So, hier schildere ich Problem II:
Vor einigen Wochen hatte ich einen Arbeitsunfall, durch den ich für die gesamte Dauer besagter kurzfristiger Beschäftigungen für diese (und eine weitere meiner damalig vier) Tätigkeit(en) (!) arbeitsunfähig und dementsprechend krankgeschrieben wurde.
Da noch nicht vier Wochen seit Beginn des AV vergangen waren, hatte ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Als Studentin gibt es auch kein Krankengeld. Und eben auch kein Hartz IV, keine weitere mögliche Ersatzleistung. Nun gibt es ja das Verletztengeld; soweit ich weiß, beläuft sich das auf 80% des zu erwartenden Einkommens. Woran wird das festgemacht? Es war ein Job mit Schichten, die spontan zugeteilt wurden/werden. Zu dem Zeitpunkt, da der Unfall stattfand, war ich für lediglich einen weiteren Tag eingeteilt, weil darüberhinaus keine Pläne existierten. Seit meinem Unfall trägt man mich natürlich nicht mehr ein. Ich hatte angegeben, an jedem Tag der Veranstaltung, auf der ich arbeitete, verfügbar zu sein; bis zu dem Tag, an dem der Unfall stattfand, war ich an jedem Tag eingeplant gewesen.
Wie handhabt man das? Kann ich mit Geld rechnen? Wie wird es legitimiert, falls nicht? Falls ja, wann werde ich wohl wie viel Geld erwarten können? Es handelt sich um eine Handverletzung.
Danke!
Arbeitsunfall - Lohnausfall (in mehreren Jobs), Verletztengeld bei Studentenstatus, wenn weniger als
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das klingt doch einigermaßen nach Bedarf an Rechtsberatung.
Stimmt, aber woher nehmen, wenn man nicht mal den kleinen Betrag für Prozesskostenbeihilfe hat? Kenne mich damit auch wenig aus
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ZitatDas klingt doch einigermaßen nach Bedarf an Rechtsberatung. :
Dann könnte man nach deinem Beitrag wohl das komplette Forum schliessen. Sorry, aber das ist grad echt nonsense.
@asd
Flum2 stellt eine ziemlich unübersichtliche und reichlich spezielle Konstellation vor. Ich habe dazu gesagt, dass das wohl einer dezidierten Rechtsberatung bedürfe. Die Unterscheidung, was hier im Forum zu erörtern ist und was nicht, halte ich für elementar. Denn Rechtsberatung ist hier weder erlaubt noch möglich.
Du kannst freilich da anderer Meinung sein. Nur: deine Einlassung ist gewiss kein Beitrag zur Sache, der Flum2 weiter bringt.
So viel zum Thema 'Nonsense', was ja wohl Unsinn heißt.
Ja, das mag allgemein sinnvoll sein, aber ich werde keine Unterstützung erhalten, wenn ich mit dem Verletztengeld in einem Monat bei über 1000€ netto lande. Interessiert sich eben niemand dafür, dass ich vor fünf Monaten 2000€ Schulden machen musste, für deren Rückzahlung das Geld gedacht ist, weil ich keinen Job fand. Das Geld würde dann erst mal in den Rechtsbeistand investiert, aber dann kann ich mir auch gleich sparen, es geltendzumachen.
Eine Beratung des AStAs, die ich kostenfrei in Anspruch nehmen konnte, da ich Studentin bin (vielleicht liest der Anwalt ja sogar hier mit ;-)), half mir dahingehend leider nur bedingt weiter - ich solle Verletztengeld geltendmachen, aber müsse selbst ausarbeiten, wie genau man das macht.
Um den Denkfehler, dem ich unterlag, noch einmal zu explizieren, falls andere in diesem Thread Rat suchen:
Es handelt sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung, auch einer in Vollzeit ausgeübten, doch um eine geringfügige, eine geringfügige Beschäftigung ist somit nicht immer ein 450€-Job.
Verletztengeldanspruch besteht nur für Jobs, denen man berufsmäßig, dh. mindestens SV-pflichtig in Teilzeit, nachgeht. Daher hatte ich keinen Anspruch auf Verletztengeld, was einem Malus von ca. 700€ für mich entsprach.
Heute würde ich stattdessen auch krank arbeiten gehen und mir die Behandlung für hinterher aufheben. Als hätten Studenten keine Lebenshaltungskosten zu decken und immer ein sicheres Einkommen, dass ich nicht lache.
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