Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitgeber hat mir eine Arbeitsvertragsänderung zur Unterschrift vorgelegt, in der er mein Fixum absenken will, weil mein persönliches Akquisitions-Ergebnis unterdurchschnittlich = unter dem Fixum, ist. Er will um 10% senken, danach quartalsweise in 10%-Schritten. Was soll icht tun? Was kann passieren, wenn ich nicht unterschreibe, wie sind meine Chancen in einem Rechtsstreit?
Beste Grüße
Arbeitsvertragsänderung - Was kann passieren, wenn ich nicht unterschreibe?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei sowas fragt man sich doch gleich, warum der AG diesen Mitarbeiter überhaupt behalten möchte, wenn er den Schnitt 'angeblich' dermaßen runterzieht, dass sein Gehalt nicht gerechtfertigt scheint. Der Mitarbeiter soll so schlecht sein, dass man ihn zwar durchschleppt, aber eben nur für weniger Geld. Sorry, da schrillen bei mir alle Alarmsirenen!
quote:
weil mein persönliches Akquisitions-Ergebnis unterdurchschnittlich = unter dem Fixum, ist.
Liegen Dir hierfür die Zahlen der anderen Mitarbeiter vor, mit denen der Durchschnitt ermittelt wurde und mit denen Deine Ergebnisse verglichen werden? Oder ist das nur eine Aussage des AG?
Auf welcher Grundlage wurde das Fixum zum Vertragsbeginn definiert?
Bist nur Du betroffen?
Um kompetenten Rat geben zu können, werden mehr Infos benötigt:
- befristeter/unbefristeter Vertrag?
- mit welcher Kündigungsfrist?
- Anzahl Mitarbeiter in der Fa.?
- gilt ein Tarifvertrag?
- wurde nur ein geänderter Vertrag/Ergänzung zum bestehenden Vertrag vorgelegt oder eine Änderungskündigung?
- ab wann soll die Änderung gelten?
-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert von schnuckelchen am 25.06.2007 21:04:01
Tja, schon blöd wenn mann nicht inner Gewerkschaft ist....gelle?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Selber schlau machen halte ich für hilfreicher
Also unterschreiben sollten Sie gar nichts. Erst mal wäre das dasselbe, wie wenn Sie sagen würden, ich arbeite Monat für Monat ein paar Stunden weniger für dasselbe Geld. Ist eben ein zweiseitiger Vertrag. Um den Vertrag zu ändern, müßte der AG eine Änderungskündigung machen, dagegen können Sie sich gerichtlich zur Wehr setzen.
Danke, für die guten Tipps. Ich bin nicht alleine betroffen. Ich weiß von mindestens zwei Kollegen, bei denen es genau so gelaufen ist, die haben allerdings unterschrieben. Das werde ich nicht machen.
Es liegt nur eine Vertragsänderung = Ergänzung vor, keine Änderungskündigung.
Änderung soll ab 1.10. gelten.
Ich habe einen unbefristen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartal.
Wir sind knapp 30 Mitarbeiter und haben natürlich keinen BR.
Danke für weitere Tipps.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
25 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten