Arbeitsvertrag nichtig??

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
VerwirrterMitarbeiter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag nichtig??

Hallo zusammen,

Ich hab einige Zweifel was mein Arbeitsvertrag angeht und ob dieser wirklich so erlaubt ist.
Aber von Anfang an, ich arbeite seit 9 Monaten in einer Tochtergesellschaft die zu 100% einem Staatlichen Krankenhaus gehört. Diese Logistikgesellschaft hat mehrere Geschäftsbereiche unter sich u.a. den Sicherheitsdienst des Krankenhauses.
Anfang der Woche, stellte sich heraus das die Logistikgesellschaft GAR KEINEN Gewerbeschein hat für einen Sicherheitsdienst. Wir dürfen diese Tätigkeiten letztendlich eigentlich gar nicht ausführen.
In diesem Laden wundert mich gar nichts mehr und ich möchte auch nicht mehr die 3 Monate abwarten bis der Vertrag ausläuft sondern schon vorher das Unternehmen verlassen. Kann ich den Arbeitsvertrag anfechten und als nichtig erklären? Ich hab einen Arbeitsvertrag mit der Klinik Logistik, werde nachdem Mantelvertrag von Güter und Speditionsvertrag bezahlt, nur hatte ich damit nie etwas zu tun und bin laut Arbeitsvertrag speziell für den Sicherheitsdienst eingestellt worden. Ich hab den vorherigen Arbeitgeber nach 5 Jahren verlassen um neue Erfahrungen zu sammeln. Hätte ich gewusst das mein neuer Arbeitgeber Arbeit anbietet welches er gar nicht dürfte, hätte ich niemals diesen Vertrag unterschrieben! Dieser Tatbestand wurde mir auch verschwiegen.

Grüße aus dem Norden

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nein, der Arbeitsvertrag hat mit der Eintragung ins Gewerberegister nichts zu tun. Außerdem kann der Gesellschaftszweck so allgemein formuliert sein, dass auch der Sicherheitsbereich abgedeckt ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Dein AV als solcher gilt, der Meinung bin auch ich. Ob die FA das Gewerbe ausüben darf, ist dann eine andere Frage. Ggf. muss sie dir den Lohn zahlen und kann dich doch nicht einsetzen.
Deine zweite Frage: ob du eher aus dem AV herauskommst. Gültigkeit anfechten geht nicht - aber evtl. steht etwas von Kündigung vor Ende der Befristung drin?

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#3
 Von 
VerwirrterMitarbeiter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es ist also erlaubt, Mitarbeiter für einen Bereich einzustellen den man laut Gesetz gar nicht ausführen darf... So So... Das will mir einfach nicht in den Kopf. Ich habe mich für einen Arbeitsplatz beworben, den es so gar nicht geben dürfte. Ist es keine Arglistige Täuschung gegenüber den Arbeitnehmer? Ich wäre ja nicht zu dem AG gewechselt, hätte ich es vorher gewusst. Ist es denn erlaubt Sicherheitsmitarbeiter nach einem Branchenfremden Manteltarifvertrag zu bezahlen unter diesem Tarif laufen zu lassen obwohl es für den Sicherheitsdienst eigene Tarife gibt? Ich hab mich vorher schon gewundert aber in letzter Zeit beschäftige ich mich immer mehr damit.

Kündigungszeit nach Probezeit beträgt 2 Monate... Außerordentliche Kündigungen fallen irgendwie nicht darunter. hab den genauen Wortlaut nicht im Kopf.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von VerwirrterMitarbeiter):
Das will mir einfach nicht in den Kopf.

Macht nichts.



Zitat (von VerwirrterMitarbeiter):
Ist es keine Arglistige Täuschung gegenüber den Arbeitnehmer?

Nö, Du hast doch Deinen Arbeitsplatz auf den Du Dich beworben hast.
Was Dein Arbeitgeber dann für Prpbleme mit den Behörden bekommt, wenn er keine Erlaubnis dafür hat, ist sein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat (von VerwirrterMitarbeiter):
Hallo,

es ist also erlaubt, Mitarbeiter für einen Bereich einzustellen den man laut Gesetz gar nicht ausführen darf... So So... Das will mir einfach nicht in den Kopf. Ich habe mich für einen Arbeitsplatz beworben, den es so gar nicht geben dürfte. .


Das ist einfach nicht das Problem der Arbeitnehmer, wer wann welches Gewerbe oder sowas ausüben darf und Arbeitnehmer einstellt. Wer einstellt hat zu zahlen.
In der Branche rechnet sich der Gewerkschaftsbeitrag doch recht schnell, rechtliche Vertretung ist im Beitrag enthalten. Lassen Sie die BEzahlung prüfen.

-- Editiert von altona01 am 13.03.2017 00:34

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Im Sicherheitsgewerbe haben wir, soweit ich das überblicke flächendeckend Tarifverträge. Die sollten doch lesbar sein, ganz ohne Vorleser.

wirdwerden

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In puncto Tarifvertrag, wird es im Zweifel darum gehen, ob es einen allgemeinverbindlichen TV aus dem Wach- und Sicherheitsgewerbe gibt und ob dieser überhaupt anwendbar ist. Der AG des TS scheint ja nicht ausschließlich Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen. Da muss man dann mal ganz genau hinsehen.

Ansonsten bleibt es dabei. Auch wenn der AG keine Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO hat, macht dies den Arbeitsvertrag nicht nichtig. Anfechtungsmöglichkeiten sehe ich auch nicht. Vor allem was würde das jetzt bringen. Eine Anfechtung eines Arbeitsvertrages wirkt auch nur ex nunc, sprich ab Zugang der Anfechtungserklärung.

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