Hallo 123recht.net Forum,
Ich habe eine frage, ich bin in einer Ausbildung als Anlagenmechaniker SHK(18 Jahre) und habe eine im vertrag stehende Wochenarbeitszeit von 36 Stunden. Mein Chef meinte heute das wir doch am besten an 3 Samstagen im Monat arbeiten soll, ist das Rechtens ?
LG Chris
Arbeitszeit in der Ausbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Wochenarbeitszeit kann sich eben auf die ganze Woche verteilen, also incl. Samstag - insoweit helfen deine Angaben nicht weiter. Danach hast du nur den Anspruch, dass im Schnitt die 36 h / W eingehalten werden. Die Frage ist also eher, ob dein AV eine 5-Tage-Woche vorsieht.
Da du ein/e volljährige/r Azubine bist, entfallen auch die Grenzen, die der Jugendarbeitsschutz setzt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-azubis-haben-rechte-die-wichtigsten-stehen-hier_031429.html
https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/volljaehrige/
Schließe mich Blaubär grundsätzlich an, aber da es sich um Ausbildung handelt, sehe ich einiges kritisch:
Die Arbeitszeit kann bei Volljährigen auch auf 6 Tage verteilt werden. Allerdings ist die "angemessene Vergütung" i. d. R. auf die 5-Tage-Woche bzw. 40-Std.-Woche bezogen. Eine Lohnerhöhung ist aber in deinem Fall nicht vorgesehen?
Ich gehe auch davon aus, dass du trotz der geplanten Samstagsarbeit an den anderen Wochentagen nicht weniger arbeitest und deshalb Überstunden zustande kommen. Überstunden kann man grundsätzlich ablehnen und in der Ausbildung sowieso: Hier verstößt regelmäßige Mehrarbeit gegen den Sinn der Ausbildung und sollte - außer in Notfällen - nur dann vom Azubi verlangt werden, wenn es dem Ausbildungsziel dient - und nicht dem Firmeninteresse.
Dann der Urlaub, wie schon von blaubär erwähnt: Der Mindesturlaub bei regelm. 6-Tage-Woche beträgt 24 Werktage - bei der 5-Tage-Woche sind es mind. 20 Arbeitstage. Wie sieht es bei dir aus?
Am besten fragst du die zuständige Kammer um Rat.
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