Arbeitsvertrag - Vertragspflicht für AN und AG ?

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2012 09:43:18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - Vertragspflicht für AN und AG ?

Hallo zusammen,

zu dem nachfolgend beschriebenen Sachverhalt ergeben sich für mich einige Fragestellungen für die ich allein keine Lösung finde.

Angenommen in einem Arbeitsvertrag wird die nachfolgend aufgeführte Regelung zu den Arbeitszeiten und zur Überstundenvergütung vereinbart:

§2 Arbeitszeit

1. Die Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.

2. Im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen leistet der Arbeitnehmer Überstunden bzw. Mehrarbeit, sofern es die geschäftliche Tätigkeit erfordert. Die Mehrarbeit bis 45 Wochenstunden ist durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Darüber hinaus geleistete Stunden werden einem Zeitkonto gutgeschrieben, ggf. durch den Arbeitgeber abgerechnet.

3. Zum Monatsende wird das Zeitkonto abgerechnet und in Form von Freizeitausgleich, bzw. Auszahlung der genehmigten Überstunden abgegolten. Das Zeitkonto darf maximal 10 Minusstunden oder bis 40 Plusstunden aufweisen.

4. Die Arbeitszeiten sind im zentralen Zeiterfassungssystem des Arbeitgebers bis spätestens Montag der Folgewoche zu dokumentieren.


Durch die Arbeitnehmer werden die erbrachten Arbeitsstunden regelmäßig dem vorgegebenen Zeiterfassungssystem zugeführt, die vereinbarte monatliche Abrechnung des Zeitkontos bzw. der anfallenden Realüberstunden (beachte Regelung im Absatz 2.) durch den Arbeitgeber erfolgt jedoch nicht regelmäßig bzw. nach den Vorstellungen des AG nur einmal jährlich.

Darüber hinaus werden durch den AG die festgestellten Realüberstunden im Jahresgespräch nochmals je nach eingeschätzter Arbeitsleistung gekürzt (beispielweise werden Krankheitstage gegengerechnet) bzw. der Umfang des Ausgleiches verhandelt.

Fragenstellung:

Gibt es sowas wie eine Vertragspflicht die für beide Seiten verbindlich gilt?

Wie kann eine AN gegen solche Geschäftspraxis vorgehen?

Und wie wird das in der Praxis geregelt um die in meinem Beitrag beschriebenen Situation zu vermeiden? Denn schließlich sollten die in einem Arbeitsvertrag definierten Pflichteren und Rechte von AN und AG verbindlich geregelt und auch eingehalten werden.

Vielen Dank schon mal Vorab
Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Selbstverständlich gilt ein Vertrag für beide Seiten, deshalb wird dieser ja geschlossen.

Wenn sich ein Arbeitgeber nicht an die Vereinbarungen hält, kann ein Arbeitnehmer sich dagegen juristisch zur Wehr setzen.

"Darüber hinaus werden durch den AG die festgestellten Realüberstunden im Jahresgespräch nochmals je nach eingeschätzter Arbeitsleistung gekürzt (beispielweise werden Krankheitstage gegengerechnet) bzw. der Umfang des Ausgleiches verhandelt."

Das geht ja gar nicht! :bang: Ein erster Schritt wäre, den Arbeitgeber aufzufordern, seine Pflichten aus dem Vertrag einzuhalten. Gibt es einen Betriebsrat?

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#2
 Von 
guest-12324.03.2012 09:43:18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Einen Betriebsrat gibt es nicht, da es sich um ein kleines mittelständiges Unternehmen handelt.

Eine Aufforderung ist durch die ANs mehrfach mündlich und auch einmal schriftlich an den AG gegangen – Ergebnislos!

Gruß

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Antworten hat hamburgerin in der Sache schon gegeben.
Ich wundere mich bloß, dass AN immer wieder nicht bekannt ist, was ein Vertrag ist: der gemeinsame Wille zweier Parteien mit wechselseitigem Anspruch auf Erfüllung.
Das Gegenstück zum Vertrag ist das Diktat, die Anordnung, Verfügung oder wie immer einseitige Bestimmungen über einen anderen heißen mögen.

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#4
 Von 
guest-12324.03.2012 09:43:18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Servus Blaubär,

ich geh eigentlich davon aus, das allen ANs die aus einem Vertrag resultierenden Plichten bekannt waren – Diese kommen Ihren vertraglichen Pflichten schließlich regelmäßig nach.

Vielmehr ist hier doch die Frage, was man dagegen machen kann, wenn von einem AG der Vertrag unterzeichnet wurde obwohl offensichtlich keine Absicht zur Erfüllung der gegenseitigen Willenserklärung bestand. Und das ohne den Job gleich wieder aufgeben zu müssen!

Gruß

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@blaubär,
du erklärst dann Robsun den Rechtsweg?


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Robsun,
der erste Schritt wäre den AG aufzufordern seine Vertragspflichten einzuhalten. Dies kann auf mehreren Wegen passieren. Mündlich, schriftlich persönlich, oder über Gewerkschaft (für Mitglieder gibts dort kostenlose Rechtsberatung, bzw. Vertretung gegenüber dem AG auch vor Gericht) oder Rechtsanwalt.
Sollte dies alles nicht fruchten, hilft die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Wie viele AN hat der Betrieb? Ihr solltet über die Wahl eines Betriebsrates zumindest nachdenken (einen zu wählen wäre noch besser). Der ist bei der Arbeitszeitregelung nämlich in der Mitbestimmung und wird die Einhaltung der Vertraglichen, evtl tariflichen und gesetzl. Bestimmungen überwachen und für ihre Einhaltung sorgen (sollte er zumindestens wenn er seinen Pflichten nachkommt)
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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