Arbeitsvisum abgelaufen Krankenversicherung auch?

19. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Magich70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvisum abgelaufen Krankenversicherung auch?

Ich bitte um dringende Hilfe.
Ein mit 4 jährigem Arbeitsvisum ausgestatteter Bekannter erkrankte nach 2 Arbeitsjahren an Krebs. Er war 1 Jahr krankgeschrieben und durfte dann weiter arbeiten.
Da Nachsorgeuntersuchungen für mindestens 5 Jahre nach dem erscheinen des Krebses
nach Gutachten des Deutschen Arztes notwendig sind hofften wir dass sein Visum aus "humanitärer" Sicht verlängert wird. (Der Bekannte ist Inder - also schlechte Versorgung im Heimatland zu erwarten).
Dies wurde abgelehnt und der Arbeitgeber meldete den Bekannten auch von der Krankenversicherung ab (vor 4 Wochen). Dies wurde meinem Bekannten vom Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Dramatisch ist die Lage nun da der Bekannte dringend wieder operiert werden muss. Das Krankenhaus stellte fest, dass die Krankeversicherung abgemeldet wurde und sagte - OP wird verschoben bis Versicherungsschutz besteht.
Was kann man tun?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

das ist arbeitsrechtlich und hat mit Aufenthaltserlaubnis zuerst nicht zu tun. Er darf die Niederlassungserlaubnis erst beantragen, wenn er mind. 5 Jahren in deutschland gearbeitet hat. Er soll sich an den Betriebsrat wenden.

der Arbeitgeber darf ihn nicht kündigen, solange er krankgeschrieben ist. es sei denn, der Arbeitsvertrag ist abgelaufen.

Deshalb zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und dort beraten lassen.

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
der Arbeitgeber darf ihn nicht kündigen, solange er krankgeschrieben ist. es sei denn, der Arbeitsvertrag ist abgelaufen.


Ohne Arbeitsgenehmigung wird dem Chef nicht übrig bleiben. Das wird sicher im Arbeitsvertrag stehen.
Da man in D nicht ohne sein kann muss er eben freiwilliges Mitglied werden. Muss er eben selber zahlen.

Die Nachuntersuchung kann man auch in Indien machen, die med. Versorgung ist dort kein Problem, eher die finanzierbarkeit.

Seine Aufenthaltsende war ja bekannt.

Uwe

Gute Besserung

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