Arbeitsvergütung - Kein Lohn ohne Arbeit, oder?
AFP VOM 13.9.2000 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 66300 Aufrufe Mehr zum Thema:Vergütung, Lohn, Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag ist ein auf gegenseitigen Leistungen beruhender Vertrag. Die Arbeitsleistung ist vom Arbeitnehmer zu erbringen, und im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn.
Ganz allgemein gilt der Grundsatz "Kein Lohn ohne Arbeit". Allerdings hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seinen Arbeitnehmer und muss deshalb in einigen Ausnahmefällen Lohn zahlen, ohne dafür eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erhalten. Dazu gehört die Fortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen .
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