Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Der Sachverhalt ist schnell erklärt.
Ich möchte mich mit dem bisherigen Einzelunternehmer A zusammentun und eine Personengesellschaft mit ihm gründen. Die Arbeitnehmer sollen übernommen werden. Nun stellt sich die Frage, ob die Arbeitsverträge mit dem Arbeitnehmern gekündigt werden müssen und mit der Personengesellschaft neu abgeschlossen werden müssen.
Mein Wunsch ist natürlich der Neuabschluss der Arbeitsverträge, da einige Arbeitnehmer sehr viele Jahre als solche arbeiten und eine entsprechend hohe Kündigungsfrist haben.
Aber wie sieht das rechtlich aus?
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Arbeitsverträge übernehmen bei Gründung
13. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 13. Februar 2014 | 22:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsverträge übernehmen bei Gründung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2014 | 23:21
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html#tocitem18
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#2
Antwort vom 14. Februar 2014 | 08:20
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Da schaust Du in den § 613a BGB
, da findest Du den Einstieg.
wirdwerden
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