Hallo,wir haben Arbeitsverträge mit einer Anlage 1. In dieser Anlage ist die Vergütungstaffel hinterlegt.Soweit ich informiert bin gelten Anlagen von Arbeitsverträgen zwar als Teil des Vertrages, können aber ohne Einhaltung von Fristen geändert werden. Sehe ich das richtig?Gruss jacky
Hallo, das kommt drauf an, was dazu im Arbeitsvertrag geregelt ist. M.E. kann das eben nicht mal eben so geändert werden. Sonst könnte man ja alles mögliche per Anlage regeln und diese einfach ändern, wenns dem AG zuviel wird.MfG
im Vertrag steht: §4 Zustellvergütung Die Vergütung erfolgt lt. Anlage 1.unter §6 steht noch folgendes. Sollten einzelne Punkte des Vertrages sich als rechtsungültig erweisen oder durch neue gegebenheiten überholt werden, verliert der Vertrag als Ganzes nicht seine Gültigkeit
Ich sehe in beiden angeführten §§ keinen Grund, warum man diese Anlage mal eben so ändern können sollte. Basiert die auf einem Tarifvertrag oder ist das was firmeninternes?
Es besteht kein Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung.Es geht darum das die Lohnkosten im letzten Jahr extrem gestiegen sind und von daher die Löhne gesenkt werden sollen.Ich sehe schon eine "etwas" größe Klagewelle auf uns zukommen.
es geht hier um die Zeitungszustellungsbranche. Wir haben ca. 1600 Zusteller. Alle samt geringfügig beschäftigt. der überwiegende Teil macht das nur wegen dem Geld.Wir werden die Zusteller selbstverständlich auf die bevorstehende Änderung hinweisen. Ich denke aber nicht das die meisten das akzeptieren werden.