AV steht zu dem Punkt Arbeitszeiten:
"Für die Arbeitszeit sind die gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Der/Die Mitarbeiter/in verpflichtet sich im Rahmen dieser zur Leistung von Schichtarbeit, Mehrarbeit, Nachtarbeit, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
Der konkrete Arbeitseinsatz richtet sich nach der individuellen Einteilung des Arbeitgebers und der jeweiligen Auftragslage."
Also keine Rufbereitschaft.

Was mir jetzt auch noch aufgefallen ist und was ich ehrlich gesagt überlesen habe, weil der neue AG mir für Mehrarbeit entweder Freizeit oder Bezahlung zur Auswahl freigestellt hat, ist folgendes:

"Arbeitsentgelt": Der pauschale Stundenlohn beträgt........€ in brutto.
Der pauschale Monatslohn beträgt 1.105,00 € brutto bei 130 Std.
Durch Zahlung des vereinbarten pauschalen Stunden-/Monatslohns ist zugleich der Zuschlag für Schicht- und Mehrarbeit sowie für nachts, samstags, sonn- und feiertags geleistete Stunden abgegolten.
Im vereinbarten Lohn ist ein eventuelles Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bereits anteilig enthalten.

Das liest sich jetzt nach dieser Woche schon ganz anders als am Tag der Einstellung - alles was er mir sagte, klang sehr seriös. Außerdem arbeitet mein Bruder ebenfalls bei einem solchen Unternehmen und hat mir erklärt, wie die Arbeit als Mietwagenfahrer aussieht - und das, was mir mein neuer AG beim Vorstellungsgespräch gesagt hat klang genau so.

Ich müsste doch aber auf der Wochenarbeitszeit von 32,5 Stunden bestehen können, oder? Was mache ich jetzt bloß?
Es will mir nicht in den Kopf gehen, dass solche Praktiken funktionieren. Das Unternehmen hat (angeblich) 86 Beschäftigte auf 50 Taxis....es kann doch nicht sein, dass es 86 Menschen gibt, die seit Jahren so arbeiten, wie das grad von mir verlangt wird. Oder doch?

Vielen Dank für eine Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Der Vertrag scheint mir schon problematisch und vielleicht sollte ein Fachanwalt sich das ansehen.
Der AG tut sich erst einmal leicht damit, alle Zuschläge auszuschließen, dich aber anscheinend umfassend beanspruchen zu können. Allerdings legt er sich mit den 130 Monatsstunden auch fest, da und wenn nicht von durchschnittlichen Stunden pro Monat die Rede ist. Bei 130 Monatsstunden komme ich übrigens auf 30 Wochenstunden, denn 130*12/52=30.
Die entscheidende Frage aber ist: Was willst du (erreichen, tun ...)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Ich müsste doch aber auf der Wochenarbeitszeit von 32,5 Stunden bestehen können, oder?

Nö, man hat ja der Mehrarbeit vertraglich zugestimmt.



Zitat:
Was mache ich jetzt bloß?

A) abwarten ob sich das einpendelt, sieht man ja am Dienstplan
B) dem Chef mitteilen, das man wie bei der Einstellung bespreochen aus gesundheitlichen Gründen nur in Aushamefällen über die 32,5 Stunden hinausgehen kann und wird
C) einen neuen Job in einem anderen Taxiunternehmen suchen und hoffen das es da besser geht.



Zitat:
es kann doch nicht sein, dass es 86 Menschen gibt, die seit Jahren so arbeiten, wie das grad von mir verlangt wird. Oder doch?

Doch. Das kommt sogar sehr häufig vor.
Man ist in solchen Jobs halt nicht unersetzlich, wenn man geht steht mindestens einer bereit der den Job nach den Vorstellungen des Chefs macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SteffGeib
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten...ja, was will ich erreichen. Ich möchte hauptsächlich wissen, ob ich auf meiner Wochenarbeitszeit von 30 Stunden (danke übrigens...hatte vergessen dass ich ja auf das Jahr rechnen muss ;) ) bestehen kann.

