Arbeitszeit im Rettungsdienst

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
neffets123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitszeit im Rettungsdienst

Hallo

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst.
Laut Arbeitsvertrag bin ich mit 40 Stunden pro Woche eingestellt.
Nach dem Tarifvertrag aus dem Jahr 2006 kann die Tägliche Arbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft verlängert werden.
Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Arbeitsbereitschaft = Arbeitszeit ?

Meistens arbeiten wir deutlich mehr als 48 Stunden. Meistens je nach Monat sogar bis 220 Stunden. Die Mehrarbeit wird nicht bezahlt.

Frage was gilt hier eigentlich Arbeitsvertrag mit 40 Stunden oder Tarifvertrag mit 48 Stunden?

Im Internet habe ich das Günstigkeitsprinzip gefunden. Kann ich mich gegenüber dem Arbeitgeber darauf berufen?

Das Günstigkeitsprinzip ist ein wichtiger tarifrechtlicher Grundsatz. Er greift ein, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer objektiv günstiger ist, als die entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Einzelvertragliche Abmachungen gehen in diesem Falle der tariflichen Regelung vor. Gesetzlich verankert ist das Günstigkeitsprinzip im § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Sprichst du von Bereitschaftsdienst oder von Rufbereitschaft? Bereitschaftsdienst gehört dem Bereich Arbeit an und dann dürften deine 40 Stunden nicht überschritten werden. Rufbereitschaft hingegen gilt als Freizeit. Rufbereitschaft kann deswegen der normalen Arbeitszeit zugeschlagen werden, sofern Rufbereitschaft vertraglich möglich ist.

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#2
 Von 
neffets123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Unsere Arbeitszeit beginnt 7 Uhr auf der Wache und endet 18 Uhr auf der Wache.Ich muss mich die ganze Zeit dort aufhalten. Unser Chef sagt das wir nciht die ganze Zeit Einsätze fahren und deshalb täglich 3 Stunden Arbeitsbereitschaft zu leisten sind. Steht so im Tarifvertrag.

Arbeitsbereitschaft ist doch auch Arbeitszeit. Schlieslich kann ich in dieser Zeit nicht die Wache verlassen ich muss immer da sein.

Vereinbart im Arbeitsvertrag sind 40 Stunden nicht mehr.

Ich habe meinem Chef das Günstigerprinzip erklärt und er hat gesagt interessiert ihn nicht?

Wer hat nun Recht?

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dann solltest du Rechtsberatung suchen und dir überlegen, ob du die Sache gerichtlich klären lassen willst.

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