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Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohneTarifbindung

24.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 84874 Aufrufe
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Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Mustervertrag

ARBEITSVERTRAG

(Nicht alle dieser Vertragsbestimmungen müssen und sollen übernommen werden, individuelle Anpassungen und Ergänzungen sind im Einzelfall empfehlenswert.)

Zwischen

Firma
Glanz GbR
Fensterlstraße 326
34566 Häuslestedt

nachfolgend Arbeitgeber genannt

und

Herrn/Frau
Bodo Putzer
Saubergasse 12
90210 Wischen

nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt

wird folgender Arbeitsvertrag abgeschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort

Das Arbeitsverhältnis beginnt am.. .. .. .. .. .. .. .. .. .
Arbeitsort ist.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . .

§ 2 Befristete Probezeit

Das Arbeitsverhältnis ist zunächst auf 3 Monate befristet. Diese Zeit gilt als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von.. .. Wochen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit

Herr/Frau.. .. .. .. .. .. .. .. ... .. .. wird als.. .. .. .. .. .. .. .. . .. .. eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: .. .. .. .. .. .. ... .. .. .. .. . .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . . .. .. . .. ... .. .. . .. .. .. .. . .. ... .. .. . .. .. .. .. ... .. .. . . ... .. .. . ... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . .. . .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .
Er/Sie verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die nicht mit einer Minderung der Arbeitsvergütung verbunden sind.

§ 4 Arbeitsvergütung

Der/Die Arbeitnehmer/in erhält eine monatliche Bruttovergütung von.. .. .. .. .. .. .. Euro / Erhält einen Stundenlohn von zur Zeit.. .. .. .. .. .. .. Euro. (Evtl. Angabe von Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen).
Überstunden werden mit der normalen Stundenvergütung vergütet. Ab der vierten Mehrarbeitsstunde in der Woche wird ein zusätzlicher Überstundenzuschlag in Höhevon 25 % gezahlt.

Soweit eine zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber gewährt wird, ist diese freiwillig und kann jederzeit nach freiem Ermessen widerrufen oder angerechnet werden.

Sondervergütungen können für die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit für jeden Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit um.. .. .. .. .. .. .. Euro gekürzt werden. (Die Kürzung pro Arbeitstag darf ein Viertel des Arbeitsentgeltes, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.)

Ein Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsgratifikation besteht nicht. Wenn eine solche gewährt wird, so handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Gewährung kein Rechtsanspruch besteht.
Voraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist. Bei Gewährung einer Gratifikation kann diese für jeden Monat, für den Erziehungsurlaub genommen wird, um 1/12 gekürzt werden.

§ 5 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt z. Zt. .. .. .. .. ... .. . .. .. Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten richten sich nach den Weisungen des Arbeitgebers.

§ 6 Urlaub

Der Urlaubsanspruch beträgt.. .. .. .. .. .. Arbeitstage im Kalenderjahr. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im übrigen nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.

§ 7 Krankheit

Ist der/die Arbeitnehmer/in infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von 6 Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Ansprüche auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung während der Dauer der Pflege eines erkrankten Kindes werden ausgeschlossen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

§ 9 Nebentätigkeit

Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

§ 10 Vertragsstrafe

Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der Arbeit oder des Vertragsbruchs oder der vorzeitigen Kündigung wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens verpflichtet sich der/die Arbeitnehmer/in, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung zu zahlen.

§ 11 Lohn- und Gehaltspfändung

Bei Lohn- und Gehaltspfändungen zahlt der/die Arbeitnehmer/in pro Pfändung an den Arbeitgeber zur Abgeltung von dessen Aufwendungen für die Bearbeitung der Pfändung einen Pauschalbetrag von...... Euro.

§ 12 Kündigung

Wird das Arbeitsverhältnis entgegen § 2 fortgesetzt, richtet sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

§ 13 Verwirkung von Ansprüchen

Der/Die Arbeitnehmer/in muss Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats nach der letzten Vergütungsabrechnung geltend machen. Andernfalls sind sie verwirkt.

§ 14 Zusätzliche Vereinbarungen

(Evtl. Anwendung tarifvertraglicher Regelungen.)
.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . .. .. .. .. .. .. .. .. ... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . .. .. .. .. .. .. .. .. ... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . .. .. .. .. .. .. .. .. ... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . .. .. .. .. .. .. .. .. ... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . .. .. .. .. .. .. .. .. .

§ 15 Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Ort, Datum

Arbeitgeber Arbeitnehmer/in


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