Im Prinzip hat er mich beim Vorstellungsgespräch ja komplett belogen, ist auf alle meine Wünsche eingegangen und hat mich so
vorsätzlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in diesen Vertrag gelockt.
Ich habe ihm dummerweise vertraut - wenn man niemand mehr glauben kann, dann ist das schon eine problematische Geschichte.

Bezüglich der Mehrarbeit hat er nur gesagt, dass er eigentlich darauf achtet, dass niemand mehr arbeiten muss und die Arbeitszeiten eingehalten werden - ich habe das angesprochen, weil das bei meinem alten AG ein riesen Problem war.

Nur im Notfall, oder wenn 30 min vor Schichtende noch eine Fahrt kommen würde, würde er mich bitten, diese Fahrt dann noch zu übernehmen. Dafür bekäme ich entweder Geld oder Freizeit.

Vielleicht muss man mittlerweile sogar Arbeitsverträge erst einmal von einem Fachanwalt prüfen lassen, bevor man unterschreibt.
Das ist echt unglaublich.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// ... von einem Fachanwalt prüfen lassen, bevor man unterschreibt.
Das ist sicher eine Möglichkeit.
Die andere ist einfach: Die Zusagen am Ende des Einstellungsgesprächs zusammenfassen (1. ... 2. .... ...) und sagen: die möchte ich im AV als Zusatzvereinbarungen sehen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SteffGeib
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

tja....zu spät...übrigens einen Dienstplan wie oben erwähnt gibt es scheinbar nicht....ich mach morgens die Augen auf...steig in das Auto und wenn ich mich nicht wehre, dann fahre ich vermutlich rund um die Uhr.
Ich war zu lange aus der Arbeitswelt und bin wahrscheinlich zu gutgläubig für diese Zeit und deren Methoden.
Wenn ich einem Menschen etwas verspreche, dann halte ich das auch - unter allen Umständen. Und so habe ich (leider?) auch meine Kinder erzogen.

Kann ich in einem Gespräch einen Zusatz im AV nachträglich machen/verlangen?

Könnte ein Attest von meiner Phlebologin oder irgendeinem anderen Arzt etwas bewirken?

Mir ist noch was seltsames in dem Vertrag aufgefallen - er behält sich eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttogehaltes vor, wenn der Vertrag fristlos gekündigt wird....oder wenn er fristgerecht gekündigt wird, aber die Restarbeitszeit nicht mehr gearbeitet wird.
Bedeutet das, dass ich mir jetzt eigentlich keine andere Arbeitsstelle suchen kann, bzw. antreten kann, wenn der neue AG einen früheren Eintritt als 4 Wochen (das ist die Kündigungsfrist) wünscht..

-- Editiert von SteffGeib am 19.04.2015 16:54

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Vertragsstrafe
... auch da ist der Wortlaut entscheidend. Bitte posten.
Vertragsstrafen können doch sicher nur für Pflicht- oder Gesetzesverstöße infrage kommen.
Richtig ist, dass du Kündigungsfristen hast und nicht woanders anfangen kannst, bevor du aus diesem Vertrag raus bist. Suchen kannst du auf jeden Fall.

Ein Attest wird dir wohl nicht helfen.

/// ... Zusatz im AV nachträglich machen/verlangen?

Verlangen kannst du das. Ob aber dein Chef mitspielt?
Ein anderer Ansatz wäre festzustellen, dass Zusagen aus dem Einstellungsgespräch nicht eingehalten wurden. Das könnte darauf hinauslaufen, dass es in Wahrheit keinen Vertrag gegeben hat, weil in wesentlichen Dingen eben kein übereinstimmender Wille der Vertragsparteien gegeben ist. Der Vertrag ist 'schwebend unwirksam', eigentlich nicht zustande gekommen. Aber dazu braucht es wohl einen Fachanwalt.
Wenn du auf den Zusagen bestehst, wird sich recht bald herausstellen, ob dein Chef nicht die Probezeit nutzt, dir den Laufpass zu geben.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SteffGeib
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hey Blaubär, vielen Dank, dass Du mir immer antwortest...also der genaue Wortlaut lautet:

"Vertragsstrafe; löst der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis fristlos ohne wichtigen Grund oder ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf, so ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts vereinbart, auf das der Mitarbeiter bei Einhaltung der Kündigungsfrist Anspruch hätte. Die Vertragsstrafe beträgt maximal die Höhe eines Bruttomonatsentgelts.

