Arbeitsvertrag Unterlassungsverpflichtungserklärung

4. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
matischa123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Unterlassungsverpflichtungserklärung

Hallo zusammen, ich arbeite seit 10 Jahren in der Werbeagentur einer Firmengruppe. Heute wurde mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zur Unterschrift vorgelegt. In dieser Erklärung verpflichte ich mich keine Bilddaten und Texte aus dem Internet oder sonstigen Medien zu verwenden/zu kopieren in denen ich Rechte dritter oder Privatpersonen verletze und diese zu Werbezwecken missbrauche. Im Fall der Zuwiderhandlung zahle ich an meinen Arbeitgeber 5000,- Euro je Verstoß.
Dafür das ich nur 1000,- Euro verdiene ist die Summe erschreckend hoch. Zudem betreue ich einen Onlineshop mit 20.000 Artikeln - das die Bilddaten immer vom Hersteller kommen ist sichergestellt. Aber die Artikeltexte tippen wir oft von der Verpackung ab, bin ich da noch im rechtssicheren Raum? Das ist mir zu heikel dafür gerade stehen zu müssen, wobei wir keine Rechtsabteilung haben in der Rücksprache oder Absicherung möglich wäre. Nun soll ich für evtl. Abmahnungen (sehr häufig in meiner Branche) haftbar gemacht werden. Ist das zulässig? Bin ich verpflichtet zu unterschreiben - bei der Summe? Vielen Dank für jede Antwort.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

So eine Erklärung sollte man nicht ohne rechtlich fundierte Beratung unterschreiben, dies ist ein Laienforum. Wie Sie ja schon selber feststellen, steht hier die "Strafe" in keinem Verhältnis zu Ihrem Einkommen.

Internetrecht passt hier besser als Forum.

Arbeitsrechtlich sollten Sie abklären, was denn passiert, wenn Sie das nicht unterschreiben.

-- Editiert von altona01 am 05.02.2016 00:26

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.320 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen