Arbeitsvertrag Aushilfe/Teilzeit mit 17jährigem

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
NicoleAnette
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Aushilfe/Teilzeit mit 17jährigem

Mein Sohn hat eine Aushilfstätigkeit in einem Calll Center angenommen. Zweimal pro Woche von 17:00-20:30 Uhr. Nach telefonischem Kontakt wurde er zum Probearbeiten eingeladenun dbekam sofort eine Zusage. Circa 10 Tage später bekam er einen Arbeitsvertrag über geringfügige Beschäftigung Aushilfen- und Teilzeitbeschäftigungen vorgelegt. Diesen sollte er an Ort und Stelle unterschreiben.
nun steht im Vertrag:
1. Die ersten drei Arbeitstage, max. insgesamt 12 Stunden, gelten als Einarbeitungszeit. Die Kosten trägt der AN und werden durch die Mitarbeit in diesen Tagen verrechnet!
2. Die Vergütung wird jeweils am Monatsende des Folgemonats in Überweisung gebracht?
3. Bei Arbeitsverhinderung ist binnen 3 Tagen eine Krankmeldung einzureichen?
4.Der AN ist verpflichtet, für den Fall der Nichtaufnahme der Arbeit zu den vorher vereinbarten Arbeitszeiten oder der unberechtigten vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,-- € zu zahlen.
Durfte mein Sohn den Vertrag ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten überhaupt unterschreiben???
Sind die Punkte 1-4 legal??
Wie soll ich nun weiter vorgehen, damit mein Sohn nicht umsonst dort gearbeitet hat???
Vielen Dank für Eure Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die grundfrage ist die nach der geschäftsfähigkeit des sohnes. er ist noch nicht voll geschäftsfähig, unerfahren in diesen rechtsgeschäften. somit bedarf m.e. der vertrag der zustimmung der erziehungsberechtigten.
.. punkt 1 halte ich für seltsam, d.h. nicht rechtens - einarbeitung ist sache des AG. die punkte 2-4 sind auch nicht fein, wohl aber möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Der Vertrag ist definitiv nicht seriös.
Was damit jetzt macht, darf nur ein qualifizierter Jurist (=Anwalt) sagen.

Ich tippe auch darauf, dass an Arbeitsverträge der Mitunterschrift der Erziehungsberechtigten bedarf.

Der Anwalt wird vermutlich auch raten die Einarbeitungszeit als Lohn einzufordern.
Die Klausel ist wahrscheinlich sittenwidrig.

1x Hilfreiche Antwort


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