Das gleiche gilt auch,, wenn der Mitarbeiter zwar fristgerecht kündigt, aber vertragswidrig bis zu Ablauf der Kündigungsfrist keine vollständige Arbeitsleistung mehr erbringt.

Die Vertragsstrafe ist auch bei schuldhaftem Nichtantritt der Arbeit sowie bei Verstoß gegen das festgelegte Abwerbungsverbot zu entrichten, wobei im letzteren Fall die Vertragsstrafe ein Bruttoarbeitsentgelt beträgt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt."

Was die Probezeit betrifft, so steht da:" Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden".

Gilt das auch für mich....wenn da nicht explizit steht "von beiden Seiten"?

Nochmals viiiiiielen herzlichen Dank :)




1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Die Kündigungsfrist in der Probezeit gilt auch für dich. Probezeit ist für beide Seiten die Zeit der Erprobung.

Vertragsstrafe: wie erwartet bei vertragswidrigem Verhalten in den ausgeführten Fällen. Und du darfst dich offenbar auch nicht abwerben lassen (selber suchen ist nicht abwerben). AN hat es in der Hand, die Dinge vertragskonform zu tun. Witzig die Formulierung "vertragswidrig bis zu Ablauf der Kündigungsfrist keine vollständige Arbeitsleistung mehr erbringt" - das möchte ich sehen, wie dein AG Mängel der Leistung beweisen will (allein: was ist 'Leistung' in deinem Job?)

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SteffGeib
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hey...das ist ja mal ein kleiner Lichtblick...asso die 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit...ich hab mich nämlich am Freitag vor lauter Frust auf eine Betriebssanitäter Stelle beworben, die ich im Internet gefunden habe; vielleicht habe ich Glück und die haben Interesse an mir und da sind 2 Wochen wenigstens nicht ganz so lang.

die Leistung ist: fahren, fahren, fahren....bis zum Umfallen ;) xD

Naja, ich brauch das Geld hauptsächlich, weil ich ein online "Fernstudium" begonnen habe und das kostet ganz ordentlich und wenn man nicht mehr ganz so taufrisch ist - hauptsächlich als Weibchen ^^ - dann isses halt doppelt schwer wieder was zu finden.

So - nochmals 1000 Dank für Deine Mühe - ich bin Dir sehr dankbar und es geht mir doch besser als heute morgen noch.

Gute N8 und eine gute Zeit :)

Wenn mir nochwas einfällt, freue ich mich, wenn Du mir wieder einen Rat geben könntest ;)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Dann ein letzter Rat: Leiste dir ein Buch über Arbeitsrecht wie z.B. Arbeitsrecht für Dummies ("Für Dummies" ist eine Marke, die in der Regel sehr fundiert informiert). Und den Band Arbeitszeitgesetze z.B. von Beck. In jedem Fall gut angelegtes Geld.

Und alles Gute für künftige Arbeitsverhältnisse.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SteffGeib
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hey Blaubär...ja ich kenne die "dummies" bücher und freue mich über die Empfehlung. Die letzten 2 Tage war eigentlich alles so wie es sein soll. Es hängt scheinbar sehr davon ab, wer an der Zentrale sitzt ^^. Allerdings habe ich mittlerweile sehr unschöne Dinge über diese Firma gehört. Deshalb werde ich mir was neues suchen...bis dahin arbeite ich meine 6 Stunden und melde mich dann zeitnah ab und schalte das Handy - es ist ja keine Rufbereitschaft vereinbart - aus.
Nochmals vielen Dank und ebenfalls alles Gute :)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Durch Zahlung des vereinbarten pauschalen Stunden-/Monatslohns ist zugleich der Zuschlag für Schicht- und Mehrarbeit sowie für nachts, samstags, sonn- und feiertags geleistete Stunden abgegolten.
Im vereinbarten Lohn ist ein eventuelles Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bereits anteilig enthalten.


Ich will nicht glauben, dass so eine Regelung zulässig ist, wenn wie hier exakt der Mindestohn gezahlt wird. Von einem "vereinbarten" Lohn kann man da sowieso eigentlich nicht reden :sweat:

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