Arbeitsvertrag
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von susi2909 am 03.07.2012 08:06
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>Arbeitsvertrag
Der Akkordlohn bezieht sich wahrscheinlich nicht auf die Stunde Arbeit, sondern auf das Zimmer, was zu putzen ist, oder?Okay, Du musst den Vertrag doch nicht unterschreiben.wirdwerden -----------------
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von wirdwerden am 03.07.2012 08:29
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>Arbeitsvertrag
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von susi2909 am 03.07.2012 08:35
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>Arbeitsvertrag
Wenn du unterschrieben hast, gilt der Vertrag schon.Ob der Akkordlohn nicht sittenwidrig niedrig ist, kann ich n icht abschätzen. Da wäre es sinnvoll, der Gewerkschaft beizutreten. Wenn du nicht unterschrieben hast, könntest du ohne weiteres davon zurücktreten, weil der schriftliche Vertrag wesentlich von dem abweicht, was besprochen und zugesagt wurde.Wenn zum Urlaub nichts (anderes) vereinbart ist, gilt auf jeden Fall das BUrlG.
Im Krankheitsfall rufst du deine/n Chef/in an. Die AU geht i.d.R ans Personalbüro.
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von blaubär+ am 03.07.2012 08:36
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>Arbeitsvertrag
kann ja niemanden anrufen, es ist ja keine nummer angegeben... ich könnte mich so in den arsch treten !! was kann ich denn nun machen -----------------
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von susi2909 am 03.07.2012 08:47
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>Arbeitsvertrag
Hallo,die Telefonnumer ließe sich wohl durch ein kurzes Gespräch herausbekommen.
Wenn du mit der Arbeit bzw. den Bedingungen nicht zufrieden bist suche dir eine andere Arbeitsstelle und kündige wenn sie bessere Bedingungen bietet.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
von amako am 03.07.2012 10:11
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>Arbeitsvertrag
quote:Welches Bundesland? Meines Wissens gibt es in dem Bereich einige allgemeinverbindliche Tarifverträge.
ich habe eine Arbeit angetreten als zimmermädchen
quote:Das wäre Einzelvertraglich auch nicht zulässig, daher stellt sich nochmals die Frage nach einem TV. Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Anwendung eines Tarifvertrages?
aber in den 6 monaten probezeit dürfen beide parteien sich trennen von einem auf den anderen tag, so stehts im vertrag !! kenn ich eigentlich auch nicht so..
quote:Das muss nicht im AV stehen.
die beschreibung der Stelle fehlt,
quote:Das kenne ich eher auch nicht, dass im AV steht "bitte rufen Sie die folgende Nummer an, wenn Sie krank sind". Und nach der Kontaktperson und deren Telefonnummer sollte man fragen können. Sie haben doch die Adresse und alles vom AG, dürfte also nicht so schwer sein.
ich weiss nicht wo ich anrufen soll im krankheitsfall,
von 1000kleinesachen am 03.07.2012 11:58
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>Arbeitsvertrag
Hallo, ich komme aus Berlin und in dem Vetrag steht nichts über Anwendung eines Tarifvertrages ... Hier steht nichts mit Tarif usw... -----------------
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von susi2909 am 03.07.2012 13:43
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>Arbeitsvertrag
Muß ja auch nicht im Arbeitsvertrag stehen. Ich würde erst einmal rausfinden, ob es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt. Und dann sieht man weiter.wirdwerden -----------------
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von wirdwerden am 03.07.2012 16:16
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>Arbeitsvertrag
@wirdwerdenquote:Wenn ein TV angewendet wird, dann muss das natürlich im AV stehen.
Muß ja auch nicht im Arbeitsvertrag stehen.
Und wenn es einen allgemeinverbindlichen TV gibt und der Arbeitsvertrag wird jetzt gerade neu abgeschlossen, dann sollte auch dies im AV stehen.
von 1000kleinesachen am 03.07.2012 16:52
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