Arbeitszeit und Überstundenregelung

9. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Andrew0815
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit und Überstundenregelung

Hallo miteinander,

ich habe bezüglich einer Überstundenregelung in meinem noch nicht unterzeichneten Arbeitsvertrag (kein Tarif) eine Frage und wäre für Eure Meinung, Erfahrung und Expertenwissen dankbar.

Es geht um die Anstellung als Softwareentwickler, hierbei lautet ein Absatz im Vertrag: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bis maximal 15 Überstunden im Monat zu leisten. Diese Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.".

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunde und dabei stelle ich mir immer wieder die gleichen Fragen.

1. Da ich nach dem Absatz "verpflichtet" bin, kann es sein, dass ich anstelle der 40h in der Woche immer eine 44 Stunden Woche habe bzw. erwarten kann, um z.B. den Stundenlohn zu drücken?

2. Wann können die Überstunden angeordnet werden? Im Normalfall können Überstunden bei einer betrieblichen Notwendig angeordnet werden, da ich aber "verpflichtet", können die dann immer angeordnet werden?

Im voraus ein großes Dankeschön für Eure Ratschläge.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Theorie und Praxis. Eigentlich sollte klar sein, dass Überstunden die Ausnahme sind und keineswegs zur Regel werden sollten. Hinzu kommt,dass die Sollarbeitszeit von 40 Stunden in deinem Fall über einen gewissen Zeitraum auch Fakt sein sollte. Und wenn von Überstunden die Rede ist muss in einem Atemzug ja auch von Zeitausgleich gesprochen werden - wenn es also mal dicke kommt, wird es auch einen Ausgleichszeitraum geben, in dem es entspannter zugeht.
Fakt ist aber leider auch, dass man immer wieder von Firmen hört, in denen permanent über die Zeit hinaus gearbeitet wird.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bis maximal 15 Überstunden im Monat zu leisten.


Da fehlt ja sogar der Bedarf, der Arbeitgeber verpflichtet Sie zwingend zur Ableistung von Überstunden. Üblich ist sonst die Formulierung: ist verpflichtet,[color=green]bei Bedarf[/color]Überstunden zu leisten.
Also Achtung vor der Unterschrift, dem Vertrag nach können Sie eher von 44 als von 40 Stunden ausgehen.
Sie sollten mal den Stundenlohn auf der Grundlage der Arbeitszeit plus 15 Stunden berechnen. Wenn die Rechnung nicht aufgeht, sollten Sie verhandeln.

2. Wenn der Arbeitgeber sagt, Sie müssen ran, dann müssen Sie. Egal wie notwendig das ist. Üblich ist ja eher eine Arbeitsbelastung, aufgrund derer Sie sowieso zu Überstunden gezwungen sind.

-- Editiert altona01 am 09.04.2014 21:12

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Interessanter und genauer Einwand von Altona; ich möchte aber glauben, dass eine solche Interpretation dieses Passus vor Gericht keine Chance hätte, weil in der Definition des Begriffes Überstunden schon die Ausnahme enthalten ist. Aber dennoch: "man hat schon Pferde kotzen sehen".

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