Arbeitsvertrag für JVA Insassen

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mufin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag für JVA Insassen

Habe einen Verwandten der als Strafgefangener in einer JVA sitzt.Vor 2 Monaten wurde Ihm für eine außerhalb der JVA ansässigen Firma ein Job angeboten. Doch man wollte Ihm keinen Arbeitsvertrag geben. Jedoch ohne gültigen Arbeitsvertrag wollte er die Arbeit nicht annehmen.Daraufhin bekam er von der Anstalltsleitung einen Verweis und man strich ihm sein Taschengeld und die tägliche Sportstunde für 3 Monate.Alle Anstrengungen den Verweis abzuwenden sind fehlgeschlagen. Jetzt ist die Frage wie man gegen den Verweis vorgehen kann. Übers Amtsgericht bringt leider nichts, da der Gefängnisleiter und der Richter sich gut kennen und irgendwie Verwandt und Verschwägert sind. Welche anderen Möglichkeiten gibt es noch? Bin über jeden Tip dankbar!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Beschwerdestelle gegen Entscheidungen der JVA nach dem StVollzG ist die mittlere Jusitzbehörde Ihres Bundeslandes. (in NRW z.B. das Landesjustizvollzugsamt)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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